Stadt Zug will in der Schochenmühle einen Neubau

Nach Brand: Historisches Bauernhaus wird nicht wieder aufgebaut

Das Bauernhaus Schochenmühle sollte eigentlich verkauft werden. Nun wurde jedoch ein Verkaufsstopp verhängt.

(Bild: zvg)

Nach dem Grossbrand im März steht nun fest: Das denkmalgeschützte Bauernhaus in der Schochenmühle wird nicht wieder aufgebaut. So plant es jedenfalls der Zuger Stadtrat. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis sei zu schlecht. Wie es weitergeht, steht aber in den Sternen. Denn zuerst muss der Kanton einen Entscheid fällen.

Anfang März brannte das historische Bauernhaus in der Zuger Schochenmühle fast komplett nieder (zentralplus berichtete). Weil das Gebäude unter Denkmalschutz stand, wird in Zug seither über eine Rekonstruktion des traditionellen Gebäudes nachgedacht. Das Haus und das Grundstück sind im Besitz der Stadt Zug.

Schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis

Doch nun wird klar, dass es wohl kaum dazu kommen wird. Dies geht aus der Antwort des Zuger Stadtrates auf eine Interpellation der SVP hervor. «Aus denkmalpflegerischer Sicht ist die Stadt Zug der Meinung, dass ein Wiederaufbau des abgebrannten historischen Gebäudes nicht sinnvoll ist», schreibt der Stadtrat. Eine Kopie könne ein Original nie ersetzen und mache nur in Ausnahmefällen wie der Kapellbrücke in Luzern Sinn, so die Begründung. 

Zu diesen Bedenken gesellen sich laut dem Stadtrat aber auch wirtschaftliche und betriebliche Vorbehalte. Denn ein Nachbau des Hauses sei aufwändig, führe zu Mehrkosten und habe in Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten diverse Nachteile.

«Die alte Raumaufteilung und Erschliessung, die Raumhöhen und die Zimmergrössen entsprechen in keiner Weise mehr den heutigen Anforderungen und den Vorstellungen der Stadt Zug», schreibt die Exekutive. Eine Nutzung des Hauses müsste folglich diesen speziellen Umständen angepasst werden, weshalb das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht stimmen würde.

Es gibt wohl einen Neubau

Aufgrund dieser Bedenken schwebt dem Stadtrat vor, dass anstelle des historischen Gebäudes ein Neubau realisiert wird. Dafür müssten die Ruinen des ehrwürdigen Baus abgebrochen werden. Beides ist grundsätzlich möglich. Der Stadtrat möchte aber nicht selber bauen, sondern das Grundstück im Baurecht abgeben (zentralplus berichtete).

«Die Stadt kann vom Amt für Denkmalschutz nicht zu einer Rekonstruktion gezwungen werden», schreibt der Stadtrat. Für einen Abriss braucht sie jedoch eine Genehmigung des kantonalen Amtes für Denkmalschutz. Dieses muss das alte Haus aus dem Inventar der schützenswerten Baudenkmäler streichen.

Die Zeichen dafür stehen indes nicht schlecht. «Die mündliche Zusage zur Entlassung liegt vor, die schriftliche Zusage wurde in Aussicht gestellt und dürfte demnächst erfolgen», schreibt der Stadtrat. Auch für einen Neubau gibt es wohl grünes Licht. Das Amt für Raumplanung habe der Stadt jedenfalls schon einmal schriftlich seine grundsätzliche Zustimmung übermittelt, so die Stadtregierung.

Im März brannte das Haus bis auf die Grundmauern nieder.

Im März brannte das Haus bis auf die Grundmauern nieder.

(Bild: Dani Hegglin, Zuger Polizei)

Verkehrsprojekt gibt Richtung vor

Doch die Realisierung eines Neubaus wird noch warten müssen. Grund: Das Projekt muss mit dem vom Kanton geplanten Halbanschluss und der Verlängerung der General-Guisan-Strasse abgestimmt werden. Diese Vorhaben sind Teil eines Richtplans und geben den Rahmen und die Möglichkeiten eines Neubaus in der Schochenmühle vor (zentralplus berichtete).

Über den Richtplan wird der Kanton Zug voraussichtlich 2019 entscheiden. «Erst dann ist klar, wo genau ein Ersatzbau erstellt werden könnte», so der Stadtrat. Laut der Exekutive gibt es zwei Varianten für einen Neubau. Je nachdem, ob der Kanton an der Verlängerung der General-Guisan-Strasse und dem Halbanschluss festhält oder nicht.

85’600 Quadratmeter grosses Grundstück

Sollte der Kanton an den Strassenplänen festhalten, gibt es nur eingeschränkte Möglichkeiten für die Realisierung eines Neubaus. Streicht der Kanton allerdings die Verkehrsprojekte aus dem Richtplan, eröffnen sich für den künftigen Bauherrn viel mehr Optionen auf dem rund 85’600 Quadratmeter grossen Grundstück.

Nun heisst es also abwarten. «Sobald alle Resultate zu den nötigen Abklärungen vorliegen, wird sich der Stadtrat mit den möglichen Optionen betreffend Ersatzbau der Liegenschaft erneut beschäftigen», heisst es in der Antwort auf den Vorstoss.

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