Rechtswidrige Kündigung eines Luzerner Kadermanns

Kantonsgericht pfeift Luzerner Steuerchef zurück

Gerichtssaal Kantonsgericht, Symbolbild, Gericht

(Bild: zvg)

Ein Luzerner Kadermann hat seine Kündigung rechtlich angefochten. Er war der Leiter der Abteilung Immobilienbewertung,  die der Dienststelle Steuern des Kantons Luzern angehört. Immer wieder wies er seinen Vorgesetzten auf potenzielle Steuerausfälle hin. Zuletzt wurde ihm gekündigt – zu unrecht, wie das Luzerner Kantonsgericht nun entschieden hat.

Im Frühjahr 2017 wurde einem langjährigen Abteilungsleiter bei der kantonalen Dienststelle Steuern gekündigt – zu unrecht, wie das Luzerner Kantonsgericht nun entschieden hat.

Doch von vorne:

Wie die «Luzerner Zeitung» nun berichtet, der seit 2007 für den Kanton tätig, 2010 übernahm er die Leitung der Abteilung Immobilienbewertung, die rund 40 Angestellte zählt. Diese Abteilung sei für die Schatzung von 180’000 Liegenschaften im Kanton Luzern zuständig.

Die Immobilienbewertung gehört zur Dienststelle Steuern, an deren Spitze Felix Muff seit 2007 als Nachfolger von Marcel Schwerzmann steht. Schon des Öfteren stand die Vereinfachung des Schatzungswesens im Fokus politischer Debatten.

Wie die «LZ» aufführt, haben bereits vor rund 10 Jahren zwei Vorstösse verlangt, dass die Schatzungsabteilungen der Gebäudeversicherung und der Dienststelle Steuern zusammengeführt werde.

Per 1. Januar 2021 soll nun das Schatzungswesen nun mittels Gesetzesänderung vereinfacht werden. Als Konsequenz sollen acht bis zehn Stellen abgebaut werden, um jährlich rund 1,5 Millionen Franken einzusparen (zentralplus berichtete).

Bereits 2015 habe die Dienststelle ähnliche Pläne verfolgt, jedoch ohne eine Gesetzesänderung. Da Schatzungen in Zukunft ohne Augenschein gemacht werden sollen, werden die Werte ungenauer. Um Einsprachen zu vermeiden, müssten Katasterwerte nach unten korrigiert werden, womit Steuererträge verloren gingen, wie die «LZ» schreibt.

Er machte auf potenzielle Steuerausfälle aufmerksam

Auf diesen potenziellen Steuerausfall habe der Kadermann, der vors Gericht zog, im Jahr 2016 erneut hingewiesen. Erst ein Monat später habe der Dienststellenleiter Felix Muff seine Mitarbeiter über den geplanten Stellabbau per E-Mail informiert. Der Kadermann habe gemeinsam mit dem Teamleiter auf diese E-Mail geantwortet. Wegen des angekündigten und drohenden Stellenabbaus schickte er die Nachricht auch an CVP-Kantonsrat Raphael Kottmann, der der damalige Präsident des Staatspersonalverbands war.

Wie die «LZ» schreibt, habe der Kadermann in der E-Mail gefragt, weshalb die Mitarbeiter nicht persönlich über den Stellenabbau informiert worden seien und wieso in der Botschaft ans Parlament nicht auf die zu erwartenden Steuerausfälle im zweistelligen Millionenbereich hingewiesen wurde.

Am Tag darauf sei er nach Hause geschickt worden, da er Überstunden abbauen müsse. Ende Januar 2017 teilt man ihm mit, dass das Arbeitsverhältnis Ende April 2017 aufgelöst werde. Der Kadermann hat dann seine Kündigung rechtlich angefochten.

Kantonsgericht: Kündigung war rechtswidrig

Das Luzerner Kantonsgericht erklärte nun die Kündigung des Kadermanns als rechtswidrig. Als Kadermann sei es seine Aufgabe gewesen, auf kritische Punkte seines Fachgebietes hinzuweisen. In der E-Mail sei es hauptsächlich um fachliche und personelle Fragen gegangen. Somit sei es gemäss dem Befund der Kantonsrichter nicht zu einem unwiderruflich zerstörtem Vertrauensverhältnis gekommen.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von Kornaut
    Kornaut, 26.09.2018, 10:22 Uhr

    Schon wieder ein Fall, der nicht unbedingt den Eindruck hinterlässt, der Kanton Luzern gehe mit seinen eigenen Angestellten genügend respekt- und würdevoll um. Nach den Fällen Martin Mark (Universität Luzern) und Adrian Portmann (Asylwesen), die offenbar beide noch längere Zeit auf dem Rechtsweg ausgefochten werden, hätte man auf der Chefetage langsam genug Grund, ganz grundsätzlich über die Bücher zu gehen.

    Für diesen Fall sei allen Chefs, die sich unliebsamer Angestellter entledigen wollen, vor allem die Rechtsliteratur empfohlen, inkl. kantonseigenes «Handbuch Personalrecht». Dort steht alles schön drin, wie man korrekt vorzugehen hat: Hier der Link: https://personal.lu.ch/-/media/Personal/Dokumente/Personalrecht/Personalhandbuch.pdf?la=de-CH

    Am Ende steht und fällt jede Personalpolitik aber mit der dahinter liegenden Philosophie. Ein Schlüsselwort scheint mir hier zu lauten: «Wertschätzung».

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon