Wenig fehlt, um Badierweiterung zu realisieren

Zuger Oeschwiese: Kann die Enteignung doch abgewendet werden?

Die Oeschwiese kann nun offiziell enteignet werden.

(Bild: wia)

Die unendliche Geschichte um die Zuger Oeschwiese könnte nun endlich werden. Offenbar zeichnet sich zwischen Landbesitzern und Stadt eine Einigung ab, eine Enteignung könnte so abgewendet werden. Doch noch gibt es einige Hürden zu nehmen, bis das Strandbad endlich erweitert werden kann.

Vor wenigen Wochen sah die Situation noch düster aus. Der bisherige städtische Finanzchef Karl Kobelt malte an der letzten GGR-Sitzung des Jahres ein finsteres Bild bezüglich Oeschwiese. Lehne die Eigentümerschaft das Angebot des Stadtrates zum Erwerb des Landstücks ab, verlängere sich das Geschäft möglicherweise um Jahre.

Denn die Eigentümerfamilie hätte noch mehrmals die Möglichkeit, sich gegen die Entscheide der Stadt zu wehren. Und dann werde ihnen laut Kobelt «das ganze Rechtsmittelkarussell» offenstehen. Will heissen, die Besitzer der Oeschwiese hätten die Möglichkeit, über sämtliche Instanzen bis ans Bundesgericht zu gelangen. «Wenn es dumm läuft, werden wir uns also noch ein paar Jährchen gedulden müssen, bis die Strandbaderweiterung endlich realisiert werden kann», erklärte Kobelt damals.

Eine baldige Lösung ist in Reichweite

Überraschend dürften diese klaren Worte für die Gemeinderäte nicht gewesen sein, ist man sich doch mittlerweile gewohnt, dass die Landbesitzer «ihre» Oeschwiese wie einen Augapfel hüten. Vielmehr ist man darüber erstaunt, dass sich in der seit Jahren verfahrenen Situation nun plötzlich eine Lösung abzuzeichnen beginnt.

Wie der mittlerweile zuständige Stadtrat André Wicki auf Anfrage von zentralplus erklärt, habe man in der Zwischenzeit eine gegenseitige Übereinkunft getroffen. «Die Sache wurde eingehend besprochen und sehr transparent sowie konstruktiv diskutiert. Ich gehe davon aus, dass wir in absehbarer Zeit eine Lösung finden», so Wicki.

«Wir sind guten Mutes, dass die Übereinkunft in den kommenden Monaten unterschrieben wird.»

André Wicki, Zuger Finanzchef

Er mahnt auch zur Vorsicht: «Noch ist die Verfügung der Schätzungskommission offen.» Diese hatte vor rund einem Jahr von der Stadt Zug den Auftrag erhalten, ein Enteignungsverfahren einzuleiten (zentralplus berichtete). 

Nun liegt der Ball bei der Schätzungskommission

Nachdem sich nun also Stadtrat und Grundstückeigentümer auf ein Angebot geeinigt haben, liegt der Ball bei der kantonalen Schätzungskommission, welche das Schreiben zur Kenntnis nimmt, beurteilt und abklärt, welche Vorbehalte es bei besagtem Geschäft noch gibt. Konkret etwa bezüglich des Bootshauses, das sich auf dem Grundstück befindet. «Die Übereinkunft muss also noch unterschrieben werden. Dennoch sind wir guten Mutes, dass das in den kommenden Monaten passiert.»

Vorsichtig optimistische Worte des Finanzchefs also. Gleichzeitig warnt er vor zu grosser Euphorie: «Von heute auf morgen passiert die Vergrösserung des Strandbads nicht.» Ist die Stadt erst einmal die Besitzerin der Oeschwiese, gebe es zuerst einen Architekturwettbewerb. Ausserdem werde die Stadt nahe mit dem Departement für Bildung und Sport arbeiten, um herauszufinden, welche Bedürfnisse und Möglichkeiten für das Landstück bestünden.

«Später kommt das Geschäft in die Bau- und Planungskommission und die Geschäftsprüfungskommission und nimmt den normalen politischen Weg. Das wird mehrere Jahre dauern», so erklärt Wicki.

Vielleicht muss das Volk entscheiden

Und er gibt zu bedenken: «Sollten die geplanten Investitionskosten fünf Millionen Franken übersteigen, kann nicht allein der Grosse Gemeinderat entscheiden. Dann gibt es eine Volksabstimmung.»

«Es wird mindestens zwei Jahre dauern, bis das Strandbad erweitert werden kann.»

