Kontrollen gegen Schwarzarbeit und Menschenhandel

Besucht die Luzerner Polizei bald regelmässig Sexbetriebe?

zentral+ blickt im Rotlicht-Report hinter die Kulissen von Sex-Etablissements, spricht mit Betroffenen und Experten und macht eine Zeitreise in die Vergangenheit.

(Bild: Club Palace)

Die Luzerner Polizei will Schwarzarbeit und Menschenhandel besser bekämpfen und dazu gezielte Kontrollen in Sex-Etablissements durchführen. Der Regierungsrat will dazu das Gewerbepolizeigesetz anpassen und eine Bewilligungspflicht für Sexbetriebe einführen.

Gemäss Schätzungen der Luzerner Polizei sind im gesamten Kanton aktuell rund 200 Sexarbeitende ohne Aufenthaltsberechtigung oder Arbeitsbewilligung im Sexgewerbe tätig. Diese Situation begünstige Abhängigkeit und Ausbeutung.

Heute kann die Luzerner Polizei Sexbetriebe nur dann zur Kontrolle betreten, wenn diese entweder gastgewerberechtlich bewilligungspflichtig sind oder die Staatsanwaltschaft aufgrund eines hinreichenden Verdachts eine Durchsuchung anordnet. Ohne rechtliche Grundlage blieben somit bei über 80 Prozent der Indoor-Sexbetriebe der Zugang verwehrt.

Das soll sich ändern: Künftig erhält die Luzerner Polizei die notwendigen rechtlichen Grundlagen, um Sexbetriebe jederzeit betreten und kontrollieren zu können, ob die Bewilligungspflichten eingehalten werden. Es sei geplant, die Betriebe rund alle zwei Jahre zu kontrollieren.

zentralplus wollte von Justiz- und Sicherheitsdirektor Paul Winiker (SVP) wissen, ob es denn viele schwarze Schafe unter den Bordellbetreibern gebe. Winiker konnte jedoch keine klare Aussage dazu machen, weil der Zutritt wie erklärt in der Regel verwehrt bleibe.

Auch wird nicht statistisch erfasst, wie viele Hausdurchsuchungen es gibt. Winiker dazu: «Diese werden ausschliesslich auf richterlichen Beschluss ausgeführt und stehen im Zusammenhang mit Strafverfahren. Es waren in den vergangenen Jahren einzelne.»

Probleme haben sich verstärkt

Für die Polizei sei es heute sehr schwierig, Verdachtslagen überhaupt erst zu erkennen. Da verschiedene Kantone in den letzten Jahren Prostitutionsgesetze erlassen haben, seien zudem Ausweichbewegungen des Sexgewerbes in den Kanton Luzern festzustellen. Damit akzentuiere sich die Problematik weiter.

Wegen des budgetlosen Zustands des Kantons wurden die Arbeiten an der Anpassung des Gewerbepolizeigesetzes (GPG) im Juni 2017 auf Eis gelegt. Nun gibt der Regierungsrat aufgrund einer Neubeurteilung der Situation den Entwurf in die Vernehmlassung.

Bewilligungspflicht ohne Ausnahmen

Das zentrale Element der Gesetzesanpassung ist die Bewilligungspflicht: Diese soll ohne Ausnahme sowohl für grössere Betriebe mit mehreren Sexarbeiterinnen, wie auch für Kleinstbetriebe mit nur einer tätigen Person gelten. Der Entwurf setzt für den Erhalt einer Bewilligung die Einhaltung der Ausländer- und Steuergesetzgebung sowie der sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen voraus.

«Im Kantonsrats war unbestritten, dass man eine Bewilligungspflicht für die Sexbetriebe und eine Kontrollmöglichkeit für die Polizei will.»

Paul Winiker

Unvereinbar mit der Tätigkeit als Betreiber eines Sexbetriebs seien auch Bestrafungen wegen Menschenhandels oder Förderung der Prostitution. Die übrigen Elemente des damaligen Gesetzes über die Sexarbeit – Registrierungspflicht für sämtliche Sexarbeiterinnen, Regelung der Strassensexarbeit sowie flankierende Angebote wie beispielsweise eine Beratungsstelle – werden nicht umgesetzt.

Winiker erklärt: «Wir setzen den Willen des Parlaments um: In der Diskussion des Kantonsrats war unbestritten, dass man eine Bewilligungspflicht für die Sexbetriebe und eine Kontrollmöglichkeit für die Polizei will.» Hingegen habe sich gezeigt, dass die übrigen Elemente im Kantonsrat nicht mehrheitsfähig waren.

Änderungen kommen frühestens 2020

Die Massnahmen führen in erster Linie bei der Kriminal- und Gewerbepolizei zu einem personellen Mehraufwand. Neben einem Initialaufwand von rund 900 Stunden für die Erteilung der Bewilligungen gehe man von einem wiederkehrenden Kontrollaufwand von jährlich 770 Stunden bei der Kriminalpolizei und 360 Stunden bei der Gewerbepolizei aus. Dies verursache Kosten in der Höhe von rund 135’000 Franken.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 31. August. Zur Stellungnahme eingeladen sind unter anderen auch acht Betreiber von Etablissements, wie Winiker auf Nachfrage ausführt. Nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens und der Ausarbeitung einer Botschaft wird der Kantonsrat voraussichtlich 2019 über die Änderungen befinden können. Mit dem Inkrafttreten ist frühestens auf den 1. Januar 2020 zu rechnen.

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