Postautoverfahren unkorrekt abgewickelt
Das Berner Wirtschaftsstrafgericht weist das Verfahren gegen die Postauto AG an die Staatsanwaltschaft zurück, und zwar wegen «schwerwiegender Mängel». Es habe keine formell-rechtliche Grundlage bestanden, alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter einzusetzen. Mathys und Cornu waren 2018 vom Bundesamt für Polizei (fedpol) als Verfahrensleiter im Fall «Postauto» eingesetzt worden. Es geht um den Verdacht auf allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz. Gewinne sollen illegal in andere Geschäftsfelder umgebucht worden sein.
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