André Wicki, Zuger Finanzchef

Der städtische Finanzchef scheut sich, einen zeitlichen Horizont zu nennen, und bleibt vage: «Es wird mindestens zwei, wenn nicht drei Jahre dauern, bis das Strandbad erweitert werden kann.»

Aber immerhin. Immerhin besteht die Aussicht, dass auf der seit Jahren brachliegenden Wiese direkt am Seeufer in mittelfristiger Zukunft Leben einkehrt. Bis dahin gilt im häufig übervollen Strandbad: Badetuch an Badetuch, dicht an dicht, das XXL-Badetuch bleibt besser zu Hause.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


7 Kommentare
  • Profilfoto von MeineMeinungzaehlt
    MeineMeinungzaehlt, 11.02.2019, 18:44 Uhr

    Bitte entschuldigen Sie meine Aufdringlichkeit. Aber langsam mach die Diskussion Freude! @Herr Huber: Verstehe ich Sie richtig, dass Sie die Stadt Zug mit dem «alten römischen Reich» vergleichen? Wenn Caesar den Daumen senkt, dann ich es vorbei mit Recht und Ordnung unserer heutigen Kultur! Sie müssen da gar nicht so weit in die Vergangenheit schweifen: Es gab da kürzlich auch noch so eine kulturelle Bewegung, welche privates Eigentum zwangskollektiviert hat. Konnte sich aber nicht durchsetzen, der Sozialismus….. Ja, unsere heutige Errungenschaft ist: Schutz der eigenen Würde, Schutz der freien Sprache und Schutz des EIGENTUMS. Sorry, dass ich immer darauf zurück kommen muss. In diesem Sinne: D.Crone

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Daniel Huber
      Daniel Huber, 11.02.2019, 19:29 Uhr

      aber nicht doch , Crone. mein vergleich betrifft das römische recht, nicht das römische reich. und dieses rechtssystem ist immerhin die grundlage unseres heutigen. ich empfehle ihnen den folgenden artikel: https://www.swissinfo.ch/ger/roemisches-erbe_wie-die-alten-roemer-das-europaeische-recht-praegten/36550324. und da Sie nun zweiffellos und zu recht auf die fortschritte der moderne verweisen: für die einhaltung der heutigen errungenschaften steht den betroffenen ja der gerichtsweg offen, der die einhaltung unseres demokratischen rechtssystems sicherstellt.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von Opinion77
    Opinion77, 11.02.2019, 09:15 Uhr

    Sehr geehrte Frau Wieder

    Das Land für das AKTUELLE Strandbad wurde VON DEN EIGENTÜMERN der Oeschwiese vor Jahrzehnten der Stadt Zug GESCHENKT. D.h., das Verhalten der Stadt Zug ist an Undankbarkeit und Überheblichkeit nicht mehr zu überbieten. Wussten Sie das? Wenn ja, wieso haben Sie das in Ihrem Artikel nicht erwähnt? Wenn nein, wieso haben Sie für Ihren Artikel nicht recherchiert?

    Wir waren selber im vergangenen Sommer mehrmals im Strandbad, die von Ihnen beschriebenen Überfüllung des Bades war nie zu spüren.

    Besitzen Sie selber ein Grundstück? Wie toll würden Sie das finden, wenn Ihre Heimgemeinde zu Ihnen kommen und Ansprüche für sich selber geltend machen würde? Und wir reden hier weder von einer Auto- oder Eisenbahnlinie, sondern von einem Strandbad. Ich wäre unglaublich enttäuscht, und ich kann die Eigentümer der Oeschwiese sehr gut verstehen, dass sie sich wehren.

    Ein Kommentar Ihrerseits zu oben gemachten Angaben wäre wünschenswert.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Valeria Wieser
      Valeria Wieser, 11.02.2019, 15:56 Uhr

      Guten Tag Herr Knecht

      Besten Dank für Ihren Kommentar. Nein, dass das aktuelle Strandbad ein Geschenk der Oeschwiesen-Eigentümer gewesen sei, ist mir persönlich nicht bekannt, wie auch befragten Redaktionskollegen. Wann konkret fand denn diese Schenkung statt und verfügen Sie allenfalls über Unterlagen dazu? Das Strandbad dürfte ja Mitte des vorigen Jahrhunderts gebaut worden sein.

