Einführung von Bussen wegen exzessiver Fütterung

Hallwilersee-Schwäne werden zur Plage

Da hilft alles Betteln nichts: Füttern von Schwänen soll im Kanton Luzern künftig strenger reguliert werden.

(Bild: Montage pze)

Die Schwäne am Hallwilersee werden zum Problem: Wegen intensiver Fütterung vermehrt sich die Vogelpopulation, die Landwirte klagen über Kulturlandschäden durch Vogelkot. Bisweilen werfen die Leute kübelweise Kraftfutter in den See. Zukünftig sollen sie dafür bestraft werden können.

Sie gleiten majestätisch und erhobenen Hauptes durch das Wasser und sind die Könige der Wasservögel: die Höckerschwäne. Sie werden von den einen geliebt, wie sie von manchen gehasst werden, Chinesen haben sie (so ein Gerücht) sogar zum Fressen gern (zentralplus berichtete).

Doch sie können auch zur Plage werden, die eleganten Langhälse. So beispielsweise auf dem Hallwilersee. Heute leben dort rund 45 erwachsene Schwäne und 25 Jungtiere. Das sind für den Lebensraum zu viele, findet Peter Ulmann, Leiter der Abteilung Natur, Jagd und Fischerei Kanton Luzern. 

Kübelweise Kraftfutter verfüttert

Ursache für die hohe Anzahl der Schwäne macht Ulmann bei exzessiven Fütterungen aus, die sowohl im Kanton Aargau wie dem Kanton Luzern stattfinden. Im Rahmen des neuen Luzerner Jagdgesetzes soll gegen diese Fütterungen vorgegangen werden können.

«Wo systematisch und regelmässig Eimer mit Kraftfutter angeschleppt und verfüttert werden, direkt neben dem Schild ‹Schwäne nicht füttern›: Dem soll künftig ein Riegel geschoben werden können», sagt Ulmann. Ulmann konkretisiert: «Unter Kraftfutter verstehen wir keine Brotgaben, sondern effektiv Kraftfuttermischungen mit Mais und Getreidebestandteilen, wie sie im Futterhandel verkauft werden.» Durch die Fütterungen gerate die Population unweigerlich über die Tragbarkeitsgrenze.

Verantwortliche mit ihrem Latein am Ende

Die Folge: Wildschäden bei seenahem Kulturland. Landwirte beschweren sich, dass der Kot der Schwäne das Futtergras verunreinige und für die Nutztiere ungeniessbar mache. Viel machen wollen die Behörden Stand heute gegen die artgeschützten Höckerschwäne aber nicht. «Wir haben den betroffenen Landwirten und Verantwortlichen der Gemeinden mitteilen müssen, dass wir mit unserem Latein im Problemmanagement am Ende sind, solange Fütterungen betrieben werden», so Ulmann.

«Wo systematisch und regelmässig Eimer mit Kraftfutter angeschleppt und verfüttert werden, soll künftig ein Riegel geschoben werden können.»

Peter Ulmann, Luzerner Jagdverwalter

Im neuen Jagdgesetz soll dieses Problem nun mit einer neuen Regelung angegangen werden. Aufgrund des «exzessiven Fütterns» an «systematisch betriebenen Futterstellen» soll es für Fütterungen von Wildtieren künftig eine Bewilligung brauchen. Das klingt zwar gut, hat aber seine Tücken.

Juristisch bisher keine Handhabe

Beispielsweise stellt sich die Frage: Wo ist die Grenze? Braucht man zum Entenfüttern mit seinen Kindern bereits eine Bewilligung? Im ortsüblichen Rahmen kleine Gaben zu verteilen, sei auch künftig kein Problem und werde weiterhin nicht bewilligungspflichtig sein, führt Ulmann aus.

So sieht eine glückliche Schwan-Familie aus.

Der Schwanbestand auf dem Hallwilersee ist laut Jagd-Abteilungsleiter Peter Ulmann zu hoch.

(Bild: Walter Buholzer)

Die Einschätzung, was als «exzessives Füttern» gilt und was nicht, müsse man im Einzelfall prüfen, sagt Walter Bühler vom Rechtsdienst des Luzerner Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements. «Wir können das nicht im Detail regeln. Im Grundsatz gilt: Wenn das Füttern ausgeprägte negative Nebeneffekte hat – wie Krankheiten, Parasiten, überproportional wachsende Bestände oder Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen –, gilt sie als nicht bewilligungsfähig.»

