Ständerat Peter Hegglin blitzt ab

Zuger Regierungsrat weist Abstimmungsbeschwerde ab

2019: Peter Hegglin auf dem Weg zum Bäcker-Essen. (Bild: wia)

Er sei nicht für die Abstimmungsbeschwerde zuständig, teilt der Zuger Regierungsrat mit. Der Zuger Ständerat Peter Hegglin hatte die Beschwerde gegen das Resultat einer eidgenössischen Abstimmung eingereicht.

Die Ungültigerklärung und Neuansetzung einer eidgenössischen Abstimmung liege nicht in der Kompetenz einer Kantonsregierung, teilt die Zuger Regierung mit. «Der Regierungsrat tritt deshalb nicht auf die Beschwerde von CVP-Ständerat Peter Hegglin ein.»

Heggli verlangt, dass die mit 50,84 Prozent abgelehnte Volksinitiative «Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe» für ungültig erklärt wird und neu anzusetzen sei. Er macht geltend, dass das Stimmvolk mit einer Fehlinformation bedient worden ist. Konkret, dass nur rund 80’000 Zweiverdiener-Ehepaare von der Heiratsstrafe betroffen seien und nicht, wie seit Mitte Juni 2018 bekannt, 454’000 Zweiverdiener-Ehepaare.

Es sei davon auszugehen, dass die Initiative ohne diese Fehlinformation erfolgreich gewesen wäre. Dem Beschwerdeführer steht der Weg ans Bundesgericht offen, so die Mitteilung der Regierung.

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