Hünenberg und Walchwil fordern Verbesserungen

Bevölkerungsschutz: Kanton Zug rüstet sich für den Notfall

Das Bevölkerungsschutzgesetz soll durch Krisen führen.

(Bild: Montage/zvg)

Der Kanton Zug soll ein Bevölkerungsschutzgesetz erhalten. Die Gemeinden sind mit der Vorlage der Regierung jedoch nicht vollends zufrieden. Hünenberg fordert Präzisierungen.

Der Regierungsrat unterbreitete dem Kantonsrat in Hinblick auf die nächste Kantonsratssitzung den Bericht und die Vorlage zum neuen Bevölkerungsschutzgesetz. Dieses soll die Organisation des Kantons in Not- und Krisensituationen regeln.

Nach der ersten Lesung der Vorlage im vergangenen Jahr wurde mit allen Gemeinderäten, den im Kantonsrat vertretenen Parteien und vielen anderen Betroffenen ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt.

Unzufriedenheiten bei zwei Gemeinden

Die Gemeinderäte befürworteten zwar alle den Erlass eines Gesetzes zur Regelung ausserordentlicher Ereignisse. Hünenberg und Walchwil zeigten sich allerdings in einigen Punkten unzufrieden. Dies ist im Schreiben des Regierungsrats zu lesen.

Namentlich würden sie sich an der Komplexität des Gesetzes sowie dem Fehlen eines dazugehörigen Verordnungsentwurfs stören. Ausserdem sollen die beiden Gemeinden bemängelt haben, dass zu wenig auf die Bedürfnisse der Gemeinden eingegangen worden sei.

Walchwil habe sich hierbei weitestgehend der Vernehmlassung von Hünenberg angeschlossen, sagt die Walchwiler Gemeinderätin Eveline Bräm.

Nicht gegen ein Gesetz

Daniel Schriber, der Leiter für Sicherheit und Umwelt in Hünenberg, betont allerdings im Gespräch mit zentralplus, sie wären nicht gegen ein Gesetz. Hünenberg stehe voll und ganz hinter dem Ziel, zum heutigen Zeitpunkt ein gutes und vorausschauendes Bevölkerungsschutzgesetz zu erlassen.

«Aus unserer Sicht ist es sehr wichtig, diesem Thema viel Aufmerksamkeit zu schenken», meint Schriber. «Aus diesem Grund hat sich der Gemeinderat auch ausgesprochen detailliert mit dem damaligen Vernehmlassungsentwurf auseinandergesetzt», sagt er weiter.

Dieselben Regeln für verschiedenste Situationen

Daraufhin habe Hünenberg eine ausführliche Stellungnahme eingereicht, sagt der Sicherheitsbeauftragte. Die Hünenberger wollten schärfere Abgrenzungen und Definitionen. So wollten sie bei diesem schwierigen Gesetzgebungsverfahren zu einem möglichst guten Ergebnis beitragen.

Schriber erklärt, das Gesetz sei insofern äusserst komplex, als Regeln für eine künftige, ausserordentliche Lage geschaffen werden müssten, die man heute im Detail noch gar nicht voraussehen könne.

Wurde zu wenig auf die Gemeinden eingegangen?

«Und diese Regeln müssen dann im Ereignisfall ganz unterschiedlichen Ansprüchen und Bedürfnissen von verschiedensten Institutionen und Behörden genügen», erläutert Schriber die Komplexität weiter.

In der Vernehmlassung sei teils noch zu wenig auf die Gemeinden eingegangen worden, sagt Schriber. Der Regierungsrat habe sich nun zu diesen Punkten im Rahmen seines Berichtes aber geäussert und zum Teil auch Gesetzesformulierungen angepasst. Das freue den Hünenberger Gemeinderat.

«Wenn draussen die Sonne scheint und alles friedlich ist, ändert sich nichts.»

Daniel Schriber, Leiter für Sicherheit und Umwelt Hünenberg

Schriber illustriert das an einem Beispiel: Nach vorliegendem Bericht des Regierungsrates sei nun klar, dass der Regierungsrat auch die gemeindliche Gesetzgebung durch Notrecht ausser Kraft setzen kann. «Diese Zuständigkeitsfrage war zuvor nirgends explizit erwähnt worden», so der Hünenberger.

«Wenn draussen die Sonne scheint und alles friedlich ist, ändert sich weder für die Bürger noch für die Gemeinden etwas», sagt Schriber zu einem allfälligen Inkrafttreten des Gesetzes. Im Falle einer ausserordentlichen Lage wären aber viele hilfreiche Regeln vorhanden, meint er.

Ein Handbuch für schwierige Zeiten

Dies würde allen Beteiligten in einem Zeitpunkt, wo vermutlich die Zeit für lange Diskussionen fehlen dürfte, eine grosse Hilfe sein. Schriber beschreibt es ein wenig wie ein Handbuch für ausserordentliche Situationen.

Der Bürger würde insofern vom Bevölkerungsschutzgesetz profitieren, als die staatliche Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten bliebe. «Genau dies soll dem Schutz aller Bürger und Bürgerinnen im Falle eines Falles zugute kommen», schliesst Schriber seine Ausführungen.

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