      Dass sich nicht immer Badetuch an Badetuch reiht, ist gut möglich. Im Artikel geht es weiter nicht um mich oder meine persönliche Haltung, sondern um eine Meldung zum Status Quo in Sachen Badi-Erweiterung – was viele Zuger interessiert. Erlauben Sie mir noch den Hinweis, dass die in den letzten Jahrzehnten kaum genutzte Wiese ja nicht einfach so die Hand wechseln wird, sondern für mehrere Millionen Franken – und das Enteignungsverfahren gerichtlich geprüft werden dürfte.

      Beste Grüsse, Valeria Wieser

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von MeineMeinungzaehlt
      MeineMeinungzaehlt, 11.02.2019, 16:39 Uhr

      Sehr geehrter Herr Knecht
      ich bin Ihnen sehr Dankbar für den Hinweis, dass die Eigentümer die Fläche für die heutige Badi der Stadt Zug kostenlos überlassen haben sollen. Das ist doch eine grosszügige Geste der Eigentümerschaft! Merci
      Sehr geehrte Frau Wieser
      Recherche sollte zu Ihrem Handwerk gehören, oder? Das Stadtarchiv wird Ihnen bestimmt weiterhelfen können. Trotzdem bleibt der von Ihnen verfasste Artikel tendenziös. Haben Sie mal die Eigentümer angefragt? Haben Sie dort mal recherchiert, wie die sich fühlen? Warum diese Situation so ist, wie Sie diese darstellen? Journalismus sollte Ausgewogen sein. Es geht hier immer noch um EIGENTUM! Und wie die Eigentümer ihr EIGENTUM nutzen, bleibt diesen überlassen. (Ich finde Ihren Hinweis: die Wiese werde eh nicht genutzt etwas naiv.)Und steht da nicht ein Bootshaus drauf? Zu den paar Millionen an Entschädigung. Ich merke, da haben Sie auch wenig Sachverstand. Sie müssen nicht viel Recherche betreiben um rauszufinden, dass seltene Seegrundstücke ab 10’000 CHF pro Quadratmeter aufwärts gehandelt werden. Also reden wir nicht über ein paar Mio, sondern über ein paar 10 Mio….. an der Grenze zu 100Mio. Und das so ein Wert, wie ein «Augapfel» (Zitat) gehütet wird, sollte auch Ihnen verständlich sein. Nochmals: Eigentum ist zu schützen und gehört geschützt. Und durch die o.g. Schenkung scheinen die Eigentümer sich doch grosszügig gegenüber der Bevölkerung von Zug gezeigt zu haben. Ich würde mir in Ihrer Berichterstattung mehr Differenzierung wünschen und es sehr begrüssen, wenn alle Beteiligten zu Wort kommen. Beste Grüsse D.Crone

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
  • Profilfoto von MeineMeinungzaehlt
    MeineMeinungzaehlt, 10.02.2019, 10:03 Uhr

    Dieser Artikel ist eine Frechheit! Es ist schon verwunderlich, wie hier locker mit privatem Eigentum umgegangen wird! Es wird von «ihrer» Wiese gesprochen, als würden die rechtmässigen Eigentümer der Wiese zu unrecht öffentlichen Grund okkupieren. Und wir reden hier auch nicht über irgend ein Grundstück an der Autobahnzufahrt. Wir reden hier über das letzte Seegrundstück in Zug! Ein unbezahlbarer Schatz, zu welchem ich den Eigentümern nur gratulieren kann. Was habe die Eigentümer eigentlich falsch gemacht? Nur weil diese die Wiese seit Jahrzehnten unbebaut lassen und zufällig an eine Badi angrenzen, werden die Eigentümer jetzt mit öffentlichen Ansprüchen konfrontiert! Das kann, aus meiner Sicht, nicht rechtens sein. Was wiegt mehr? Der SCHUTZ von privatem Eigentum oder die MASSLOSIGKEIT des öffentlichen Interesses? Meine Meinung dazu ist glaube ich klar. Ich freu mich über eine angeregte Diskussion. Merci.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Daniel Huber
      Daniel Huber, 11.02.2019, 17:24 Uhr

      grundeigentum ist ein konzept der abendländischen kultur. Dies gab es in anderen Kulturen nicht, und auch unter dem römischen recht hat jemand seinen anspruch auf ein Grundstück verloren, wenn er es nicht bestellt hat. wenn jemand ein Grundstück während Jahrzehnten nicht nutzt, noch dazu an solch prominenter lage, hat er dafür offenbar auch keine Verwendung. da ist es doch nur vernünftig, wenn dies der allgemeinheit zugute kommt. und wenn dies dem besitzer nicht gefällt: er kann ja ein Gericht urteilen lassen.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon