Zumindest soll die erste Etappe stehen

Kanton Luzern fordert rasche Realisierung des Durchgangsbahnhofs

Die verkehrliche und wirtschaftliche Bedeutung des Durchgangsbahnhofs Luzern ist nicht nur für den Raum Luzern, sondern für die ganze Schweiz enorm. Entsprechend fordert der Kanton Luzern in seiner Stellungnahme zum Bahnausbauschritt 2030/35, dass die Realisierung des Projekts im kommenden Ausbauschritt enthalten ist – zumindest eine erste Etappe.

 

Der Durchgangsbahnhof Luzern bedeutet für die schweizerische Schienenmobilität einen Quantensprung. Er sorgt für mehr Züge, kürzere Fahrzeiten und neue Direktverbindungen sowohl auf der Nord-Süd- als auch auf der Ost-West-Achse. Das Projekt ist damit auch eine Investition in den Wirtschaftsraum Zentralschweiz, der im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlich wächst und eine der tiefsten Arbeitslosenraten aufweist.

Angesichts der verkehrlichen und wirtschaftlichen Bedeutung des Durchgangsbahnhofs fordert der Kanton Luzern in seiner Vernehmlassungsantwort zum Bahnausbauschritt 2030/35, dass der Bund die Realisierung des Projekts in den kommenden Ausbauschritt aufnimmt – zumindest eine erste Etappe. In jedem Fall muss der Bund die Projektierung des Durchgangsbahnhofs umgehend auslösen und via Ausbauschritt 2030/35 finanzieren (wie bereits im Ausbauschritt 2025 beschlossen). Der Kanton Luzern fordert, dass der Bundesbeschluss zum Ausbauschritt 2030/35 die Projektierung des Durchgangsbahnhofs erneut explizit festhält.

Unterstützung aus Ob- und Nidwalden

Für den Kanton Luzern ist eine rasche Realisierung und möglichst umfassende Finanzierung des Durchgangsbahnhofs wie auch des Zimmerberg-Basistunnels II essenziell. Er setzt sich deshalb für diejenige Variante des Ausbauschritts ein, die 11,5 Milliarden Franken umfasst.

Diese bringt Luzern und der Zentralschweiz zahlreiche Angebotsverbesserungen auf der Achse Zürich‒Zug‒Luzern‒Sursee‒Olten. Insbesondere begrüsst der Kanton Luzern den im Ausbauschritt 2035 vorgesehenen 30-Minuten-Takt beim Regio-Express Luzern‒Olten, den Ausbau auf vier schnelle Verbindungen auf der Achse Luzern–Zug–Zürich (30-Minuten-Takt Luzern‒Ebikon‒Rotkreuz‒Zug‒Zürich, mit stündlicher Verbindung ab Luzern, sowie 30-Minuten-Takt Luzern–Zug–Zürich). Für die Strecke Zug–Luzern–Olten–Sursee muss der Ausbauschritt 2030/35 jedoch aufwärtskompatible Massnahmen vorsehen, die bereits vor Inbetriebnahme der beiden Grossprojekte dringend notwendige Angebotsverbesserungen ermöglichen.

Die Kantone Ob- und Nidwalden unterstützen die Stellungnahme des Kantons Luzern vollumfänglich. Der Durchgangsbahnhof ist für die Kantone ein Schlüsselelement zur Weiterentwicklung der ÖV-Mobilität. Die damit verbundene bessere Erschliessung Ob- und Nidwaldens ist für die Tourismuskantone zudem wirtschaftlich zentral.

BDP: Durchgangsbahnhof ist finanziell nicht tragbar für Luzern

Die BDP des Kantons Luzern warnt vor einer Haurückübung seitens des Kantons bezüglich einer Vorfinanzierung des Tiefbahnhofs. Finanziell liegt kein Spielraum mehr drin und könne mit keinem Argument begründet werden – ohne auf die Opfer der Sparpakete mit Füssen zu treten.
 
«Auch muss mehr als der mögliche Nutzen von läppischen 5 Minuten kürzerer Fahrzeit von Luzern nach Zürich aufgezeigt werden», fordert Denis Kläfiger, Präsident der BDP im Kanton Luzern.

Führt nur zu Verkehrskollaps

Bei der BDP Kanton Luzern führte die Stellungnahme des Kantons zum Bahnausbauschritt 2030/35 zu grossem Kopfschütteln. Für sie ist eine gut ausgebaute Verkehrsinfrastruktur zwar zentral, denn diese ist für den Wirtschaftsstandort Luzern elementar. Beim Tiefbahnhof sei aber kein solcher Nutzen für die Wirtschaft erkennbar, wie aus der Stellungnahme des Kantons zu lesen ist, da der Regionalverkehr nicht profitieren werde.
 
«Das bedeutet neben astronomisch hohen Kosten zugleich, dass der Hauptbahnhof im Verkehr ersticken wird. Zudem würde der Tiefbahnhof rund um den Hauptbahnhof zu einer Frequenzsteigerung des Verkehrs von 40 bis 60 Prozent führen», ist Kläfiger überzeugt. Dies führte zu einem Verkehrskollaps, da weder Platz für zusätzliche Busspuren noch für andere Verkehrsteilnehmer vorhanden sei.
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