Instruktor musste sich vor Gericht verantworten

Fataler Fallschirmsprung von Berufsschülern in Triengen

Wer ist schuld am Absturz des Jugendlichen? Dies muss das Luzerner Kantonsgericht klären.

(Bild: bic)

Im Mai 2015 stürzte in Triengen ein damals 16-Jähriger bei seinem ersten Fallschirmsprung ab. Dabei verletzte er sich schwer. Sein Fluglehrer musste sich deshalb am Dienstag vor dem Kantonsgericht verantworten. Der Vorwurf: Er habe seine Aufsichts- und Anweisungspflicht vernachlässigt.

Der Saal des Luzerner Kantonsgerichts war am Dienstagmorgen gut gefüllt. Beide Parteien erhielten moralische Unterstützung von Bekannten und Familienangehörigen. Beim Prozess ging es darum zu klären, wer die Schuld für einen schweren Unfall eines Jugendlichen bei einem Fallschirmsprung im luzernischen Triengen im Frühjahr 2015 trägt.

Gegenüber standen sich der heute knapp 20-jährige Fallschirmschüler sowie dessen Instruktor, der ihn bei seinem Erstabsprung vor drei Jahren geschult und betreut hatte. Mit seiner Klasse der Gewerbeschule besuchte er einen eintägigen Fallschirmkurs. Kurz vor der Landung stürzte der Schüler aus einer Höhe von 30 bis 80 Metern in ein Kornfeld. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu, deren Folgen ihn voraussichtlich das ganze Leben lang beeinträchtigen werden.

Kollege geriet in Lebensgefahr

Der Kläger beschuldigt seinen Lehrer, ihn in einer Notsituation, in die er sich kurz vor der Landung manövriert hatte, per Funk nicht korrekt und ausreichend angeleitet zu haben, damit er erfolgreich landen konnte. Die Anklage lautete deshalb auf schwere fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung.

Die Schüler wurden gemeinsam mit einem Kleinflugzeug auf die Absprunghöhe gebracht. Die Sprünge der ersten zwei Jugendlichen verliefen reibungslos. Der Fluglehrer, der die Sprünge der Erstspringer vom Flugfeld aus beobachtete, war während der ganzen Zeit mit seinen Schülern über Funk verbunden, damit er ihnen in unvorhergesehenen Situationen entsprechende Anweisungen geben konnte.

Als drittes sprang das spätere Unfallopfer. «Als ich gesehen habe, dass sich sein Fallschirm wie vorgesehen öffnete, sagte ich ihm per Funk, dass alles super geklappt habe. Danach wünschte ich ihm einen guten, selbstständigen Flug», schilderte der angeklage Instruktor vor Gericht die Situation.

Dass die Schüler nach dem Sprung selbstständig landeten, sei internationaler Standard. Die Erstabspringer würden jeweils entsprechend geschult und seien sich voll und ganz ihrer grossen Eigenverantwortung bewusst, erklärte der Anwalt des Schülers. Zudem sei der Funk kein Führungs-, sondern lediglich ein Hilfsmittel in speziellen Situationen. Es gebe sogar Instruktoren, die ganz ohne Funk arbeiteten.

Eine folgenreiche Verwechslung

Doch das Unglück nahm seinen Lauf, als der vierte Schüler aus dem Flugzeug sprang. «Dieser verlor kurz nach dem Absprung die Kontrolle und geriet ins Taumeln, weshalb sich sein Fallschirm nicht richtig öffnen konnte», erinnerte sich der Lehrer. Als er die kritische Höhe von 700 Metern erreichte, habe er ihm die Anweisung gegeben, seinen Notschirm zu öffnen und den Hauptschirm abzuwerfen. Er landete schliesslich wie vorgesehen.

Zeitgleich kam der zuvor als Dritter abgesprungene Kläger jedoch von der vorgesehenen Route ab. Mit einem Wendemanöver versuchte er, wieder auf die vorgesehene Route zurückzukehren, steuerte stattdessen aber direkt auf einen grossen Landwirtschaftsbetrieb zu.

