Zuger Finanzdirektor begrüsst Entscheid

Steuervorlage 17: «Für Schweizer Wohlstand äusserst wichtig»

Der Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler begrüsst den Entscheid des Bundesrates zur Steuervorlage 17.

(Bild: Homepage Heinz Tännler)

Die Finanzdirektion des Kantons Zug begrüsst die Botschaft des Bundesrates zur Steuervorlage 17 (SV17). Heinz Tännler, der Zuger Finanzdirektor, betont, dass dies für den Wohlstand der Bevölkerung entscheidend sei.

Die Schaffung von Rechtssicherheit und der Erhalt der Standortattraktivität sei angesichts des internationalen Steuerwettbewerbs für den Kanton Zug von grösster Bedeutung. Bund und Kantone seien gefordert, den Ball aufzunehmen. Der Kanton Zug will die Vorgaben «aufkommensneutral» und ohne Steuererhöhung für natürliche Personen umsetzten, wie es in einer Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kantons Zug heisst.

Die Eckwerte der Steuerreform 17 (SV17) orientieren sich grundsätzlich an der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Um den Kritikpunkten der USR III gerecht zu werden, hat man Anpassungen vorgenommen. So zum Beispiel die Verschärfung der Entlastungsbegrenzung von 80 auf 70 Prozent und die Einschränkungen von Patentbox und Inputförderung. Die Dividendenbesteuerung wurde auf 70 Prozent erhöht und die zinsbereinigte Gewinnsteuer wurde gestrichen.

Tännler begrüsst Entscheid

Heinz Tännler, der Finanzdirektor des Kantons Zug, begrüsst das Ergebnis. Der Entscheid des Bundesrates sei für den Schweizer Wohlstand äusserst wichtig. «Die Rechtssicherheit für mobile Unternehmen wird erhöht. Wir signalisieren damit, dass es der Schweiz ernst ist mit der Abschaffung der Spezialregimes. Somit nimmt der Druck auf mobile Gesellschaften, die auf einen Übergang zur ordentlichen Besteuerung drängen, ab.»

Die Verabschiedung der SV17 schaffe die nötige Rechtssicherheit, meint Tännler weiter.

Kanton Zug zur Umsetzung bereit

Der Kanton Zug kann die Umsetzung ins kantonale Recht so vornehmen, wie er dies schon früher deklarierte. Der Gewinnsteueransatz soll einheitlich auf 12 Prozent gesenkt werden. Und dies aufkommensneutral und ohne Steuererhöhung für natürliche Personen.

Tännler betont, dass der Kanton Zug aufgrund der SV17 keine weiterern Verzichtübungen starten müsse und keine privaten Steuerzahler vor die Kasse gebeten werden.

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