Kanton und Gemeinden verteilen Aufgaben neu

Luzern: Jetzt wird die 200-Millionen-Reform konkret

Marcel Schwerzmann, Robert Küng und Paul Winiker bei der ersten Präsentation des Reformpakets im Frühling 2018. 

(Bild: les)

Wer ist wofür zuständig und wer bezahlt? Diese Fragen sollen mit einer grossen Reform im Kanton Luzern neu geklärt werden. Nun präsentiert die Regierung ihre Botschaft. Sie sieht die Forderungen der Gemeinden als erfüllt an.

Diesen Mittwochmorgen präsentiert der Regierungsrat die neuste Version der Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR18). Mit dieser Staatsreform entlastet der Kanton die Gemeinden in der Volksschule und beim Wasserbau um rund 200 Millionen Franken pro Jahr (zentralplus berichtete). Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden andere Verpflichtungen vom Kanton. So können wichtige Aufgaben sinnvoll entflochten und fair finanziert werden, teilt die Staatskanzlei mit.

Vertreter des Kantons, der Gemeinden und externe Experten haben seit Juli 2015 insgesamt 270 kantonale und kommunale Aufgaben überprüft. Es wurden Massnahmen erarbeitet, um die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen sinnvoll zu entflechten, die Zuständigkeiten der jeweils optimal geeigneten Staatsebene zuzuweisen und für Verbundaufgaben gute Lösungen zu finden. Die Aufgaben- und Finanzreform 2018 ist die erste umfassende Staatsreform seit der Finanzreform 08 und dient auch der Nachjustierung der damals definierten Aufgabenteilung.

Klare Verhältnisse in der Volksschule

Der Regierungsrat hat aufgrund der Vernehmlassung zur AFR18 die wesentlichen Kritikpunkte bereinigt und das Reformpaket im Sommer 2018 finalisiert. Er legt dem Kantonsrat nun einen Mantelerlass vor, der alle nötigen Gesetzesänderungen beinhaltet.

Vereinfacht dargestellt, übernimmt der Kanton in den Bereichen Volksschulbildung und Wasserbau Mehraufwände von rund 200 Millionen Franken von den Gemeinden. Bei der Volksschule, einer Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden, finanziert der Kanton heute lediglich 25 Prozent der Kosten. Dieser Anteil soll auf 50 Prozent erhöht werden, um die Mitbestimmungsrechte des Kantons angemessen abzubilden. Damit wird einer seit langem bestehenden politischen Forderung entsprochen.

Das neue Gewässergesetz sieht vor, dass der Wasserbau, der bauliche Unterhalt bei den öffentlichen Gewässern und der betriebliche Unterhalt bei den grossen öffentlichen Gewässern vollständig an den Kanton übergehen.

Der Kanton Luzern nimmt eine grosse Reform in Angriff.

Der Kanton Luzern nimmt eine grosse Reform in Angriff.

(Bild: Montage les)

Gewisse Gemeinden bluten stark

Die vom Kanton zusätzlich zu tragenden Lasten entsprechen insgesamt dem Ertrag von drei Zehnteln einer Steuereinheit. Damit sich die Verhältnisse zwischen den Staatsebenen nicht grundsätzlich verschieben, übernehmen die Gemeinden im Gegenzug folgende Aufgaben und Verpflichtungen:

  • Übergang der Ergänzungsleistungen zu AHV/IV an die Gemeinden,
  • Verbilligung der Krankenkassenprämien für Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe durch die Gemeinden, 

  • Neuverteilung der Einnahmen aus Sondersteuern, Motofahrzeugsteuer und LSVA, 

  • Reduktion der kantonalen Finanzausgleichszahlungen an die Gemeinden, 

  • Steuerfussabtausch: der Kanton erhöht seinen Steuerfuss um eine Zehntelseinheit, 
die Gemeinden senken ihre Steuerfüsse im selben Umfang. 


Insgesamt liege mit der AFR18 nun eine Vorlage vor, welche 


  • die wichtigen Entflechtungen bei der Volksschule und beim Wasserbau umsetzt, 

  • die wesentlichen Anforderungen der Gemeinden und des Kantons einhält, 

  • den beiden Staatsebenen auch künftig eine solide Finanzierung ihrer Aufgaben 
ermöglicht, 

  • von allen Beteiligten mitgetragen werden kann.


In der Globalbilanz resultiert für die Gesamtheit der Gemeinden ein Plus von 2,6 Millionen Franken und für den Kanton ein Plus von 29,0 Millionen Franken pro Jahr. Wird auch die bevorstehende kantonale Steuergesetzrevision 2020 berücksichtigt, so weisen nur fünf Gemeinden eine Belastung von mehr als 60 Franken pro Jahr und Einwohner auf. Dieser Wert wurde vom Verband der Luzerner Gemeinden als maximal zu tolerierende Grenze definiert. 

Für die fünf Gemeinden wird die übermässige Belastung während sechs Jahren durch ein Härtefallsystem unter den Gemeinden ausgeglichen. Die Gemeinden, für welche die AFR18 die grössten finanziellen Auswirkungen haben wird, kritisierten den ersten Entwurf der Regierung scharf. Sie forderten, dass auf den Bildungskostenteiler 50:50 verzichtet wird. Zu den Kritikern gehörten reiche Gemeinden wie Meggen, Schenkon oder Eich – aber auch die Stadt Luzern (zentralplus berichtete). Die Regierung hat mit vorliegender Botschaft jedoch an diesem festgehalten. 


Die parlamentarische Beratung der AFR18 ist für die Dezembersession 2018 vorgesehen. Weil dem Kanton neue Ausgaben von jährlich 200 Millionen Franken entstehen, unterliegt die Vorlage der Volksabstimmung.

Hinweis: Im Verlauf des Tages folgt ein Artikel mit Reaktionen zu den Plänen der Luzerner Regierung
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