Da der Instruktor mit beiden Schülern auf der gleichen Frequenz funkte, folgte der in Panik geratene Kläger ebenfalls der Anweisung, den Notschirm zu betätigen. Doch weil er mittlerweile viel zu nahe am Boden war, konnte sich der Notschirm nicht mehr rechtzeitig öffnen, so dass der Schüler auf den Boden zuraste. Der Absturz ins Maisfeld liess sich nicht mehr verhindern.

Die Frage der Verantwortung

Der Anwalt des jungen Mannes warf dem Lehrer deshalb vor, seinen Mandanten wegen der Schwierigkeiten des anderen Springers aus den Augen verloren zu haben. Zudem sei er dem damals 16-Jährigen nicht zur Seite gestanden, als es gefährlich wurde. «Gerade bei einem so jungen Anfänger wäre eine enge Betreuung aber nötig und der Instruktor muss mit solchen unvorhergesehenen Situationen rechnen», so der Anwalt.

Dass er während gut 30 Sekunden in die falsche Richtung geflogen sei, ohne dass der Angeklagte reagiert hätte, zeige, dass dieser seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sei, sagte der Anwalt des Jugendlichen. «Hier hätte es zumindest ein paar beruhigende Worte gebraucht.» Damit hätte die folgenreiche Stresssituation verhindert werden können.

«Da er jedoch nichts von seinem Lehrer hörte und sich auch nicht selber bei ihm melden konnte, erschien die Anweisung, den Notschirm zu öffnen, für ihn wie eine sehnlichst herbeigesehnte Erlösung», so der Anwalt.

«Der Jugendliche wusste, was er tun muss»

Dass er den Jugendlichen aus den Augen verlor, bestritt der angeklagte Instruktor vehement. «Ich hatte beide Springer die ganze Zeit in meinem Blickfeld. Der verunfallte Jugendliche befand sich in diesem Moment auch nicht in einer kritischen Situation.» Er sei noch genügend hoch unterwegs gewesen, damit noch Zeit blieb, um ihn nach der ausgestandenen Notsituation des nach ihm gestarteten Springers wieder auf Kurs zu bringen.

«Diese Option ging aber verloren, als der Verunfallte den Hauptschirm abwarf, um den Notschirm zu betätigen», erklärte der Verteidiger. «Der verunfallte Jugendliche wusste aber, dass er sich, wenn er von der Route abkommt, einen alternativen Landeplatz suchen muss und den Notschirm unter 700 Meter keinesfalls mehr öffnen darf.»

Die Möglichkeiten, irgendwo neben dem Flugplatz zu landen, seien zudem zahlreich vorhanden gewesen. «Dies wussten die Springer. In der Schulung wurden die Landeoptionen diskutiert», so der Verteidiger. Dass er diese Vorgaben umsetze, könne also auch von einem jugendlichen Erstspringer erwartet werden, zumal sehr viele Leute ihren ersten Sprung zwischen 15 und 20 absolvieren würden. 

Erster Unfall in 28 Jahren

«In seinen 28 Jahren als Fallschirmlehrer hat noch keiner der rund 1500 Schüler meines Mandanten so weit unten den Notschirm betätigt und es ist noch nie zu einer Verwechslung der Funksprüche gekommen», sagte der Verteidiger. Dass der verunfallte Jugendliche so handelte, habe der Lehrer also keineswegs voraussehen müssen, auch wenn dies die Anklage glaubhaft machen wolle.

Wer letzlich die Schuld am Unfall trägt, muss also das Gericht entscheiden. Der Kläger, der seine Lehre während eines Jahres unterbrechen musste und auch jetzt nicht wie gewünscht arbeiten kann, fordert eine Genugtuung von mehreren tausend Franken.

Vom Bezirksgericht Willisau wurde der Fluglehrer in erster Instanz freigesprochen. Der Staatsanwalt zog das Urteil jedoch weiter. Wie sich das Kantonsgericht entscheidet, erfahren die Parteien in den nächsten Wochen schriftlich.

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