Jahrelange Verstösse gegen Bundesvorgaben

Luzern sparte bei Tierschutzkontrollen

Der Tierschutz sorgt im Kanton Luzern für politische Diskussionen.

(Bild: Tom Boosch / Fotalia)

Der Kanton macht zu wenige unangemeldete Tierschutzkontrollen. In den letzten Jahren wurden die Vorgaben des Bundes teilweise massiv unterschritten. Inzwischen erfüllt man das Soll wieder – doch die Kritik bleibt. Und der bittere Nachgeschmack nach den Vorfällen in Ufhusen und im Kanton Thurgau.

Ein Fall von Tierquälerei erschütterte im vergangenen Dezember Luzern: 31 kranke Rinder musste Kantonsarzt Otto Ineichen in Ufhusen abtransportieren. Die Tiere hatten hochgradige Gesundheitsmängel, waren lahm und litten unter Schmerzen (zentralplus berichtete). Einige Rinder des Luzerner Grossbauern mussten im Anschluss eingeschläfert werden, andere vom Kanton tiergerecht versorgt und aufgepäppelt werden. Die Probleme waren bereits Monate vor der Eskalation bekannt.

Die Luzerner Politik schaute bereits zuvor kritisch hin – der schweizweit bekannte Skandal um den Pferdehof im Thurgau schreckte auf. Die Antworten auf einen Vorstoss der Grünen von vergangenem September bringt ans Licht, dass der Kanton Luzern während zwei Jahren nicht genügend unangemeldete Tierschutzkontrollen durchgeführt hat.

Nur 3,5 statt 10 Prozent der Kontrollen ohne Vorwarnung

Rund 10 Prozent der Kontrollen müssten laut Verordnung des Bundes ohne Vorwarnungen durchgeführt werden – tatsächlich waren es 2015 und 2016 lediglich 8 respektive 3,5 Prozent, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme schreibt. Brisant: Grund sind laut der Antwort der Regierung die zu knappen Mittel im Veterinärdienst. Insgesamt wurden 2015 und 2016 jeweils rund 1350 Kontrollen in Nutztierbetrieben durchgeführt.

«Es ist wichtig, dass die Kontrollen wie vom Bund vorgeschrieben gemacht werden.»

Monique Frey, Kantonsrätin Grüne

Erst im vergangenen Jahr konnte dieser Anteil wieder über die vorgeschriebenen zehn Prozent gesteigert werden, weil jeweils eine Vollzeitstelle bei der Veterinärpolizei sowie der Tierschutzfachstelle geschaffen wurden. Der Kanton weist zu seiner Verteidigung darauf hin, dass jährlich zusätzlich rund 200 unangemeldete Tierschutzkontrollen bei Betrieben durchführt werden, die ein erhöhtes Risiko für Mängel aufweisen. Hinzu kommen 250 Stichproben im Bereich Tierwohl während den Wintermonaten.

SP-Kantonsrat Hasan Candan (links) und Monique Frey, Grüne.

SP-Kantonsrat Hasan Candan (links) und Monique Frey, Grüne.

(Bild: zvg)

«Im Interesse der Bauern»

Die Grüne-Fraktionschefin Monique Frey betont, dass der Kanton Luzern verpflichtet ist, den Tierschutz zu garantieren. Sie hat bereits im vergangenen September einen Vorstoss eingereicht. Die Antwort der Regierung sieht sie kritisch. Finanzpolitische Überlegungen dürften nicht darüber entscheiden, ob ausreichende Kontrollen durchgeführt werden oder nicht.

«Es ist wichtig, dass die Kontrollen wie vom Bund vorgeschrieben gemacht werden.» Das sei auch im Interesse der Bauern. «Die Kunden reagieren sehr sensibel auf Verstösse. Mit einer negativen Schlagzeile wie im Fall Ufhusen ist das Vertrauen weg.» Dieses danach wieder aufzubauen, sei weitaus schwieriger.

«Ob ein Zusammenhang besteht zwischen den Kürzungen und dem Fall Ufhusen, ist schwierig zu sagen, aber aus meiner Sicht möglich.»
Hasan Candan, SP-Kantonsrat

Frey stellt die Arbeit des Veterinärdienstes noch in einen grösseren politischen Zusammenhang: Die Schweizer Landwirtschaft könne in der Konkurrenz mit dem Ausland nur überleben, wenn sie auf Qualität und damit konsequente Kontrollen setzt, ist Frey überzeugt. «Es ist deshalb entscheidend sicherzustellen, dass der Tierschutz ja nicht unterlaufen wird.» Dass die Luzerner Behörden im Fall Ufhusen lange weggeschaut haben, findet sie deswegen besonders stossend.

