Freispruch von übler Nachrede

Zuger Gericht: «Fachliche Null» ist keine Ehrverletzung

Der Journalist vor dem Zuger Strafgericht.

(Bild: mbe.)

Speziell: Ein Zuger Journalist musste am Montag vor dem Strafgericht erscheinen. Der Prozess hatte nichts mit seiner Arbeit zu tun, sondern mit beleidigenden Mails an einen ehemaligen Chefbeamten des Bundes.

Der investigative Journalist A.K. ist in Zug bekannt. Es gibt keinen grossen Wirtschaftsskandal in der Schweiz, an dessen Aufdeckung er, laut eigenen Angaben, nicht auf irgendeine Art beteiligt war. Es geht um Schneeballsysteme und Abzocker-Firmen mit Hunderten von Geschädigten wie Max Entertainment (zentralplus berichtete).

Der gebürtige Schwyzer lebt gefährlich – klagt manchmal, und hat immer wieder Klagen am Hals. Wegen der Jüngsten musste er sich am Montag vor dem Zuger Strafgericht verantworten.

Ehemaliger Finma-Chef als Privatkläger

Geklagt hat diesmal Daniel Roth. Er war in den Nullerjahren Leiter Inforcement bei der Finanzmarktaufsicht (Finma), dann bis Frühling 2016 Leiter des Rechtsdienstes im Departement von Eveline Widmer Schlumpf. Heute ist Roth Stadtschreiber von Aarau.

Doch seine Vergangenheit holte ihn ein: Roth wurde wegen Veruntreuung im Amt angeklagt. In der Funktion als Finma-Chef setzte er seine Unterschrift unter eine später höchst umstrittene Abrechnung. Es ging um die Liquidation eines Zuger Treuhandbüros, das ohne Bewilligung tätig war.

Ein Finma-Mitarbeiter war gegen eine Sekretärin handgreiflich geworden, worauf die Frau klagte. Die Anwaltskosten für seinen Mitarbeiter liess Daniel Roth aus der Konkursmasse bezahlen. Er wurde dafür gerügt und erstinstanzlich verurteilt. Das Bundesgericht sprach den Juristen frei – wegen Irrtums (siehe Links rechte Spalte).

Mail an die falsche Adresse…

Der Journalist A.K. stand nun in Zug vor Gericht wegen zwei Mails und einem Anruf an Daniel Roth. Das erste Mail hatte er an dessen alte Adresse beim Bund geschickt, worauf eine Fehlermeldung kam. Das zweite schickte er an einen Namensvetter Roths, der bei der Stadtverwaltung Aarau arbeitet. Dieser leitete es an den richtigen Adressaten weiter.

Der Inhalt des Mails: Daniel Roth sei, nebst anderen Personen, in das Finma-Verfahren gegen den in Zug verurteilten Gauner Jürgen Käfer und dessen Frau involviert gewesen. Er habe nachweislich weitere Betrügereien der Käfers nicht verhindert, obwohl er bestens informiert gewesen sei. Der Journalist nannte Roth im Mail einen «FINMA-Schwindler» und eine «fachliche Null».

A.K. verlangte 60’000 Franken

Weiter führte der Journalist aus, dass er im Fall der Firma «Labuyla» mehrmals vor Gericht habe gehen müssen und ihn das 50 Prozent seines Einkommens gekostet habe. A.K. verlangte von Roth, er müsse nun für 60’000 Franken geradestehen. Er spricht von einer Schadenersatzforderung.

Falls dieser Betrag nicht bezahlt werde, drohte A.K., werde er Strafklage bei der Bundesanwaltschaft einreichen. Er werde ausserdem ein Zivilverfahren mit Betreibung einleiten, Roths neuen Arbeitgeber informieren und ebenfalls die Öffentlichkeit.

Als nichts passierte, rief A.K. einen Monat später Daniel Roth auf dessen neuer Büronummer bei der Stadt Aarau an. Er erneuerte seine Geld-Forderung. Laut der Anklageschrift sagte er, er werde schon herausfinden, wo Roth wohne und werde seine Forderungen «mit allen Mitteln durchsetzen».

Bedingte Geldstrafe beantragt

Roth reichte Strafanzeige in Zug ein. Der Wirtschaftsjournalist hat sich laut dem Zuger Staatsanwalt Markus Kurt der üblen Nachrede, der Drohung und der versuchten Nötigung schuldig gemacht. Er verlangte eine bedingte Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren und eine Busse von 600 Franken.

«Es geht mir nicht mehr ums Geld sondern um ein Grundsatzurteil. Es kann nicht sein, dass Bundesbern so schlecht arbeitet.»
Journalist A.K.

