Bund zahlt Hälfte an Integrationsprogramme

Seit Anfang Jahr wird im Kanton Zug die vom Bund vorgeschriebene Integrationsförderung in einem neuen kantonalen Integrationsprogramm geregelt. Die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden und als staatliche Aufgabe bundesrechtlich geregelt. Der Bund informierte heute über die kantonalen Integrationsprogramme 2014-2017 – und wird sich zur Hälfte an den Kosten beteiligen.

Alle Schweizer Kantone und der Bund regeln seit dem 1. Januar 2014 die Integrationsförderung für die kommenden vier Jahre im Rahmen von kantonalen Integrationsprogrammen (KIP). Gemäss Bundesgesetz ist auch der Kanton Zug zu Fördermassnahmen der Integration verpflichtet und erhält dafür finanzielle Unterstützung des Bundes, wie die Direktion des Innern des Kantons Zug mitteilt. Das kantonale Integrationsprogramm wurde gemeinsam mit den Gemeinden und weiteren Akteurinnen und Akteuren im Kanton Zug erarbeitet. 

Kanton erhält vorgesehene Bundesgelder 

Der Regierungsrat hat das Ausmass der Integrationsförderung vom Ausgang der Abstimmung zum Integrationsgesetz (22. September 2013) abhängig gemacht. Mit dem nun vorliegenden Integrationsprogramm erfüllt Zug seine bundesrechtlichen Verpflichtungen und gewährleistet für die Programmdauer eine umfassende Integrationsförderung. «Damit profitiert der Kanton im vollen Umfang von den Bundesgeldern», wie die Zuger Regierungsrätin Manuela Weichelt-Picard festhält, «denn der Bund beteiligt sich so in den nächsten vier Jahren mit 50 Prozent an den Kosten der Integrationsmassnahmen». 

Klare Schwerpunkte 

Die Integrationsprogramme aller Kantone basieren auf drei Säulen. Es sind die drei Bereiche «Information und Beratung», «Sprache und Arbeit» sowie «Verständigung und soziale Integration». Um die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung im Kanton Zug zielgerichtet und wirkungsvoll zu fördern, wird der Kanton in allen drei Bereichen Bewährtes weiterführen und mit gezielten Projekten Lücken schliessen.

Information und Beratung 

Die Erstinformation von neu zuziehenden Migrantinnen und Migranten wird durch den Kanton und die Gemeinden neu ausgerichtet. Dies soll beispielsweise mit einer aktualisierten Willkommensbroschüre gelingen. Ausserdem soll geprüft werden, wie neu zugezogene Migrantin-nen und Migranten bei Begrüssungsveranstaltungen besser einbezogen werden können. Eine rasche und optimale Information und Beratung von neu zugezogenen Personen ist die Voraus-setzung dafür, dass sie ihre eigene Integration aktiv mitgestalten und vorantreiben können. 

Sprache und Arbeit 

Die durch den Kanton und die Gemeinden subventionierten Deutschkurse haben sich in den vergangenen Jahren bewährt. Sie sollen verstärkt auf bildungsferne und einkommensschwache Migrantinnen und Migranten ausgerichtet werden. Im Bereich «Sprache und Arbeit» soll über-dies das «Integrationsbrückenangebot», bei dem Jugendliche mit Migrationshintergrund gezielt auf den Berufseinstieg vorbereitet werden, auf über 20-jährige junge Menschen ausgeweitet werden. So wird jungen Migrantinnen und Migranten, die erst deutlich nach Abschluss der obli-gatorischen Schulbildung in die Schweiz gekommen sind, ermöglicht, im Schweizer Arbeitsmarkt Fuss zu fassen. Mit diesem Angebot wird das Risiko, von der Fürsorge abhängig zu wer-den, wirkungsvoll gesenkt. 

Verständigung und soziale Integration 

Im Bereich der sozialen Integration wird den Zuger Gemeinden durch Unterstützung des Bundes ermöglicht, mit gezielten Projekten die Integration ihrer ausländischen Wohnbevölkerung in das Gemeindeleben zu fördern. Migrantinnen und Migranten sollen nicht nur als Arbeitskräfte wahrgenommen, sondern ein Teil der Gesellschaft werden und am gesellschaftlichen Leben in ihrer Gemeinde wie auch in ihrem Wohnkanton aktiv teilhaben. Hierfür braucht es sowohl eine Willkommenskultur der Aufnahmegesellschaft als auch das Engagement der Zugewanderten.

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