Umstrittener Abriss des CSS-Gewerbegebäudes

Stadt Luzern: Architekten rufen zum Boykott auf

Das umstrittene Gewerbegebäude mit der CSS-Werbung, dahinter der Hauptsitz der Versicherung im Tribschenquartier.

(Bild: jal)

Die CSS wollen im Tribschenquartier ein altes Gebäude abreissen. Das sorgt bei Architekten für Kritik, sie stufen das Gebäude als schützenswert ein. Nun rufen sie zum Boykott auf.

Der Bund Schweizer Architekten BSA ruft seine Mitglieder auf, nicht an der Projektierung und der Jurierung für eine Neuüberbauung auf dem Luzerner Areal Tribschen teilzunehmen, sofern das Verfahren nicht mit der Integration, sondern mit dem Abbruch des Gewerbegebäudes verknüpft sei. Bekanntlich plant die CSS den Abriss des Gebäudes von 1933, welches laut BSA zu den bedeutenden Pionierbauten der frühen Moderne in der Zentralschweiz gehört (zentralplus berichtete).

«Die CSS-Versicherung als neue Eigentümerin will die Nutzungsmöglichkeiten ihres Areals mit der siebten Änderung dieses Bebauungsplanes erneut vergrössern und darin trotzdem das Gewerbegebäude nicht integrieren, sondern abbrechen», schreibt der BSA in einer Pressemitteilung. Die Stadt und der Kanton Luzern hätten ihre Zustimmung zum Abbruch des Gewerbegebäudes in Aussicht gestellt, bevor sie einen fundierten Bericht über die Bedeutung und den Zustand dieses Bauwerkes in Auftrag gegeben haben. «Wohin führt eine solche Entwicklung, wenn selbst besonders bedeutende Pionierbauten der Moderne fachlich und politisch zum Freiwild erklärt und zerstört werden können?», fragt der BSA laut einem Bericht des Magazins «Hochparterre».

Der Verband hat zwei unabhängige Experten beauftragt. In beiden Gutachten werde dem Gewerbegebäude überregionale bis nationale Bedeutung beigemessen. «Mit den Fachgutachtern sind wir deshalb der Meinung, dass das Gewerbegebäude zu erhalten, zu sanieren und in eine Neuüberbauung des Areals zu integrieren ist», erklärt der BSA.

Stadt und Kanton Luzern sowie die Grundeigentümerin seien nicht gewillt auf diese Beurteilung einzugehen und hielten an ihrer Abbruchfreigabe fest. Obwohl das Gewerbegebäude Tribschen seit 2009 in der obersten Schutzkategorie des Inventars der schützenswerten Kulturobjekte im Stadtgebiet Luzern eingestuft sei, habe die Baudirektion den Grundeigentümern wiederholt schriftlich bestätigt, dass dieses Gebäude abgebrochen und durch einen grösseren Neubau ersetzt werden könne. «Aktuell hat die Grundeigentümerin in Absprache mit ihren Rechtsberatern und den Behörden Ende Februar 2018 das Abbruchgesuch für das Gewerbegebäude gestellt», schreibt der BSA weiter. Nun könnten Interessierte erstmals Einsprache gegen dieses Abbruchvorhaben einreichen. Der Entscheid dazu ist beim BSA noch hängig.

Der BSA Zentralschweiz hat an seiner Hauptversammlung vom 24. Mai 2018 beschlossen, folgenden Aufruf zu lancieren:

  1. Das Gewerbegebäude Tribschen von 1933 in der Stadt Luzern gehört architektonisch, kultur-, wirtschafts- und sozialgeschichtlich zu den schweizerisch bedeutenden Pionierbauten der frühen Moderne in der Zentralschweiz und ist trotzdem vom Abbruch bedroht.
  2. Der BSA Zentralschweiz ruft deshalb seine Mitglieder zum Verzicht auf eine Teilnahme an der Projektierung und der Jurierung auf, wenn das Projektierungsverfahren für eine Neuüberbauung nicht mit der Integration sondern mit dem Abbruch dieses Gewerbegebäudes verknüpft ist.
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1 Kommentar
  • Profilfoto von robbruder
    robbruder, 25.08.2018, 21:39 Uhr

    Dieses Haus ist ein Graus! Weg damit.

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