Behördenreferendum gegen Parlamentsbeschluss

Umstrittenes Hochhausreglement kommt vors Volk

Der Park Tower in Zug: Der usrpüngliche Entwurf von Hans Kollhoff hatte mehr Konzeption und Klasse.

(Bild: zvg)

Der Grosse Gemeinderat Zug hat an seiner Sitzung das geplante Hochhausreglement diskutiert. Weil die bürgerliche Mehrheit es stark abschwächte, stimmte die Linke geschlossen dagegen. Noch in diesem Jahr werden die Stadtzuger Stimmberechtigten darüber abstimmen können.

Die Frage, wo Hochhäuser gebaut werden dürfen und wie hoch diese sein dürfen, beschäftigt die Zuger stark (zentralplus berichtete).

Ein neues Hochhausreglement, über welches das Stadtparlament am Dienstagabend lange diskutierte, soll Ordnung und Verbindlichkeit in den Hochhausbau in der Stadt Zug bringen. Allerdings wesentlich weniger stark als noch in der ersten Lesung beschlossen.

In der Schlussabstimmung unter Namensaufruf stimmte der Grosse Gemeinderat nach viereinhalbstündiger Debatte dem Reglement mit 22 zu 14 Stimmen zu. Die 14 Stimmen reichten, um das Behördenreferendum zu beschliessen, das die Linke beantragte.

Bürgerliche wollen «Flexibilität»

Eigentlich fand das Reglement bei der Beratung in erster Lesung vor einem Jahr eine recht gute Akzeptanz. Davon war in der zweiten Lesung nur noch wenig zu spüren. Die bürgerlichen Fraktionen verlangten «mehr Flexibilität» und lehnten «unnötige Einschränkungen» ab. Gestritten wurde im Wesentlichen über die Ausdehnung der Hochhauszonen, die maximal zulässige Höhenentwicklung oder die maximal zulässigen Grundflächen der Bauten.

80 Meter hohe Hochhäuser in Zone I

Was das Stadtparlament beschlossen hat:

– In der Hochhauszone I (Perimeter: links und rechts der Baarerstrasse, von der Gotthardstrasse bis zur Feldstrasse, sowie im Gebiet Dammstrasse) kann gemäss GGR-Beschluss überall bis zu 80 Metern gebaut werden (entspricht der Höhe des Park Tower), «sofern das Projekt besonders gute städtebauliche Leistungen nachweist». Der Antrag der bürgerlichen Fraktionen wurde angenommen. Den Vorschlag des Stadtrats, den Perimeter für die 80-Meter-Bauten in der Hochhauszone I auf drei ausgewählte Gebiete zu reduzieren, lehnte der Rat dagegen ab. Ansonsten gilt in dieser Zone die Bauhöhe von 60 Metern.

– Die Hochhauszone III entlang der Ostseite der Bahngleise wurde auf Antrag der bürgerlichen Fraktionen einer Hochhauszone II zugewiesen; die maximale Gebäudehöhe wurde damit von 50 auf 60 Meter erhöht.

Antrag der Metalli-Besitzerin abgelehnt

– Auf dem Areal des Metalli-Centers dürfen keine Hochhäuser bis 80 Meter erstellt werden; der Rat lehnte einen entsprechenden Antrag der Firma Zug Estates deutlich ab. Ebenso einen Antrag von Zug Estate, im Gebiet Bergli eine Hochhauszone III (Gebäudehöhe von 50 Metern) zu schaffen.

– Der Zuger Heimatschutz forderte in einer Einwendung, die Hochhauszonen auf der Höhe der Gubelstrasse abzuschliessen; der Antrag wurde deutlich abgelehnt. Auch einen Antrag der Grünliberalen, entlang der Allmendstrasse Häuser bis 50 Metern Höhe zu erstellen, lehnte der Rat deutlich ab.

Keine maximale Grundfläche mehr

– Aus dem Reglement gestrichen hat der Rat den Paragraph 6, der eine maximale Grundfläche von 600 Quadratmetern für ein Hochhaus vorschreiben wollte. Der Antrag der bürgerlichen Fraktionen setzte auf eine flexible Lösung, die als Kriterium an die städtebaulichen Anforderungen auch die richtigen Proportionen einschliesst.

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