Horw soll 2,3 Millionen Franken zahlen

Zu viel Geld steht auf dem Spiel – Knatsch um Mergelgrube geht weiter

Die Gemeinde Horw schliesst die Rechnung 2014 mit einem Ertragsüberschuss von 2,25 Millionen Franken ab.

(Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Die Stilllegung der Tongrube Grisigen in Horw wird zu einem Fall für die Gerichte: Die AGZ Ziegeleien hätten gerne eine Entschädigung von 14,5 Millionen Franken, der Gemeinderat will aber gar nichts bezahlen. Auch keine 2,3 Millionen Franken, damit die Ziegeleien die Grube auffüllen und rekultivieren. Nicht unser Problem, verlautet aus Horw.

Die kantonale Schätzungskommission hatte die Gemeinde Horw zur Zahlung von 2,3 Millionen Franken an die AGZ Ziegeleien AG verpflichtet. Diesen Schiedsspruch will der Horwer Gemeinderat nicht hinnehmen und hat Beschwerde beim Luzerner Kantonsgericht erhoben, wie er am Mittwoch mitteilte. Mindestens soweit das Urteil behauptet, dass eine Enteignung stattgefunden habe.

Die Schätzungskommission musste sich wegen einer Entschädigungsforderung von 14,5 Millionen Franken mit der Mergelgrube Grisigen befassen (zentralplus berichtete). Grund: Die Annahme einer Volksinitiative im Jahr 2009, mit der das Horwer Volk die 1997 geschaffene Abbauzone für Mergel im Gebiet Grisigen aufhob. Mit der Ortsplanungsrevision wurde dann 2010 eine Rekultivierungszone im Abbaugebiet am Pilatushang geschaffen.

Hauptforderung abgelehnt

Die Eigentümerin der Grube, die AGZ Ziegeleien AG – vormals Ziegelwerke Horw, Gettnau, Muri – hatte darauf im Juli 2014 die kantonale Schätzungskommission angerufen, die zu beurteilen hatte, ob eine materielle Enteignung vorliegt und die Gemeinde Horw zu einer Entschädigungszahlung zu verpflichten sei.

Die Schätzungskommission hat gemäss Horwer Gemeinderat nach mehrfachem Schriftenwechsel, einer Begehung vor Ort und einer Schätzungsverhandlung mit Zeugeneinvernahme die Forderung der Ziegelei nun bezüglich des wegfallenden Mergelabbaus und Planungs- und Rechtskosten abgewiesen.

Bild der Mergelgrube Grisigen aus dem Horwer Gemeindeinformationsmagazin «Blickpunkt» aus dem April 2006

Bild der Mergelgrube Grisigen aus dem Horwer Gemeindeinformationsmagazin «Blickpunkt» aus dem April 2006

Streit um zusätzlichen Aufwand

Aber: Sie hat die Klage bezüglich der nur noch in beschränktem Umfang möglichen Wiederauffüllung der Grube und für zusätzliche Aufwendungen für die Rekultivierung und Sicherung der ehemaligen Abbaustelle gutgeheissen. Die Schätzungskommission verpflichtet die Gemeinde daher zur Zahlung von insgesamt 2,3 Millionen Franken an die AGZ Ziegeleien AG.

«Die AGZ Ziegeleien hätten die notwendigen Rückstellungen vornehmen müssen.»

Gemeinderat Horw

Davon will der  Gemeinderat nichts wissen. Er bestreite den von der Schätzungskommission festgelegten Ertragsausfall und die Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Stilllegung der Grube, teilte er mit. Zum einen sei eine zumindest teilweise Wiederauffüllung im Zusammenhang mit der Rekultivierung der Grube weiter möglich und notwendig. «Zum andern handelt es sich bei der Sicherung und Überwachung der Abbaustelle um eine Verpflichtung, welche bereits aus dem Materialabbau erwachsen ist und wozu die AGZ Ziegeleien AG die notwendigen Rückstellungen hat oder hätte vornehmen müssen», verlautete aus Horw.

Die Ziegeleien wollen weiter ihre 14,5 Millionen

Übrigens hat auch die AGZ Ziegeleien gegen das Urteil Beschwerde erhoben. Sie hält an ihren seinerzeitigen Forderungen fest. Die 14,5 Millionen Franken an drohender Entschädigung sind für die Horwer also noch nicht vom Tisch.

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