Baugesuch für 19 neue Wohnhäuser in Stadt Zug

Gartenstadt: Nun ist der umstrittene Abbruch ausgeschrieben

So sieht die Gartenstadt jetzt noch aus. Der Bebauungsplan soll das ändern (Bild: Flying Camera Baar).

(Bild: Flying Camera Baar)

Die Neubaupläne in der Zuger Gartenstadt sorgen seit Jahren für Diskussionen und Proteste. Nun ist der Abbruch von preisgünstigen 13 Mehrfamilienhäusern ausgeschrieben.

Es ist ein weiteres Kapitel in der Geschichte um die Zuger Gartenstadt, die seit Jahren für Schlagzeilen sorgt (zentralplus berichtete). Das Gebiet zwischen den Fussballplätzen und dem Landis & Gyr-Areal ist eines der letzten klassischen Arbeiterquartiere der Stadt Zug und beinhaltet sehr günstige Wohnungen mit einfachem Komfort.

Geht es nach den Eigentümern, sollen 13 Wohnhäuser abgerissen und durch Neubauten ersetzt werden. Laut dem am Freitag im «Amtsblatt» veröffentlichten Baugesuch sind folgende Gebäude betroffen: Aabachstrasse 19, 19a+b, 21-33, sowie Hertistrasse 53-59. An ihrer Stelle sollen sechs Mehrfamilienhäuser mit Gemeinschaftsraum, zwei Autoeinstellhallen und eine Heizzentrale erstellt werden. Ausserdem sind 13 Reiheneinfamilienhäuser sowie vier Velounterstände geplant. Einsprachen sind bis am 30. Januar möglich.

Die geplanten Baukörper links der Strasse: um die geht's es in der Auseinandersetzung um die Gartenstadt.

Die geplanten Baukörper links der Strasse: um die geht’s es in der Auseinandersetzung um die Gartenstadt.

(Bild: zvg)

Die Landis & Gyr erbaute die Zuger Gartenstadt zwischen 1919 und 1960. Sie steht unter Ortsbildschutz. Ausserdem ist sie als Ortsbild von nationaler Bedeutung im Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) verzeichnet.

Insgesamt sollen der Abrissbirne 85 preisgünstige Wohnungen in 13 Gebäuden zum Opfer fallen. Dagegen wehrt sich neben betroffenen Anwohnern auch der Verein Pro Gartenstadt Zug. Die Gebäudeversicherung Zug besitzt 10 Mehrfamilienhäuser mit 64 Wohnungen, während die Baugenossenschaft Familia Eigentümerin von drei Gebäuden mit 21 Wohnungen ist.

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