ABMS: Luzerner Kantonsgericht weist Beschwerde ab

Zuger Schein-Uni blitzt vor Gericht ab und erntet Kritik

Nach der Berichterstattung über die «Academy» ABMS gehen die Wogen hoch. Und das nicht nur bei zentralplus.

(Bild: Montage wia)

Seit Jahren geschäftet eine Schein-Universität mit Sitz im Kanton Zug am Rande der Legalität. Nach einem kritischen Artikel gelangte die ABMS mit einer Anzeige gegen eine zentralplus-Journalistin bis ans Luzerner Kantonsgericht. Und erhält von dort nicht nur eine rechtliche Abfuhr, sondern wird erneut für ihr Geschäftsgebaren kritisiert.

Es ist eine Geschichte, die zentralplus seit mehr als einem Jahr beschäftigt. In einem Artikel von Herbst 2016 berichteten wir über die ABMS GmbH, eine selbsternannte Universität mit Sitz im Kanton Zug (zentralplus berichtete). Daraufhin reichte die ABMS Strafanzeige gegen die Journalistin ein. Sie bestritt die Vorwürfe und beschuldigte die Journalistin überdies der Verleumdung, der üblen Nachrede, der Beschimpfung und des unlauteren Wettbewerbs.

Staatsanwaltschaft und Kantonsgericht wollen Fall einstellen

Die Staatsanwaltschaft entschied daraufhin, die Strafuntersuchung einzustellen (zentralplus berichtete). Die ABMS liess sich jedoch durch den staatsanwaltschaftlichen Entscheid nicht entmutigen und zog den Fall im Sommer 2017 weiter ans Luzerner Kantonsgericht. Insbesondere mutmasste die Schule in ihrer Beschwerdeschrift, dass hinter dem kritischen Artikel die Universität Luzern stecke, welche den Raum einer Wirtschaftsfakultät für sich selber freihalten wolle. Im Dezember nun beschloss auch das Kantonsgericht, die Beschwerde abzuweisen.

Das Gericht findet in seinen Ausführungen klare Worte: Die ABMS «erweckt im Gesamtzusammenhang in irreführender Weise den (unrichtigen) Anschein, sie sei durch staatliche Stellen als Universität anerkannt». Nach schweizerischem Recht sei sie jedoch « – unbestrittenermassen – keine Universität. Die im verfahrensgegenständlichen Artikel verwendete Begrifflichkeit ‹Schein-Universität› ist daher, was ihren Tatsachengehalt betrifft, nicht falsch, sondern vielmehr zutreffend».

Begriffe wie «Titelmühle» und «Schein-Uni» rechtfertigbar

Die Titel, welche die Privatklägerin verleihe, würden eine universitäre Ausbildung suggerieren, obwohl diese eine solche nicht anbiete beziehungsweise nicht anbieten könne. Die im Artikel verwendeten Begriffe wie «Titelmühle» und «Schein-Uni» seien rechtfertigbar.

«Die Eigenwerbung der Privatklägerin ist in der Tat fragwürdig und kritisierbar.»

Kantonsgerichts-Beschluss vom 6. Dezember 2017

Und das Kantonsgericht teilt weiter gegen die Zuger Schule aus: «Die Eigenwerbung der Privatklägerin ist in der Tat fragwürdig und kritisierbar. Die Werbestrategie der Privatklägerin zielt erkennbar darauf ab, bei ausländischen Personen den (mithin falschen) Eindruck zu erwecken, sie sei eine von schweizerischen staatlichen Stellen anerkannte Universität.» Womit demzufolge auch die von ihr verliehenen Diplome von staatlichen Stellen als universitär anerkannt sein müssten.

«Die Privatklägerin bewegt sich in einem rechtlich fragwürdigen Bereich.»

Luzerner Kantonsgericht

«Die Gefahr der Irreführung des angesprochenen ausländischen Kundensegments ist immanent», führt das Kantonsgericht aus. Und das Gericht dreht den Spiess in seinen Ausführungen gar um und kritisiert die ABMS, gar selber, gegebenenfalls irreführende und unrichtige Äusserungen zu machen: «Die Privatklägerin bewegt sich damit […] in einem rechtlich fragwürdigen Bereich.»

Noch einige ABMS-Fälle sind offen

Die Privatkläger haben nun noch die Möglichkeit, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Ausserdem reichte die Schule gegen zentralplus beim Presserat eine Beschwerde ein, die noch hängig ist. Und auch andernorts sind noch Fälle offen, die im Zusammenhang mit der ABMS stehen. So etwa steht noch eine Anzeige gegen eine Beobachter-Journalistin aus, welche 2016 eine Undercover-Reportage über die ABMS geschrieben hatte. Die Journalistin wurde von der Schule zudem über eine Million Franken betrieben (zentralplus berichtete).

Auch gegen die ABMS GmbH wurde eine Strafanzeige erhoben. Diese wurde vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) vor einem Jahr erhoben. Dies mit dem Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs. Noch ist der Fall bei der Zuger Staatsanwaltschaft hängig, erklärt diese auf Anfrage von zentralplus.

Die Kosten, welche die ABMS bis dato zu tragen hat, belaufen sich abzüglich der eigenen Anwaltskosten auf insgesamt rund 7’500 Franken.

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