«Energiegesetz knüpft an nationale Entwicklung an»

Luzerner Kantonsrat und Regierung sprechen sich für Energiegesetz aus

Am 10. Juni stimmt der Kanton Luzern über das Energiegesetz ab. Die Fraktionen des Kantonsrates, mit Ausnahme der SVP, haben die Vorlage mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Das totalrevidierte Energiegesetz knüpfe an die nationalen und interkantonalen Entwicklungen an und stärke die Nutzung erneuerbarer Energien und energieeffizienter Technologien. 

Das Energiegesetz des Kantons Luzern stammt aus dem Jahr 1989. Mit dem technischen Fortschritt und den gesetzlichen Entwicklungen auf nationaler und interkantonaler Ebene könne es nicht mehr mithalten, wie die Staatskanzlei Luzern am Montag mitteilt.

Eine Totalrevision des Gesetzes habe sich daher aufgedrängt. Am 4. Dezember 2017 sprachen sich im Kantonsrat die Fraktionen der CVP, der FDP, der SP, der Grünen und der GLP geschlossen für das totalrevidierte Energiegesetz aus. Die SVP-Fraktion lehnte das Gesetz ab und ergriff das Referendum (zentralplus berichtete). Deshalb wird am 10. Juni darüber abgestimmt (zentralplus berichtete).

Der Regierungsrat empfiehlt den Stimmberechtigten in Übereinstimmung mit der grossen Mehrheit des Kantonsrates (86 gegen 26 Stimmen), das totalrevidierte Energiegesetz anzunehmen, wie er am Montag mitteilt. Die Totalrevision des kantonalen Energiegesetzes verfolgt hauptsächlich nachstehende Ziele:

Anschluss an die aktuellen Entwicklungen

Das neue Energiegesetz knüpfe an die Entwicklungen im Energiebereich an. Es setze zentrale Vorschriften des 2017 revidierten eidgenössischen Energiegesetzes um. Dieses fordert die Kantone auf, für eine effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich zu sorgen. Zudem sei die Vorlage mit der Energiestrategie 2050 des Bundes vereinbar.

Der eidgenössische Souverän habe sowohl die Revision des eidgenössischen Energiegesetzes als auch die ES 2050 am 21. Mai 2017 deutlich angenommen. Die Zustimmung im Kanton Luzern lag über dem nationalen Durchschnitt. Das totalrevidierte Gesetz berücksichtige zudem die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, welche die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren im Januar 2015 verabschiedet hat.

Die Mustervorschriften würden nicht nur die Vorgaben des eidgenössischen Energiegesetzes erfüllen, sondern auch eine interkantonale Harmonisierung der energierechtlichen Gebäudevorschriften.

Erneuerbare und effiziente Energien – ökologisch und wirtschaftlich sinnvoll

Der Kanton Luzern möchte sich unabhängig von den Vorgaben des Bundes und der interkantonalen Mustervorschriften den ökologischen und energiepolitischen Herausforderungen stellen. Dabei gelte es, erneuerbare Energien und Abwärme verstärkt zu nutzen, Gebäude und haustechnische Anlagen energieeffizient zu erstellen und zu betreiben sowie Technologien einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen würden.

Diese ökologischen Massnahmen seien auch wirtschaftlich sinnvoll: Eine sparsamere und effizientere Energienutzung senke die Energiekosten, die harmonisierten Vorschriften seien wirtschaftsfreundlich und würden den Vollzug erleichtern. Der Fokus auf erneuerbare und effiziente Energien fördere die Innovation, erhöhe die Wertschöpfung und schaffe Arbeitsplätze.

Bündelung der Vorschriften

Bis anhin verteilten sich die kantonalen Energievorschriften auf das Planungs- und Baugesetz und das Energiegesetz. Das totalrevidierte Energiegesetz bündle die Vorschriften und schaffe damit eine kohärente und übersichtliche Gesetzesgrundlage im Energiebereich.

Beratung und einfacher Vollzug

Um die Energieziele zu erreichen, biete der Kanton Luzern unter anderem Informationshilfen und Beratungsleistungen an. Das revidierte Energiegesetz stärke diese Instrumente und stimme sie aufeinander ab. Umgesetzt werden die energierechtlichen Vorgaben in bestehenden Verfahren, unter anderem im Baubewilligungsverfahren. Das sorgt für einen einfachen und schnellen Vollzug.

Stärkung der Unabhängigkeit vom Ausland

Durch den Einsatz von erneuerbaren Energien werde der Bedarf und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen sinken. Das neue Energiegesetz stärke somit die Unabhängigkeit der Schweiz vom Ausland und erhöhe die lokale Wertschöpfung, wodurch der Arbeits- und Forschungsplatz Schweiz und der Wirtschaftsstandort Luzern profitieren würden.

Das Referendumskomitee macht für die Ablehnung des neuen Energiegesetzes vor allem folgende Gründe geltend: Die zugrundeliegenden Leitlinien der Konferenz der kantonalen Energiedirektoren gingen zu weit; es würden zu hohe Standards gesetzt und zusätzliche Kosten ausgelöst; es sei auf die Eigenverantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer zu setzen und darauf, dass sich technische Neuerungen auch ohne Zwang durchsetzen würden, sofern sie wirtschaftlich seien.

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