Ex-Galeristin soll zwölf Monate ins Gefängnis

Warhol-Bilder an den Wänden – und trotzdem pleite

Ernst Ludwig Kirchner malte Katzenbilder wie dieses. Einige kaufte die Gstaader Galeristin.

(Bild: PD)

Eine Kunsthändlerin, deren konkursite Firma ihren Sitz im Kanton Zug hatte, stand diese Woche vor Gericht. Ihre Kunden waren auch bekannte Zuger Anwälte und ein Bankbesitzer. Der 58-Jährigen wird betrügerischer Konkurs vorgeworfen. Obwohl sie pleite gewesen sei, hätte die Galeristin in Saus und Braus gelebt.

Die Galerie trug den blumigen Namen «Lover of Fine Arts» und befand sich im Zentrum von Gstaad, dem Treffpunkt der Reichen und Schönen im Berner Oberland. Die Namen der Künstler lassen aufhorchen: Werke von Andy Warhol, Ernst Ludwig Kirchner, Sam Francis, Kokoschka, Heinz Mack besass und verkaufte die Galeristin zeitweise. Sie vergab ebenfalls Aufträge für Kunst, zum Beispiel an den Schweizer Fotografen Michel Compte.

Doch hinter der edlen Fassade sah es weniger glamourös aus. Die ausgebildete Cellistin Irene S., die nach eigenen Angaben eher zufällig zum Kunsthandel fand, war geschäftlich wie privat pleite – und habe trotzdem «in Saus und Braus» gelebt. Wie das möglich ist, war das Hauptthema des Prozesses am Strafgericht Zug.

Ab 2005, heisst es in der Anklageschrift, sei die Galeristin überschuldet und zahlungsunfähig gewesen, nach erfolglosen Pfändungen sammelten sich Verlustscheine über rund 127’000 Franken an.

Firma dauerhaft überschuldet

Ihre Firma «Lovers of Fine Art Ldt», bei der sie ab 1999 als Alleinaktionärin und einzige Verwaltungsrätin fungierte, wurde in «Columbia Art AG» umfirmiert, Firmensitz war das steuergünstige Steinhausen. Die Firma sei ab 2008 dauerhaft überschuldet und konkursreif gewesen, so die Staatanwaltschaft. Sie mutmasst, dass Gläubiger mangels Aktiven rund 2,5 Millionen Franken verloren haben.

Beim Konkursverfahren über die Columbia AG kam den Zuger Betreibungsbeamten vieles nicht koscher vor – vor allem, dass die Firma laut Aussagen der Besitzerin keinerlei Aktiven mehr hatte. Deshalb reichten sie Strafanzeige ein.

Die Galerie besass auch einige Stilleben mit Blumen von Andy Warhol (Symbolbild).

Die Galerie besass auch einige Stilleben mit Blumen von Andy Warhol (Symbolbild).

(Bild: Screenshot Internet)

Ansprüche an Manuel Brandenberg

Pikantes Detail: Die einzigen Aktiven der Firma waren laut Angaben der Galeristin, die sie 2014 gegenüber dem Konkursamt machte, Ansprüche aus Kunstwerken: Diese hatte sie den Zuger Anwälten Manuel Brandenberg und Bernhard Welten verkauft. Brandenberg will sich auf Anfrage von zentralplus nicht dazu äussern. «Das betrifft meine geschäftliche Tätigkeit», sagt der Anwalt und Politiker.

Erwiesen ist, dass Irene S., um an Geld zu gelangen, eine Skulptur von Sam Francis aus Korten-Stahl für 400’000 Franken verkaufte, die ihr nicht privat gehörte. Ihr Käufer hiess damals Raymond J. Bär, heute Ehrenpräsident der Bankgruppe Julius Bär. Gegenüber dem Konkursamt Zug habe sie den Verkauf verschwiegen, den Gläubigern sei dadurch ein Schaden in dieser Höhe entstanden, heisst es in der Anklageschrift.

Die Galerie in Gstaad (rechts). Sie ist seit 2013 geschlossen.

Die Galerie in Gstaad (rechts). Sie ist seit 2013 geschlossen.

(Bild: PD)

Bilder der Firma gefunden

Bei einer Hausdurchsuchung an ihrer Privatadresse in Gstaad fanden die Untersuchungsbehörden jedoch weitere Bilder. Ein Vorwurf lautet, dass die Galeristin diese beiseite geschafft hat, obwohl diese eigentlich der Columbia Art AG gehörten. Diverse Bilder sind weiterhin verschwunden. Auch führte sie zeitweise keine Buchhaltung mehr und es gab keine Liste der Kunstwerke.

Zumindest offiziell nicht. In einem Mail an einen Anwalt, das am Prozess gezeigt wurde, gibt die Galeristin die Instruktion, dass die Kunstwerke-Liste «nicht fürs Betreibungsamt» bestimmt sei. «Ich will keinen Konkurs!», schreibt sie zudem.

