Weltweiter Filehoster aus Baar am Pranger

Rapidshare: Jetzt geht es für die Bosse ans Eingemachte

Der ehemalige Firmensitz von Rapidshare in Baar. (Bild: Wikipedia)

Das Baarer Unternehmen Rapidshare war nach eigenen Angaben der einst erfolgreichste Filehoster der Welt. Nachdem die Firma den Betrieb bereits vor dreieinhalb Jahren eingestellt hat, stehen nun am Mittwoch der Gründer, dessen Ehefrau sowie ein angestellter Jurist aufgrund von Urheberrechtsverletzungen in Zug vor Gericht. Das Urteil könnte in der Schweiz wegweisenden Charakter besitzen.

Je höher man steigt, desto tiefer wird auch der anschliessende Fall sein. Dies trifft auf kaum eine Firma so gut zu wie auf Rapidshare. Der ehemalige Filehoster mit Sitz in Baar nahm eine Pionierrolle beim Anbieten von Speicherplatz im Internet ein. Im August 2004 ging er als mutmasslich erster One-Click-Filehoster online. Auf der Plattform konnten Dateien hochgeladen werden, welche anschliessend zum Download bereitstanden.

Rapidshare machte damit Geld, dass viele Downloader zum einfacheren und schnelleren Runterladen einen kostenpflichtigen Premium-Account buchten. Dieses Geschäftsmodell machte sich für die Macher wahrlich bezahlt: 2008 konnten sie eine Bruttodividende von über 43 Millionen Franken ausschütten. Im folgenden Jahr waren es gar 47,3 Millionen.

Ein Feindbild der Unterhaltungsindustrie

So lukrativ das Geschäftsmodell war, so problematisch war es in Bezug auf das Urheberrecht. Denn Kunden, also die Uploader von Rapidshare, missbrauchten das File-Hosting-Angebot seit dessen Beginn für mindestens mehrere Zehntausend Urheberrechtsverletzungen pro Monat, indem sie geschützte Werke auf die Website von Rapidshare hochluden. Die dazugehörenden Links publizierten sie in einschlägigen Linksammlungen, Blogs und Foren, wie es aus der Anklageschrift hervorgeht.

Über Jahre wurde Rapidshare von der Unterhaltungsindustrie vorgeworfen, Urheberrechtsverstösse bei Filmen und Musik zu ermöglichen. Prominentes Beispiel ist die Gema, welche in Deutschland Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht verwaltet – sie bildet also das Pendant zur Suisa in der Schweiz.

Lobbyarbeit in den USA

Die Rapidshare-Betreiber distanzierten sich von dem Vorwurf mit dem Argument, dass die Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte bei den Nutzern liege. In den USA weibelte die Firma lobbymässig, um das eigene Geschäftsmodell zu verteidigen. Laut Medienangaben gab sie dafür eine halbe Million Dollar aus.

2013 wurde die Plattform Megaupload um den weltweit bekannten Internetunternehmer Kim Dotcom geschlossen. Sie funktionierte nach einem ähnlichen Prinzip wie Rapidshare. Daraufhin nahm die Baarer Firma Änderungen vor: Der Download von Filmen wurde durch Einschränkungen für den Datenverkehr unattraktiv. Vielmehr versuchte sich Rapidshare als Speicherdienst à la Dropbox. Dies jedoch mit bescheidenem Erfolg.

Eine Mitarbeitererosion

Die Abwärtsspirale war nicht mehr aufzuhalten. Im Mai 2013 wurden 45 der 60 Mitarbeiter entlassen. Dazu wurden immer mehr Kunden verprellt. 2014 wurde beispielsweise das Gratisabo komplett gestrichen. 2008 nach eigenen Angaben noch der grösste Filehoster der Welt, wurde der Dienst Ende März 2015 eingestellt.

Ab Mittwoch müssen sich drei Verantwortliche von Rapidshare nun vor dem Zuger Strafgericht verantworten.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug lautet auf gewerbsmässige Gehilfenschaft zu mehrfachen Vergehen gegen das Urheberrechtsgesetz. Pikant dabei ist, dass in der Schweiz keine gesetzliche Regelung existiert, wenn es um die Haftung von Internetdienstanbietern geht.

Privatkläger sind wissenschaftliche Verlage

So ist denn die Frage offen, unter welchen Bedingungen Provider wie Rapidshare für rechtswidrige Inhalte der Kunden strafrechtlich als Gehilfen angesehen werden können. Es besteht durchaus die Möglichkeit eines wegweisenden Urteils, denn je nach Ausgang werden die Provider oder die Rechteinhaber gestärkt.

Neben der Staatsanwaltschaft sind es insgesamt sechs Kläger, welche gegen Rapidshare vorgehen: Es sind dies vor allem wissenschaftliche Fachverlage. Bei den Werken, welche auf Rapidshare hochgeladen wurden, handelt es sich unter anderem um Fachliteratur aus dem medizinischen Bereich oder um Anleitungen für Bildbearbeitungsprogramme wie Photoshop.

Hohe Bussen gefordert

Angeklagt ist einerseits der Firmengründer und Mehrheits- und spätere Alleinaktionär. Für ihn werden eine Geldstrafe von 192 Tagessätzen zu 3’000 Franken und eine Busse von 144’000 Franken gefordert. Ebenso angeklagt ist seine Ehefrau, die ab August 2011 Mitglied des Verwaltungsrats war. Für sie werden eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu 1’000 Franken sowie eine Busse von 40’000 Franken gefordert.

Des Weiteren steht ein Jurist vor Gericht, der als Angestellter der Rapidshare AG zwischen September 2010 und Ende 2012 als Legal Counsel respektive General Counsel arbeitete. In dieser Funktion war er für sämtliche rechtlichen Aspekte der Firma zuständig. Bei ihm sind es 160 Tagessätze zu 290 Franken und eine Busse von 11’600 Franken. Der Vollzug der Geldstrafe soll bei allen dreien unter Ansetzung einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben werden.

Die Privatkläger haben gegen die drei Beschuldigten eine Entschädigung von knapp 190’000 Franken beantragt. Angesichts der früheren Gewinne sind aber auch diese Beträge nicht mehr als Peanuts.

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