«Es gab bei den Landwirten ein Bedürfnis, ein Instrument zur Steuerung der Wildtierfütterung zu schaffen», führt Bühler weiter aus. Deshalb wolle man nun eine Rechtsgrundlage schaffen, um zumindest juristisch überhaupt einen Hebel zu haben – bisher gibt es den nämlich nicht.

Wer verteilt Bussen?

Die nächste Schwierigkeit wird die konkrete Umsetzung des Gesetzes vor Ort. Selbst wenn ein Gesetz die Fütterung verbietet, am Hallwilersee sind meist die Wildhüter, aber selten die Polizei direkt vor Ort. Wer setzt die neuen Gesetze durch und wer kontrolliert die Bewilligungen?

«Die Konsequenzen kosten den Steuerzahler Geld für das Problemmanagement und allfällige Wildschadenvergütungen.»

Peter Ulmann, Luzerner Jagdverwalter

In der neuen Jagdverordnung muss geklärt werden, ob eine Verletzung der Bewilligungspflicht nur eine Busse oder gar eine Anzeige zur Folge haben wird, denn die Höhe des Strafmasses ist noch gar nicht festgelegt. Ob es für die Sanktionierung der Exzessiv-Fütterer Polizisten braucht oder ob diese Aufgabe direkt die Wildhüter übernehmen können, wird ebenfalls im Rahmen der Jagdverordnung entschieden.

«Es werden aber sicher nicht Polizisten um den See patrouillieren», erklärt Walter Bühler vom Rechtsdienst. «Im Rahmen der Gesetzgebung geht es erst nur darum, mit der Bewilligungspflicht eine Rechtsnorm zu haben, um überhaupt tätig werden zu können.»

Eier aus Nestern entnehmen: eine Lösung?

Bisher wurden fütternde Personen von Wildhütern und betroffenen Landwirten angewiesen, dies zu unterlassen. «Leider ohne Erfolg», resümiert Ulmann die Bemühungen. Und die Tiere von seenahen Flächen fernzuhalten, sei «eine Illusion», sagt Ulmann. «Man kann den Zugang durch Zäune oder Absperrungen erschweren. Als flugfähige Tiere bleibt den Schwänen aber immer der Zugang über den Luftraum.»

Birdlife Luzern

Maria Jakober, Geschäftsführerin vom Umweltverband Birdlife Luzern, begrüsst die Bewilligungspflicht für Fütterungen. Birdlife unterstütze zusammen mit Pro Natura Luzern den Kanton, dass die Regelung ins Jagdgesetz aufgenommen werde, so Jakober.

«Lokale Konzentrationen von Enten, Gänsen und Schwänen entstehen oft an Orten, wo gefüttert wird», sagt Jakober. Die Fütterungsregelung sei ein erfolgversprechendes Mittel: «Erfahrungen wie beispielsweise im Reusstal haben gezeigt, dass sich lokale Konzentrationen von Wasservögeln mit einem konsequenten Fütterungsverzicht auflösen lassen.»

Den Bestand zu regulieren, durch Entnahme der Eier aus den Nestern der Schwäne, ist laut Ulmann «nicht die erste, sondern die letzte Option». Ulmann findet es «stossend», wenn der Schwanbestand durch Fütterungen von Privaten künstlich erhöht wird und die zuständigen Behörden die Anzahl der Vögel anschliessend durch Eingriffe wieder minimieren müssten. Die Idee der Fütterungsreduktion ist, dass sich der Schwanbestand auf natürliche Art und Weise verringert, denn: «Es gibt mehr Schwäne, als der Lebensraum natürlicherweise ernähren könnte.»

Tierfütterungen auch anderswo ein Problem

Die Hallwilersee-Schwäne sind aber nicht die einzigen Problemfälle, die durch exzessives Füttern entstehen. Peter Ulmann erklärt: «Andere Beispiele sind Raubvogelfütterungen in Gebieten mit Freilauf-Hühnerhaltungen oder Rotwildfütterungen in Gebieten mit Wald-Wild-Problemen.»

Dort wird die Handlungsfähigkeit der kantonalen Behörden unverzichtbar: «Die Konsequenzen kosten den Steuerzahler Geld für das Problemmanagement oder für Wildschadenvergütungen.» Mit dem beantragten juristischen Hebel sollen unsachgemässe Fütterungen künftig ein Ende haben.

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