Mehr Mitsprache für Luzerner gefordert

Trotz Unzufriedenheit: Abwahl der Regierung wohl chancenlos

Der Luzerner Regierungsrat will sich beim Sparen von einer Kommission beraten lassen. Deren Zusammensetzung ist umstritten.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Unzufriedenheit im Kanton Luzern ist beträchtlich, dies zeigen die Proteste der letzten Tage und Wochen. Sollen also Regierung und Parlament auch abgewählt werden können? Die Idee eines Politikers stösst auf wenig Gegenliebe. Andere warnen derweil vor den Konsequenzen.

Der Ton in der Luzerner Politik wird immer rauer. Jüngstes Beispiel: SP-Präsident David Roth forderte den Rücktritt der Regierung während den jüngsten Sparprotesten am Freitag: «Das, was weg kann: Schwerzmann, Wyss, Winiker, Küng und Graf», die Zuhörer klatschten eifrig auf dem Theaterplatz zu dieser Bemerkung (zentralplus berichtete). Ins gleiche Horn stiess auch die Direktorin des Luzerner Kunstmuseums (zentralplus berichtete).

Hans Stutz, Kantonsrat Grüne

Hans Stutz, Kantonsrat Grüne.

Da passt der Vorschlag des grünen Kantonsrats Hans Stutz. Per Motion fordert Stutz den Regierungsrat auf, dem Kantonsrat sobald wie möglich eine Verfassungsänderung vorzulegen, die Anordnung von Neuwahlen von Regierungsrat und Kantonsrat ermöglicht. Notwendig sind dafür die Unterschrift von 5’000 Stimmberechtigten bei einer Sammelfrist von 90 Tagen. Anschliessend würde eine Volksabstimmung innerhalb weniger Wochen eingeräumt. Sagt das Volk Ja, kommt es zu Neuwahlen. Anschliessend träfe sich das neue Parlament innerhalb von zehn Tagen zur ersten Sitzung.

Der Vorschlag ist nicht neu. Über 130 Jahre hatten die Luzerner die Chance, Regierung und Parlament per Volksentscheid zum Rücktritt zu zwingen – genutzt wurde das Instrument jedoch nie. Inzwischen ist es zu spät – 2007 wurde diese Möglichkeit im Zuge der Verfassungsreform abgeschafft. Nun hat der Grüne Kantonsrat den verstaubten Artikel wieder aus der Mottenkiste geholt. 

Instrument würde Klarheit schaffen

«Der unmittelbare Anlass für meinen Vorstoss ist die derzeitige finanzpolitische Situation im Kanton Luzern», erklärt Hans Stutz. «Es fehlt Geld an allen Ecken und Enden, nicht einmal die dringlichsten Projekte können umgesetzt werden. Die Luzerner Regierung und das bürgerlich dominierte Parlament haben den Kanton politisch blockiert.» Derzeit herrsche eine «Ausnahmesituation», dank der Motion könne das Volk sich zum Kurs der Mandatsträger äussern.

«Dieser Vorstoss ist untauglich. Er sorgt für Unsicherheit und Unruhe.»

Iwan Rickenbacher, Politik-Experte

Das entspreche auch dem Geist des Verfassungsgesetzes von 1875, einer Zeit grosser Umwälzung und politischer Krisen. «Es handelt sich generell um ein Instrument für Notsituationen.» Es ermögliche der Bevölkerung, einen politischen Meinungsumschwung an der Urne auszdrücken: Eine Abstimmung über die Durchführung von Neuwahlen wäre eine Art Misstrauensvotum gegenüber dem Kurs von Regierung und Parlament. «Es würde Klarheit schaffen.»

Interventionsmöglichkeiten bestehen bereits

Der Schwyzer Politik-Experte Iwan Rickenbacher kann der Forderung von Hans Stutz nicht viel abgewinnen. «Es bestehen mit der Volksinitiative und dem obligatorischen Referendum bereits Instrumente, welche dem Volk ermöglichen, bei wichtigen Themen zu intervenieren. Ausserdem ist die bestehende Wahlperiode von vier Jahren bereits relativ kurz.»

Für Rickenbacher ist klar: Neuwahlen per Unterschriftensammlung und anschliessender Volksabstimmung herbeiführen zu können, wäre staatspolitisch heikel: «Damit könnte eine relativ kleine Minderheit der Bevölkerung die Politik in Beschlag nehmen. In der Praxis könnte dieser Passus zur Unregierbarkeit eines Kantons führen.» Bereits die Drohung einer solchen Misstrauensabstimmung hätte negative Auswirkungen auf laufende Geschäfte im Parlament.

