Seit fünf Jahren ist Sozialhilfequote stabil

1,7 Prozent der Zuger bezieht Sozialhilfe

Im Jahr 2016 wurden rund 2’100 Zugerinnen und Zuger mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt. Dies entspricht 1,7 Prozent der Wohnbevölkerung. Ein deutlich erhöhtes Risiko für den Bezug von Sozialhilfe weisen Alleinerziehende mit ihren Kindern und Personen ohne nachobligatorische Ausbildung auf, wie LUSTAT Statistik Luzern mitteilt.

Die Sozialhilfequote betrug 2016 im Kanton Zug 1,7 Prozent. Sie liegt damit seit
fünf Jahren in Folge auf unverändertem Niveau. Verglichen mit der Gesamtschweiz ist die Sozialhilfequote des Kantons Zug unterdurchschnittlich (CH 2015: 3,2%). Sie ist auch leicht tiefer als die Quote der Zentralschweiz insgesamt, welche 2016 bei
1,9 Prozent lag.

Mangelnde Bildung als zunehmendes Armutsrisiko

Ein tiefes Bildungsniveau erhöht das Sozialhilferisiko beträchtlich. Die Sozialhilfequote von Personen ohne nachobligatorischen Bildungsabschluss war 2016 im Kanton Zug mit 4,0 Prozent mehr als doppelt so hoch wie jene der Zuger Gesamtbevölkerung.

Wie in den vorhergehenden vier Jahren ist 2016 der Anteil der Sozialhilfebeziehenden unter den Personen mit tiefem Bildungsniveau erneut gestiegen – dies entgegen der allgemeinen Entwicklung. Eine Berufslehre, ein Hochschulstudium oder eine andere nachobligatorische Ausbildung erleichtert nicht nur den Zugang zum Arbeitsmarkt, sondern erhöht auch die Arbeitsplatzsicherheit und sichert in der Regel ein ausreichendes Erwerbseinkommen.

Der Unterschied im Bildungsniveau zwischen der Schweizer und der ausländischen Bevölkerung ist aufgrund des hohen Anteils an hochqualifizierten Zuwanderinnen und Zuwanderern im Kanton Zug schwächer ausgeprägt als in anderen Kantonen. Ein tieferes Bildungsniveau ist aber auch im Kanton Zug mit ein Grund für die höhere Sozialhilfequote der ausländischen Wohnbevölkerung (3,6%) im Vergleich zu jener mit Schweizer Nationalität (1,0%).

Weitere Faktoren zur Erklärung des erhöhten Armutsrisikos von Ausländerinnen und Ausländern sind schlechtere Chancen am Arbeitsmarkt sowie unzureichende Einkommen aufgrund von vermehrter Erwerbstätigkeit in Tieflohnbranchen.

3 von 10 Sozialhilfebeziehenden sind erwerbstätig

Die Sozialhilfequote von Personen im erwerbsfähigen Alter (18 bis 64 Jahre) betrug 2016 im Kanton Zug 1,8 Prozent. Von diesen Sozialhilfebeziehenden gingen
29,7 Prozent einer Erwerbstätigkeit nach, überwiegend in Form einer Teilzeit- anstellung. Die Altersgruppe, welche am seltensten Sozialhilfe bezieht, ist diejenige der Über-64-Jährigen (Quote: 0,2%).

Personen im Rentenalter haben im Bedarfsfall Anrecht auf Ergänzungsleistungen, sodass sie nur in Ausnahmefällen auf das letzte sozialstaatliche Auffangnetz der wirtschaftlichen Sozialhilfe angewiesen sind. Die Altersgruppe mit dem höchsten Risiko eines Sozialhilfebezugs sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (Quote: 2,8%). Im Jahr 2016 waren 3 von 10 unterstützten Personen im Kanton Zug minderjährig.

Vor allem alleinerziehende Mütter betroffen

Werden nicht Personen, sondern Haushalte betrachtet, zeigt sich, dass Kinder und Jugendliche nicht generell einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind. Betroffen sind sie vor allem dann, wenn sie mit nur einem Elternteil zusammenleben. 2016 bezogen im Kanton Zug 2,2 Prozent der Privathaushalte Sozialhilfe; bei verheirateten Paaren mit Kindern waren es 1,2 Prozent. Mit 13,7 Prozent um ein Vielfaches höher war dieser Anteil bei Haushalten, in dem ein alleinerziehender Elternteil (überwiegend Mütter) mit seinen Kindern zusammenlebt.

Das Einkommen alleinerziehender Mütter und Väter reicht häufig nicht aus, um den Lebensbedarf der Familie zu decken. Familien mit Kindern werden neben der wirtschaftlichen Sozialhilfe mit weiteren bedarfsabhängigen Sozialleistungen unterstützt. 2016 wurden im Kanton Zug
425 Kindern und jungen Erwachsenen die Alimente bevorschusst (+3,7% gegenüber dem Vorjahr), 102 Familien erhielten Mutterschaftsbeiträge (+7,4%).

1,7 Prozent der Zuger bezieht Sozialhilfe
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