Fall Ufhusen wirft Fragen auf

Auch Hasan Candan reichte Ende Oktober ein Vorstoss ein, der die Einhaltung der bundesrechtlichen Vorgaben verlangt. Der Regierungsrat sieht das Anliegen erfüllt – weil man inzwischen wieder auf Kurs sei bei den Kontrollen. «Die Antwort ist sehr kurz und unbefriedigend», findet Candan. Es sei ihm schleierhaft und aus der Stellungnahme der Regierung nicht ersichtlich, wie genau die Anzahl der unangemeldeten Kontrollen gezählt werden. Beispielsweise, ob Nachkontrollen auch zu den Kontrollen ohne Voranmeldung gezählt werden.

Frey fordert noch mehr gezielte, unangemeldete Kontrollen – diese sind auch in den Augen der Regierung effizient. Doch die Folge wäre, dass der Kanton deutlich mehr Personal anstellen müsste, um die Sicherheit des Kontrollpersonals sicherzustellen während den Einsätzen. Und auch der Vollzug müsste sichergestellt werden, damit die Wirkung der Einsätze hoch bleibt.

Die Bevölkerung, welche die Landwirtschaft jährlich mit vier Milliarden Franken Steuergeldern subventioniere, habe ein Anrecht darauf, dass die rechtlichen Bestimmungen in der Tierhaltung eingehalten werden. Candan findet ausserdem, dass in den Antworten ein Bezug zum Fall Ufhusen fehlt. Sind die Sparmassnahmen in den Jahren 2015 und 2016 Grund dafür, dass erst so spät reagiert wurde? «Ob ein Zusammenhang besteht zwischen den Kürzungen und dem Fall Ufhusen, ist schwierig zu sagen, aber aus meiner Sicht möglich», sagt der SP-Parlamentarier.

Der Kanton legt in seiner Stellungnahme Wert darauf, dass beim Tierschutz kein Geld gespart wurde. Es bestünde in keiner keiner Art und Weise ein Zusammenhang zum Fall Ufhusen.

Oft haben Tierhalter persönliche Probleme

Beim Tierschutz ging die Anzahl Betriebe mit festgestellten Mängeln von 52 im Jahr 2015 auf 45 im Jahr 2016 zurück. In dem Bereich werden lediglich die gesetzlichen Bestimmungen kontrolliert. Die betroffenen Betriebe erhielten aufgrund der unsachgemässen Arbeit weniger Direktzahlungen des Bundes. Zugenommen haben im selben Zeitraum hingegen die bei Kontrollen entdeckten Verstösse gegen das Tierwohl, statt 34 arbeiteten im Jahr 2016 55 Betriebe mangelhaft. Bei den Tierwohlkontrollen wird auf weitergehende Standards geachtet, beispielsweise der Auslauf der Tiere oder ob tierfreundliche Stallhaltungssysteme bestehen.

In seinem Bericht an die Adresse des Kantonsrates schreibt die Regierung ausserdem, dass es mit Kontrollen nicht getan ist. Tierschutzvollzug müsse ganzheitlich angegangen werden. In schwerwiegenden Fällen stünden häufig menschliche Probleme im Vordergrund. Beispielsweise Überforderung, wirtschaftliche Probleme, Vereinsamung, familiäre Schicksale sowie Suchtprobleme. Das Problem könne dann nur gelöst werden, wenn auch dem Tierhalter geholfen wird.

Ausserdem würden die Verfahren gegen fehlbare Halter immer aufwändiger und erforderten hohes Fachwissen sowie umfangreiche juristische Unterstützung. Deshalb hat das zuständige Gesundheits- und Sozialdepartement die Fachstelle mit einer Tierärztin und einer juristischen Mitarbeiterin verstärkt. Zusätzlich schaffte der Kanton im vergangenen Mai gemeinsam mit dem Luzerner Bauernverband eine «Begleitgruppe Tierschutz». Diese versucht bei gröberen Fällen das Umfeld einzubeziehen, Unterstützung zu vermitteln und mit den Tierbesitzern eine dauerhafte Lösung zu erarbeiten

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