Stadtrat muss Plakatierung regeln

Zuger Verwaltungsgericht gibt Piraten teilweise Recht

Das Zuger Verwaltungsgericht hat die Beschwerde der Piratenpartei gegen das vom Zuger Stadtrat erteilte Plakatierungsverbot  während der Volksabstimmung 2016 über das neue Nachrichtendienstgesetz teilweise gutgeheissen.

Insbesondere trug das Verwaltungsgericht dem Stadtrat auf, umgehend eine Richtlinie für die politische Plakatierung zu schaffen. Das Verwaltungsgericht hält jedoch dafür, dass die Bevorzugung der städtischen Abstimmung und die Beschränkung auf bloss zehn erlaubte Plakatstellplätze zulässig sei.

Stefan Thöni, Präsident der Piratenpartei Zentralschweiz, ist mit dem Urteil nicht zufrieden: «Es kann nicht sein, dass anlässlich einer nationalen Volksabstimmung in der gesamten Stadt Zug nicht plakatiert werden darf. Es hilft nichts, wenn der Stadtrat seine unfaire Praxis jetzt in eine Richtlinie giessen muss.» Die Piratenpartei setze sich dafür ein, dass in Zug politische Werbung pro und contra jede Abstimmungsvorlage möglich ist. Über die Menge an Plakaten und die Orte müsse ein Kompromiss gefunden werden, der alle Interessen ein Stück weit berücksichtigt.

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