Weiter grosse Waldbrandgefahr

Im Kanton Zug droht ein Verbot für Feuerwerk und 1.-August-Feuer

Auch dieses Jahr gibt's in Zug ein Feuerwerk zu bestaunen.

(Bild: Raphael Good)

Die Vorbereitungen zu den Feierlichkeiten vom 1. August stehen auch in Zug im Schatten der aktuellen grossen Waldbrandgefahr im Kanton Zug. Ein Feuer- und Feuerwerksverbot steht nach wie vor im Raum.

Die aktuell hohen Temperaturen, die fehlenden Niederschläge in den vergangenen Wochen und der Wind führen unter anderem in den Wäldern und in der offenen Landschaft des Kantons zu grosser Trockenheit. Die aktuellen Wetterprognosen deuten darauf hin, dass die Waldbrandgefahr bestehen bleibt oder sogar weiter zunehmen kann.

Ein mögliches Feuerverbot beinhaltet neben dem Verbot von 1.-August-Feuern auch die entsprechenden Feuerwerke. Die aktuelle Situation diesbezüglich wird von der Gebäudeversicherung Zug und dem Amt für Wald und Wild laufend neu eingeschätzt. Aktuelles dazu findet man auf der Internetseite der Gebäudeversicherung Zug.

Bitte keine Mottfeuer!

1.-August-Feuer sind als Brauchtumsfeuer im Kanton Zug nicht bewilligungspflichtig. Den Anweisungen der Gemeinde, des Brandschutzes und Feuerwehren ist jedoch unbedingt Folge zu leisten, wie die Zuger Baudirektion betont.

Nur naturbelassenes, unbehandeltes und trockenes Holz wie Äste, Stämme, Stückholz, Reisig, Zapfen oder trockenes, naturbelassenes Schwemmholz darf verbrannt werden. Mottfeuer, in dem man Rundholz spaltet sollten vermieden werden.

Zudem sollten kein Sägemehl, Späne oder feuchtes Holz verwendet werden. Des Weiteren ist es gesetzlich verboten, Abfälle – dazu gehören auch Holzstücke aus Paletten, Kisten, Gebäudeabbrüchen sowie Möbelstücke – zu verbrennen.

Feuerwerk droht das Aus

Kleintiere wie Eidechsen und Igel suchen gerne Unterschlupf in den aufgeschichteten Holzhaufen. Um die Tiere vor dem Feuertod zu bewahren, sollten die Haufen erst kurz vor dem Abbrennen erstellt oder das Holz noch einmal umgestapelt werden.

Genauso wie die Höhenfeuer gehören für viele Zuger auch Feuerwerk wie Raketen zum 1. August. Während sich die einen über Lichteffekte und Knaller freuen, ärgern sich die anderen über Lärmbelästigung und Luftverschmutzung, was sich in der zunehmenden Zahl von Beschwerden bei den Behörden niederschlage, so die Baudirektion.

Aus Sicht des Amtes für Umweltschutz sind die vielen privaten Feuerwerke um den 1. August wegen der freigesetzten Schadstoffe und Lärmbelastungen nicht unproblematisch. Entsprechend bittet das Amt um massvollen Einsatz von Feuerwerk im privaten Bereich. Auch das Abbrennen von Feuerwerk fällt unter ein mögliches generelles Feuerverbot und den Anweisungen von Gemeinden und Brandschutz. Feuerwehren ist Folge zu leisten.

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