SVP geht vor Bundesgericht

Die SVP akzeptiert den Entscheid des Luzerner Kantonsrat nicht. Man werde den Entscheid des Kantonsparlaments von Ende Januar anfechten, schreibt die Partei in einer Mitteilung. Das Parlament hatte auf Antrag der Regierung zwei Punkte der Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» für ungültig erklärt, weil sie gegen das Bundesrecht verstosse oder nicht in der Zuständigkeit des Parlaments liege. In einem dieser Punkte geht es um die Forderung der SVP, dass Aufenthalte von Asylbewerbern, die nicht anerkannt oder vorläufig aufgenommen sind, auf ein Jahr beschränkt werden. Über den gültigen Teil der Initiative sollte das Luzerner Stimmvolk am 18. Mai abstimmen.

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