«Kunsthandel ist anspruchsvoll. In 100 Fällen ergibt sich kein Geschäft, in einem ein Gutes.»
Die beschuldigte Galeristin vor Gericht

Die Frau erschien am Montag mit ihrem Berner Pflichtverteidiger vor dem Strafgericht Zug. Ihr werden diverse Wirtschaftsdelikte vorgeworfen: Der schwerste Vorwurf ist derjenige des betrügerischen Konkurses und des Pfändungsbetrugs. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr ebenfalls mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung und Misswirtschaft vor. Daneben wiegt der Vorwurf der Unterlassung der Buchführung eher leicht.

Staatsanwalt Andreas Sidler fordert eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten, aufgeschoben mit einer Probezeit von drei Jahren. Zwölf Monate soll die Ex-Galeristin effektiv absitzen.

Beschuldigte wollte sich nicht äussern

Mit einem weissen Strickjäckchen um die Schultern machte die Frau mit der auffälligen blonden Frisur vor dem dreiköpfigen Richterkollegium meist den Eindruck einer «beleidigten Lady». Sie gab meist keine Antwort auf Fragen, verwies auf die Akten oder erklärte, sich nicht mehr genau zu erinnern.

«Bei entlastenden Aussagen wissen Sie aber recht gut Bescheid.»
Richter Marc Siegwart zur Beschuldigten

Das trug ihr den Vorwurf von Richter Marc Siegwart ein, sich bei belastenden Dingen auf ihr schlechtes Gedächtnis zu berufen. «Bei entlastenden Aussagen wissen Sie aber recht genau Bescheid.» Ausserdem falle auf, dass sie ihren Buchhaltern und Treuhändern – ihren Vertrauenspersonen – vorwerfe, alles falsch gemacht zu haben. Selbst übernehme sie wenig Verantwortung.

Die Galeristin meinte, sie habe sich um «schöne Ausstellungen, gute Kunst und gute Leute» kümmern müssen, was ein Vollzeitjob sei. Kunsthandel sei anspruchsvoll. Dazu habe auch gehört, ihren potentiellen Kunden grosszügig Übernachtungen und Champagner zu offerieren. «In 100 Fällen gibts kein Geschäft, in einem ein Gutes.» Von Buchhaltung und Administration habe sie wenig Ahnung. «Ich bin reuig und würde es nie mehr so machen», sagte die Galeristin immerhin.

Rund eine Million Franken für Lebenskosten

Staatsanwalt Andreas Sidler warf der Angeklagten vor, die Substanz ihrer Firma ausgehöhlt zu haben, um ihre privaten finanziellen Löcher zu stopfen. Das Motiv sei vermutlich, dass sie ihre hohen Lebens- und Unterhaltskosten von rund einer Million Franken im Jahr bezahlen musste. Sie habe sich Wohnungen in Zürich und Gstaad geleistet und teure Autos geleast. Mit verschiedenen Wohnsitzen habe sie ein «Verwirrspiel» betrieben, das den Untersuchungsbehörden die Arbeit erschwerte. Sidler nannte dies alles ein «dubioses Dickicht». Den Gläubigern ihrer Firma seien Deliktswerte von rund 850’000 Franken entgangen.

Musisch begabt…

Der Verteidiger der Galeristin bestreitet diese Summe und spricht von rund 200’000 Franken. Er bezeichnete seine Klientin als «musisch begabte Person», die ansonsten ein wenig vergeigt sei. «Haben wir nicht alle so jemand in unserem Bekanntenkreis?». Es könne nicht bestritten werden, dass seine Klientin «den Durchblick nicht habe».

Für den Anwalt kommt nur ein Freispruch von den schweren Vorwürfen in Frage. «Sie hat höchstens unbewusst, allerhöchstens bewusst fahrlässig gehandelt», meinte er, sie sei schlicht überfordert gewesen.

In ihrem Schlusswort meinte die Frau, sie bedaure sehr, dass es soweit gekommen sei. «Ich habe keine Lust, mein Leben an die Wand zu fahren», erklärte sie unter Tränen.

Das Zuger Strafgericht wird den Parteien sein Urteil schriftlich zustellen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von David L
    David L, 25.10.2017, 19:45 Uhr

    Erfahrungsgemäss wird das keine nennenswerte Strafe zur Folge haben. Hatte selber schon mit Leuten wie im Artikel beschrieben als Kunden zu tun: Leben wie Multimillionäre, prellen aber gleichzeitig ihre Lieferanten etc. während Jahren um viel Geld. Da sich im schweizerischen Konkurs- und Betreibungswesen alles unendlich lange verzögern lässt und am Ende in der Regel sowieso keine angemessene Strafe zu erwarten ist, scheint mir das eigentlich ein lohnenswertes Geschäftsmodell bzw. ein lohnenswerter Lebensentwurf zu sein. Und falls wider Erwarten doch einmal ein schmerzhafter Urteilsspruch erfolgen sollte (z.B. private Haftung ggü. den geprellten Gläubigern), so hat man ja sicher vorher ein bisschen etwas auf die Seite gelegt mit dem man sich dann nach Dubai absetzen kann….
    Einer meiner Schuldner lässt es sich dort z.B. gerade gutgehen während sein Fall nach über sechs Jahren noch immer erstinstanzlich (!!) vor einem Aargauer Gericht hängig ist.

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