Es war eine einsame Verhandlung am Montagmorgen. Weder der Staatsanwalt noch der Privat-Kläger oder dessen Anwalt – der prominente Medienrechtsspezialist Andreas Meili – erschienen am Prozess. Dem beschuldigten Journalisten, der erklärte, nahe des Existenzminimums zu leben und nebenberuflich Senioren bei Computerproblemen zu helfen, hatte man den amtlichen Verteidiger verweigert.

Dies sei kein hochkomplexer Fall, er könne sich selbst verteidigen, sagte die einzige Richterin, Strafgerichtspräsidentin Carole Ziegler.

Wohnadresse geheim

A.K. erklärte dem Gericht, für verschiedene Medien in der Schweiz tätig zu sein, aber dennoch sehr wenig zu verdienen. Er hat eine Firmenadresse in Cham. Seine genaue Wohnadresse könne er «aus Sicherheitsgründen» nicht bekanntgeben, so der Journalist. Offiziell gemeldet sei er in Italien.

Der Beschuldigte ist geständig, die Mails verschickt zu haben. Er führte seine Vorwürfe gegen Daniel Roth und die Finma lange aus. Diese hätten das Berufsverbot gegen den verurteilten Betrüger Jürgen Käfer (Max Entertainment) nicht durchgesetzt, der in der Folge in weiteren Firmen weitere Betrügereien habe verüben können.

Den Zuger Staatsanwalt Andreas Sidler lobte der Journalist, weil er die «Käfer-Truppe» hinter Gitter gebracht habe (zentralplus berichtete).

Zuger machten gute Arbeit

Der ASE-Betrugsskandal bei der Basler Kantonalbank hätte laut A.K. mit mehr Engagement des damaligen Finma-Chefs Daniel Roth ebenfalls früher aufgedeckt werden können.

«Das Verschulden von A.K. ist nicht sehr gross.»
Carole Ziegler, Präsidentin des Zuger Strafgerichts

Die Bezeichnungen Schwindler, Trickser oder Mauschler seien im übrigen nicht ehrverletzend, das habe er abgeklärt. Das Zuger Gericht sieht dies aber anders.

«Es geht mir nicht mehr ums Geld», erklärte der Beschuldigte, «sondern nur noch darum, Recht zu erhalten und ein Grundsatzurteil zu erwirken. Es kann nicht sein, dass Bundesbern so schlecht arbeitet.» – Bei seinem damaligen Zuger KV-Lehrer Breitenmoser wäre Daniel Roth garantiert durchgefallen, setzte er noch einen drauf.

Verschulden nicht sehr gross

Das Strafgericht hat das Urteil bereits gefällt. Carole Ziegler meinte, das Verschulden von A.K. sei nicht sehr gross. Der Journalist wurde von den Vorwürfen der üblen Nachrede und der Drohung freigesprochen. Schuldig gesprochen wurde er wegen versuchter Nötigung.

Das Gericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren aus, blieb also deutlich unter dem Antrag der Staatanwaltschaft. Abgewiesen wurden die Schadenersatzforderung und die von Daniel Roth verlangte Genugtuung. Der freie Journalist muss rund ein Drittel der Gerichtskosten tragen.

«Fachliche Null» keine Ehrverletzung

Von der üblen Nachrede freigesprochen wurde der Journalist, weil er das Mail glaubhaft nicht absichtlich an den Mann mit gleichem Namen verschickt habe. Die Bezeichnung «fachliche Null» setze Daniel Roth nur als Berufsmann herab, so die Richterin. Der Begriff sei aber nicht vom Ehrbegriff geschützt.

Als ehrverletzend beurteilte das Gericht den «FINMA-Schwindler». Der Angeklagte mache sich aber nicht strafbar, wenn er beweisen könne, dass er recht habe. Dies sei aber nur der Fall, wenn eine Verurteilung vorliege, was hier nicht der Fall sei.

«Solche Drohungen sind unzulässig und rechtswidrig.»
Carole Ziegler

Finma in der Kritik

Zugute hielt die Richterin dem Beschuldigten, dass ein Bericht ebenfalls massive Kritik an der Finma übte. Aber an der ganzen Behörde, nicht nur dem Chef.

Zum Schuldspruch wegen versuchter Nötigung, meinte die Richterin, diese sei vor allem wegen der Drohungen geschehen, die Stadtpräsidentin und die Öffentlichkeit zu informieren, wenn dieser nicht bezahle. «Solche Drohungen sind unzulässig und rechtswidrig», so die Richterin. A.K. wäre verpflichtet gewesen, Klage gegen Daniel Roth einzureichen; das hat er inzwischen getan.

Der streitbare Journalist, welcher der Richterin immer wieder ins Wort fiel, will die Sache nicht auf sich beruhen lassen und den Fall ans Zuger Obergericht weiter ziehen.

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