Fall Bodum: zentralplus-Redaktorin freigesprochen

Ein Urteil auch für die Pressefreiheit

(Bild: jwy)

Nach der Hausbesetzung der Villa Bodum wurden 27 Personen wegen Hausfriedensbruchs verurteilt. Unter ihnen auch eine Journalistin von zentralplus. Nun wurde das Verfahren, bei dem Multimillionär Jørgen Bodum als Privatkläger agierte, eingestellt. Auch aus presserechtlichen Gründen.

Die Hausbesetzung der Villa Bodum an der Obergrundstrasse 99 zog nicht nur aufwendige Ermittlungen nach sich, sondern auch zahlreiche Urteile. Gegen 33 Personen wurde die Staatsanwaltschaft aktiv, einen Strafbefehl erhielt auch eine Journalistin von zentralplus (zentralplus berichtete). Jana Avanzini wollte sich vor Ort ein eigenes Bild von der Besetzung machen und nicht nur aus dritter Hand über ein Ereignis berichten, das Luzern im Jahr 2016 während Wochen beschäftigte (zentralplus berichtete).

Mit Unterstützung und dank den Spenden unserer Leser hat zentralplus den Strafbefehl angefochten – erfolgreich: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren nun vollumfänglich eingestellt.

Kein Vorsatz

Für den Tatbestand des Hausfriedensbruchs ist eine vorsätzliche Tatbegehung nötig. Diese ist hier nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht erfüllt. Vielmehr habe Jana Avanzini glaubhaft darlegen können, dass sie davon ausgegangen sei, die Liegenschaft für journalistische Zwecke betreten zu dürfen. So heisst es in der Verfügung. Dies umso mehr, als das Tor zum Gelände offen stand, als sie es betrat.

Für Katrin Humbel, die zentralplus juristisch vertreten hat, eine nachvollziehbare Begründung: «Ich hatte mir diesen Entscheid natürlich erhofft, da er meinem Rechtsverständnis entspricht.» Gleich sieht es die Journalistin: «Es wäre doch sehr erstaunlich gewesen, wenn die Staatsanwaltschaft die Pressefreiheit und das öffentliche Interesse komplett ausgeblendet hätte», so Avanzini.

Medien: Wahrung berechtigter Interessen

Dass die Luzerner Staatsanwaltschaft die besondere Rolle der Medien in der Verfügung ebenfalls würdigt, erfüllt Rechtsanwältin Humbel mit Genugtuung. «Die Berichterstattung lag zweifelsohne im öffentlichen Interesse und war durch die Medien- und Pressefreiheit grundrechtlich geschützt, womit diese letztlich auch unter dem Aspekt der Wahrung berechtigter Interessen nicht als unrechtmässige Handlung klassifiziert werden sollte», heisst es in der Verfügung weiter.

Ermöglicht aus Ihren Spenden

Für zentralplus binden Rechtsfälle immer wieder beträchtliche finanzielle und personelle Ressourcen. Und auch wenn wir fast wöchentlich von Anwälten kontaktiert werden, uns regelmässig Ultimaten gestellt und wir immer wieder verzeigt werden: Bis dato konnten wir noch jeden Rechtsfall zu unseren Gunsten entscheiden. Ein allfälliger Überschuss aus unserem Spendenaufruf vom Mai 2017 und weiteren Zuwendungen werden wir hier investieren. Und damit zentralplus-Lesern auch zukünftig unabhängigen Journalismus ermöglichen.

Dies freut auch Studienleiter Dominik Strebel vom Medienausbildungszentrum MAZ in Luzern. Bereits vor acht Monaten habe die Thurgauer Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen einen Journalisten eingestellt, der sich unter einem falschen Namen in einem Durchgangszentrum einquartiert und dort Filmaufnahmen gemacht hatte. Auch diesem Journalisten sei der Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen zugestanden worden. «Vielleicht zeichnet sich hier ein Wandel im Denken der Strafverfolger ab. Das Bundesgericht verfolgte mit seinen Entscheiden bisher eine restriktive Praxis, die die Recherchen von Journalisten in wichtigen Themenbereichen erschwert.»

Bodum unterlag in weiterem Punkt

Doch auch in einem dritten Punkt unterlag Jørgen Bodum, der ein grosses persönliches Interesse an einer juristischen Verfolgung unserer Journalistin an den Tag legte und als Privatkläger auftrat. Dessen Rechtsvertreter wollte Aussagen von Simon Kopp aus einem Interview zu den Akten nehmen. Kopp sagte darin aus, dass die Argumente der Journalistin ein illegales Betreten der Liegenschaft nicht rechtfertigen würden. Für die Staatsanwaltschaft sind jedoch zu Beginn des Verfahrens gemachte Aussagen ihres Medienverantwortlichen rechtlich nicht entscheidend.

Wie der Rechtsvertreter der Bodum Invest AG, Reto Marbacher, sagt, prüfe man derzeit eine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung an das Kantonsgericht Luzern.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon