Luzerner Regierung verteidigt Vorgehen der Polizei

Räumung der Gundula-Besetzung: Stadtrat wusste von nichts

(Bild: jwy)

Die Luzerner Kantonsregierung gibt Auskunft über den Ablauf der Räumung der zweiten Gundulabesetzung vom April 2017. Die Polizei hatte die Gunst der Stunde erkannt und schnell gehandelt – ohne Absprache mit dem Stadtrat. Für unverhältnismässigen Einsatz oder gar Verletzungen bei Festgenommenen gebe es keine Anzeichen.

Die Villen an der Obergrundstrasse werden weiter kontrovers diskutiert. Im Kantonsrat geht es nun um die Behandlung der vier bei der Hausräumung vom 4. April verhafteten Personen durch die Polizei.

SP-Fraktionspräsidentin Ylfete Fanaj stellte im Luzerner Kantonsrat die Verhältnismässigkeit des Polizeieinsatzes infrage. In ihrer Antwort zeigt die Regierung vor allem eines auf: Die Polizei hat eine Chance zur Räumung erkannt und diese umgehend genutzt. Damit konnte ohne grossen Aufwand die Besetzung aufgelöst werden.

Staatsanwaltschaft handelte in Eigenregie

Dass die Polizei die Gunst der Stunde genutzt hat, zeigt sich vor allem am Ablauf der Räumung. Die Regierung schreibt: «Da bei einer Routinekontrolle durch die Luzerner Polizei festgestellt wurde, dass sich nur zwei Personen in der Villa aufhielten, beschloss die Staatsanwaltschaft, die Villa durch die Polizei sofort räumen zu lassen und den rechtmässigen Zustand wiederherzustellen.» 

Dabei hat die Staatsanwaltschaft in Eigenregie und eigener Verantwortung gehandelt. Der Luzerner Stadtrat hatte von der Räumung keine Kenntnis. Auf Gespräche mit den Besetzern oder vorgängige Androhung einer Räumung habe man aus polizeitaktischen Gründen verzichtet, so die Regierung.

Auskünfte der Polizei problemlos

Fanaj hatte weiter bemängelt, dass die Polizei via zentralplus verlauten liess, dass in den Protokollen keine Beanstandungen seitens der Beschuldigten über die Behandlung durch die Polizei enthalten seien. Damit hätte die Polizei via Medien Informationen aus Einvernahmeprotokollen aus einem nicht öffentlichen Untersuchungsverfahren preisgegeben, so Fanaj. Sie stellte infrage, ob so ein Vorgehen mit dem Recht auf ein faires Verfahren vereinbar sei.

Die Luzerner Regierung sieht im Vorgehen der Polizei kein Problem – im Gegenteil: «Die Strafverfolgungsbehörden müssen – unter Wahrung der Gemeinhaltungspflicht und dem Schutz des Persönlichkeitsrechts – auch die Gelegenheit haben, zu medial geäusserten Vorwürfen Stellung zu nehmen.» Die Auskunft sei bewusst allgemein gehalten worden.

Kein Einsatz der «Lüchse»

Weiter verneint die Regierung einen Einsatz der Spezialeinheit «Luchs». Es wurde spekuliert, dass für die Räumung extra die hochausgebildeten Polizisten aufgeboten worden seien. Die Regierung präzisiert: «Bei den zivilen Einsatzkräften waren auch Polizisten dabei, die bei der Sondereinheit Luchs eingeteilt sind.» Um einen Einsatz der Spezialeinheit handle es sich deshalb aber nicht. Die genannten Polizisten würden ihren «täglichen Dienst in der Kriminalpolizei verrichten», würden aber für Sondereinheitseinsätze aufgeboten.

Zusätzlich zu den Besetzern wurden zwei Personen festgenommen, die vor der Villa demonstrierten. Die Besetzer sind inzwischen wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 600 bis 900 Franken verurteilt worden (zentralplus berichtete).

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Pirelli
    Pirelli, 30.08.2017, 12:38 Uhr

    Und Häberli findet es natürlich auch ganz in Ordnung, dass die Stadt eine widerrechtliche Abrissgenehmigung erteilte und der Besitzer das geschützte Haus mit voller Absicht in Windeseile verlottern liess. Es muss schön sein, so als Rechter: Alles ist immer ganz simpel.

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  • Profilfoto von Roman Haeberli
    Roman Haeberli, 29.08.2017, 08:44 Uhr

    Man darf ruhig auch sagen was Sache ist: Die Polizei hat alles richtig gemacht. Die Anti-Polizei-Haltung der SP (und der Grünen) ist wohl mehr eine prinzipielle Angelegenheit.

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