«Viele Dinge sind nicht referendumsfähig, weil der Regierungsrat oder das Parlament die abschliessende Kompetenz innehaben.»

Hans Stutz, Kantonsrat Grüne

Rickenbacher: «Dieser Vorstoss ist untauglich. Er sorgt für Unsicherheit und Unruhe.» Zugleich sei er chancenlos – sowohl vor dem Kantonsparlament als auch beim Volk: «Die Bevölkerung ist sich bewusst, dass ein gewisses Mass an Kontinuität notwendig ist, damit die Politik ihren Job machen kann.»

Gleichzeitig anerkennt Rickenbacher, dass derzeit im Kanton Luzern einige Probleme bestehen: «Der Vorstoss ist auch Ausdruck eines gewissen Unbehagens. Ich möchte ihn deshalb nicht ins Lächerliche ziehen.» Er denkt dabei etwa an die Finanzpolitik und die momentane Budgetdebatte. «Die Luzerner Regierung muss hier eine Lösung finden für diese Herausforderungen.»

Iwan Rickenbacher war 1988 bis 1992 CVP-Generalsekretär, ist heute als Kommunikationsberater tätig und war lange MAZ-Stiftungsratspräsident.

Iwan Rickenbacher war 1988 bis 1992 CVP-Generalsekretär, ist heute als Kommunikationsberater tätig und war lange MAZ-Stiftungsratspräsident.

(Bild: lwo)

Vorstoss wohl chancenlos im Parlament

Kantonsrat Stutz widerspricht Rickenbacher – die derzeitige Spardebatte zeige, dass das Volk eben nicht genügend Mitsprachemöglichkeiten habe: «Viele Dinge sind nicht referendumsfähig, weil der Regierungsrat oder das Parlament die abschliessende Kompetenz innehaben.»

Auch die Befürchtung, dass ein solcher Verfassungstext durch das Volk oder einzelne Parteien missbraucht werden könnte, teilt Stutz nicht: «Die Hürde, im Kanton Luzern innerhalb von 90 Tagen 5’000 Unterschriften zu sammeln, ist sehr hoch.» Zum Vergleich: Für eine Gesetzesinitiative beträgt die Frist ein Jahr, während dem 4’000 gültige Unterschriften zusammenkommen müssen.

Der grüne Parlamentarier zeigt sich realistisch, was die Chancen seines Vorstosses betrifft: «Die Bürgerlichen haben wohl wenig Gehör dafür. Einzig bei der SVP gibt es vielleicht ein paar Unterstützer, weil die Motion deren demokratiepolitischen Vorstellungen relativ nahe kommt.»

Doch bei der selbsternannten Verfechterin der Volksrechte, der SVP, sieht man keinen Grund, die Motion zu unterstützen. Fraktionschef Guido Müller: «Es besteht kein Änderungsbedarf.» Alle Anliegen von Hans Stutz habe man in Zusammenhang mit der neuen Staatsverfassung 2007 diskutiert und geregelt. Damals kam man zum Schluss, dass Neuwahlen per Volksentscheid ein obsoletes Instrument darstellen.

«Systemfremdes Instrument»

Gleicher Meinung ist auch der Luzerner CVP-Präsident Christian Ineichen: «Hans Stutz hat nicht begriffen, in welchem System wir leben. Die vorgeschlagene Abwahlmöglichkeit ist ein klassisches Instrument eines parlamentarischen Regierungssystems mit Opposition und Regierung.»

Der aus Ineichens Sicht populistische Vorstoss wäre dementsprechend systemfremd in einer Konkordanz-Demokratie, wie sie in der Schweiz besteht. «Am Schluss wäre die Regierung nur noch mit sich selbst beschäftigt, um ja zu verhindern, dass 5’000 Unterschriften für eine Neuwahl zustande kommen.» Letztlich würde dies zu einem politischen Stillstand im Kanton führen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von tonino wir sind cool.org
    tonino wir sind cool.org, 15.09.2017, 13:57 Uhr

    Es gilt heute auch hier – wie bei der Prämienverbilligung 2017 -unkonventionelle Wege zu versuchen.
    Unglaublich: Die Luz. Regierung verlangt wegen der leeren Kassen die Zurückzahlung der eingesparten Steuern von den TiefststeuerUnternehmen?

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