Umstrittene Sicherheits-Massnahmen

Parlaments-Ausschuss will Luzerner Polizei-Assistenten bewaffnen

Der Kantonsrat diskutiert in der nächsten Session, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Polizeiarbeit noch genügen. Es gehe um eine «Anpassung an die aktuellen Verhältnisse», schreibt der Kanton in einer Mitteilung. Umstritten ist zum Beispiel, ob Assistenten eine Waffe tragen sollen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission ist dafür.

In der vorberatenden Kommission Justiz und Sicherheit war die Frage der Bewaffnung ein heisses Thema, ist der Mittteilung zu entnehmen. Vorgesehen ist, den Einsatz der heutigen Verkehrsassistentinnen und -assistenten künftig über den Strassenverkehr hinaus auszuweiten.

Umbenennung und Bewaffnung?

Entsprechend würden sie in Sicherheitsassistentinnen und -assistenten umbenannt. Das Ziel dieser Massnahme sei es, die polizeilichen Ressourcen «sinnvoller und aufgabengerechter» einsetzen zu können.

Die Kommission diskutierte intensiv, ob für einzelne, im Gesetz abschliessend aufgezählte Aufgaben die Sicherheitsassistenten auch bewaffnet werden können. Die JSK sprach sich mit deutlicher Mehrheit für eine Bewaffnung aus, wenn sichergestellt sei, dass diese Personen eine gleichwertige Waffenausbildung durchlaufen haben wie die Angehörigen des Polizeikorps.

Anpassung der Kostenverteilung bei unfriedlichen Veranstaltungen

Ein kontroverses Thema ist auch die Kritik des Bundesgerichts an der 2016 eingeführten Überwälzung von Polizeikosten. Nach dieser vom Bundesgericht inzwischen aufgehobenen Bestimmung hätten die zusätzlichen Kosten für Polizeieinsätze bei unfriedlichen Veranstaltungen zu gleichen Teilen auf die an der Gewaltausübung beteiligten Personen verteilt werden können, wobei einer einzelnen Person höchstens 30’000 Franken hätten auferlegt werden können.

Neu sollen die Kosten des Polizeieinsatzes ab Beginn der Gewaltausübung zu höchstens 40 Prozent auf den Veranstalter und zu höchstens 60 Prozent auf die an der Gewaltausübung beteiligten Personen aufgeteilt werden. Der Anteil, der von den an der Gewaltausübung beteiligten Personen zu tragen ist, wird «unter Berücksichtigung des individuellen Tatbeitrags und der individuellen Verursachung des Polizeieinsatzes», wie es das Gericht verlangt hatte, auf die einzelnen Personen aufgeteilt.

Einer Einzelperson können maximal 10’000 Franken, in besonders schweren Fällen maximal 30’000 Franken in Rechnung gestellt werden. Personen, die sich auf behördliche Aufforderung hin von der gewaltausübenden Gruppe entfernen, bleiben kostenfrei, wenn sie weder selbst Gewalt angewendet noch zur Gewaltanwendung aufgefordert haben. Eine klare Mehrheit der JSK folgte diesem Änderungsvorschlag des Regierungsrates.

Der Kantonsrat wird die Änderungen des Polizeigesetzes an der Session vom 11. /12. September  beraten.

Parlaments-Ausschuss will Luzerner Polizei-Assistenten bewaffnen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon