Betäubungsmittelgesetz erlaubt den Verkauf nicht

Kein Cannabis in Luzerner Apotheken

Das Bundesamt für Gesundheit hat nicht erlaubt, dass eine Studie der Universtität Bern zum Verkauf von Cannabis zu Genusszwecken in Apotheken durchgeführt wird. Dies ermögliche das geltende Gesetz nicht. Die Stadt Luzern wollte sich auch an diesem Projekt beteiligen.

Am 10. Mai hatte die Universität Bern beim Bundesamt für Gesundheit eine Ausnahmebewilligung für die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie beantragt. Die Studie sieht vor, dass die Teilnehmer den Cannabis über Apotheken beziehen können. Damit soll untersucht werden, wie sich ein regulierter Verkauf von Cannabis auf die Konsumenten und auf den illegalen Cannabismarkt in der Stadt Bern auswirkt. Die Stadt Luzern und Luzerner Apotheken wollten sich an diesem Projekt beteiligen. Doch daraus wird nun nichts.

In der Schweiz sind unter anderem Anbau, Herstellung, Inverkehrbringen, Besitz und Konsum von Cannabis gemäss dem aktuell gültigen Betäubungsmittelgesetz verboten. Für wissenschaftliche Forschungsprojekte oder für die beschränkte medizinische Anwendung können Anbau, Herstellung und Inverkehrbringen von Cannabis ausnahmsweise bewilligt werden.

Konsum zu Genusszwecken bleibt verboten

Der Konsum zu Genusszwecken, wie ihn die vorliegende Studie vorsieht und voraussetzt, bleibt aber in jedem Fall verboten und kann nach Betäubungsmittelgesetz nicht bewilligt werden, auch nicht im Rahmen von wissenschaftlichen Studien. Aus diesem Grund konnte das BAG die Ausnahmebewilligung nicht erteilen. Die Universität Bern als Gesuchstellerin hat nun 30 Tage Zeit, gegen diesen Entscheid Beschwerde einzureichen.

«Es ist schade, dass das Bundesamt das Anliegen und die Bestrebungen der Städte nicht unterstützt.»

Martin Merki, Stadtrat Luzern

Um solche Studien bewilligen zu können, müsste das Betäubungsmittelgesetz mit einem Experimentierartikel ergänzt werden. Damit könnte das Verbot des Konsums von Cannabis zu Genusszwecken während einer bestimmten Zeit und beschränkt auf bestimmte Orte und einen bestimmten Adressatenkreis für wissenschaftlich begleitete Studien ausser Kraft gesetzt werden.

«Es ist schade, dass das Bundesamt das Anliegen und die Bestrebungen der Städte nicht unterstützt», sagt auch Luzerns Stadtrat Martin Merki in einer Medienmitteilung der betroffenen Städte. Dieser Entscheid verunmögliche damit eine wissenschaftliche Studie, die sachliche Grundlagen für die weitere Diskussion geliefert hätte und stehe der innovativen Weiterentwicklung der schweizerischen Drogenpolitik im Weg.

Nachbearbeitung rasch in die Hand nehmen

Das Thema Cannabis-Konsum werde die Städte Basel, Zürich, Biel, Luzern und Bern weiterhin intensiv beschäftigen, und eine Lösung über den zukünftigen gesellschaftlichen Umgang mit Cannabis sei wichtig und dringend. Zusammen mit der Universität Bern werden die Städte und Kantone den Entscheid analysieren und gegebenenfalls eine Nachbearbeitung rasch an die Hand nehmen.

Die Studie der Universität Bern sieht den Verkauf von Cannabis durch Apotheken vor, um Erkenntnisse über die Auswirkungen auf das Konsum- und Kaufverhalten, das Befinden der Studienteilnehmenden und den Schwarzmarkt zu gewinnen. Im Februar 2017 erteilte die Kantonale Ethikkommission Bern (KEK) dem Forschungsprojekt die notwendige Bewilligung. Im Mai 2017 wurde daraufhin dem BAG das Forschungsgesuch zur Erteilung einer Ausnahmebewilligung unterbreitet.

Kein Cannabis in Luzerner Apotheken
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon