Amtsgeheimnisverletzung: Untersuchung eingestellt

Fall Villiger: Luzerner Staatsanwalt sistiert Suche nach Informationsleck

Licht und Schatten fallen derzeit auf Zugs Sicherheitsdirektor Beat Villiger.

(Bild: woz)

Wer hat den Medien das Verfahren gegen den Zuger Sicherheitsidrektor Beat Villiger gesteckt? Mit dieser Frage setzte sich die Oberstaatsanwaltschaft auseinander, weil sie Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung vermutete. Die Suche nach diesem Informationsleck wurde nun jedoch eingestellt. Villiger lässt dies jedoch nicht auf sich beruhen.

«Jetzt, drei Monate nach Beginn der Untersuchung, ist offiziell, was schon länger absehbar war: Die Ermittlungen haben zu nichts geführt», dies schreibt die «Republik». Weil die Oberstaatsanwaltschaft Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung vermutete, erstattete sie Mitte Oktober Anzeige gegen Unbekannt. So wollte man herausfinden, wie das Online-Magazin über das Strafverfahren gegen den Zuger Sicherheitsdirektor informiert wurde und wer die Akten aus der Untersuchung für das Medium zugänglich gemacht hatte (zentralplus berichtete).

Nun hat die Luzerner Staatsanwaltschaft die Suche nach einem Informationsleck aufgegeben und eine Sistierungsverfügung erlassen, wie ein Sprecher gegenüber der «Republik» sagte. Der Zuger Sicherheitsdirektor soll jedoch als Privatkläger eine Beschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht haben. Der Fall sei nun beim Kantonsgericht hängig.

Zur Vorgeschichte

Zur Erinnerung: Der Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger stand im Verdacht, Urkunden gefälscht zu haben. Das auf diese Anschuldigung entstandene Verfahren wurde von der zuständigen Staatsanwaltschaft allerdings eingestellt.

Dieser Entscheid blieb nicht ohne Nachspiel: Mehrere Luzerner SP-Kantonsräte, darunter David Roth, stellten den Vorwurf der Begünstigung und des Amtsmissbrauchs in den Raum. Durch ein Postulat verlangten sie eine externe Untersuchung über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Luzern. Mit ihrem Vorstoss blieben sie jedoch chancenlos – die grosse Mehrheit des Parlaments lehnte eine externe Untersuchung ab.

Doch durch eine Anzeige einer Privatperson wurde die Oberstaatsanwaltschaft dazu gezwungen, einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen. Zwei ehemalige Zürcher Staatsanwälte wurden dazu beauftragt, den Fall Villiger zu untersuchen.

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