Gegen Lehrplan 21 – Rückzug des Komitees

Luzerner Bildungsreformen kommen nicht vors Volk

Der Luzerner Kantonsrat hat im Dezember Teile der Initiative «Bildungsreformen vor das Volk» für ungültig erklrät. Jetzt ziehen die Initianten die Konsequenzen.

Das Initiativkomitee hat die neue Ausgangslage am 21. Januar beraten und beschlossen, das Volksbegehren unter diesen Bedingungen zurückzuziehen. Dies teilte es am Donerstag mit. Obwohl die Vertreter des Komitees die Stossrichtung der Initiative nach wie vor für richtig und notwendig hielten, sei ein sinnstiftendes Gesamtkonzept mit der Teilungültigkeit nicht mehr gegeben. «Dem Stimmvolk nur noch kleine Teilfragen zur Beschlussfassung vorzulegen», beurteilt das Komitee laut Communiqué als «unverhältnimässig».

Die Volksinitiative «Bildungsreformen vor das Volk» verlangte Anpassungen im Luzerner Volksschulbildungsgesetz. Grundlegende Lehrplanänderungen, die alle Unterrichtsstufen betreffen, sollten vor der Einführung dem Volk unterbreitet werden – und zwar auch rückwirkend. Die Bestimmung sollte  ab 2014 gelten und hätte damit auch den Lehrplan 21 betroffen.

Nicht genügend politischer Wille

Nach dem der Regierungsrat kam indes im Dezember 2017 auch der Luzerner Kantonsrat zum Schluss, dass diese Gesetzesinitiative in mehreren Punkten  – beim obligatorischen Referendum gegen Lehrplanänderungen, oder beim Beschluss Interkantonaler Vereinbarungen durch das Parlament – gegen die Kantonsverfassung verstossen würde, weil sie gegen die dort festgelegten Kompetenzregelungen verstosse.

Das Initiativkomitee nimmt nun den Beschluss des Kantonsrates «mit Bedauern zur Kenntnis». Die Ungültigerklärung wesentlicher Teile der Initiative hinterlasse bei den Vertretern der Initiative einen bitteren Nachgeschmac, liessen sie verlauten. Auch das Komitee anerkenne, dass sich eine Gesetzesinitiative im vorhandenen Rechtssystem korrekt einordnen muss. «Trotzdem überwiegt die Überzeugung, dass mit etwas gutem Willen und genügend politischem Feingefühl ein grösserer Teil der Initiative für gültig hätte erklärt werden können», schreiben sie. Das Komitee sehe sich dabei auch von Rechtsgelehrten bestätigt. Trotzdem akzeptiere das Initiativkomitee den Beschluss des Kantonsrates und habe deshalb auf eine Beschwerde beim Bundesgericht verzichtet.

Auch in Zukunft wird hingeschaut

Die Verantwortlichen bedanken sich bei allen, die sich mit Ihrer Unterschrift für mehr Demokratie im Bildungswesen eingesetzt haben. Die Repräsentanten des Volksbegehrens würden auch in Zukunft sehr genau hinschauen, wie sich die beschlossenen Reformen auf die Qualität im Bildungswesen auswirken, versichern sie. Als Messlatte soll dabei nicht nur die Haltung der vermeintlichen Experten gelten, sondern auch die Position und die Akzeptanz von Eltern, Schülern und Lehrern berücksichtigt werden.

 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von P. Aebersold
    P. Aebersold, 26.01.2018, 10:17 Uhr

    Im Jahr 2010 stellte auch die D-EDK fest, dass der Bildungsartikel nicht als Rechtsgrundlage für den Lehrplan 21 dienen konnte, weil dort nur Ziele und Eckwerte fixiert sind, aber keine Inhalte und keine Lehrpläne. Die D-EDK wollte aber nicht, dass der Lehrplan 21 das gleiche Schicksal wie das Harmos-Konkordat erleiden würde, das wegen mehreren Volksabstimmungen gesamtschweizerisch scheiterte. Die D-EDK griff 2010 zu einem Buebetrickli und schuf für den Lehrplan 21 eine «Verwaltungsvereinbarung» als Rechtsgrundlage. Diese muss weder den kantonalen Parlamenten noch dem Volk vorgelegt werden. Warum soll der LP21 partout nicht vors Volk? Beim Lehrplan 21 wurden die kantonalen Lehrpläne nicht harmonisiert, sondern es wurde mit der OECD «Kompetenzorientierung» (nach Weinert) ein völlig neuen Lehrplan geschaffen, mit dem das bewährte Bildungssystem an die Wand gefahren wird.

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