Raumplanungsgesetz nicht rechtzeitig angepasst

Bund erlässt Einzonungsstopp für Kantone Luzern und Zug

Die Kantone Genf, Luzern, Schwyz, Zug und Zürich dürfen vorerst kein Bauland mehr einzonen. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden, weil die fünf Kantone das revidierte Raumplanungsgesetz nicht rechtzeitig umgesetzt haben.

Das neue Gesetz verpflichtet sämtliche Kantone eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben. Für alle, die das nicht bis Ende April umgesetzt haben, gilt ein Einzonungsstopp. Dies teilt das Bundesamt für Raumentwicklung (Are) mit.

Luzern hat zwar eine Mehrwertabgabe eingeführt, jedoch erst ab einem Mehrwert von 100’000 Franken. Dies verstösst gegen Bundesrecht. In einer Reaktion schreibt der Kanton Luzern: «Um den Einzonungsstopp so kurz wie möglich zu halten, hat der Luzerner Regierungsrat dem Kantonsrat bereits Anfang April eine Botschaft zur Anpassung des Planungs- und Baugesetzes unterbreitet.»

Zug will eine Mehrwertabgabe einführen, allerdings hat das Volk dazu das letzte Wort. Es entscheidet am 19. Mai. 

Sobald die Kantone eine bundesrechtskonforme Regelung eingeführt hätten, werde der Bundesrat den Einzonungsstopp wieder aufheben, schreibt das Are.

Bund erlässt Einzonungsstopp für Kantone Luzern und Zug
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon