Die 14 wichtigsten Fragen zur Cannabis-Studie

Bald gibt’s den Joint aus der Luzerner Apotheke

Kiffen könnte in Luzern bald legal sein. Der Stadtrat muss eine Teilnahme an einem Pilotprojekt prüfen.

(Bild: Montage les)

Bald schon können ausgewählte Luzerner in Apotheken Cannabis einkaufen – regulär und bis zu 25 Gramm monatlich. Welche Voraussetzungen man erfüllen muss – und weshalb das Ganze unter dem Strich trotzdem kein Freipass ist.

Im April 2016 entschied das Luzerner Stadtparlament, die Stadt solle an einem Pilotprojekt zum kontrollierten Verkauf von Cannabis teilnehmen. Ein erster Schritt in Richtung eines «entspannteren» Umgangs mit Hanf, hiess es damals (zentralplus berichtete). Man folgte damit den Städten Genf, Basel, Bern und Zürich.

Nun ist klar: Die Stadt Luzern schliesst sich dem Berner Forschungsprojekt an. Dieses realisiert die Stadt Bern gemeinsam mit der Uni Bern. Nun machen also auch Luzerner mit, es wird von 700 Teilnehmern ausgegangen. Dieser Anschluss an eine bestehende Studie sei am sinnvollsten und effizientesten, heisst es im Bericht und Antrag des Stadtrates. Und dieser liefert auch Antworten zu den wichtigsten Fragen.

1. Ist Kiffen jetzt legal?

Nein, es gilt weiterhin das Betäubungsmittelgesetz. Juristisch gilt Kiffen als verboten. Volljährige Personen werden für Cannabiskonsum in der Schweiz mit einer Ordnungsbusse bestraft – es gibt keine Anzeige. Bei der Studie geht es um den legalen Erwerb und dessen Auswirkungen. Den Teilnehmern wird der Konsum im Privaten erlaubt.

2. Was muss erfüllt sein, um an der Studie teilnehmen zu dürfen?

Man muss bereits regelmässig Cannabis konsumieren. Dies wird mittels einer Haarprobe überprüft, schummeln geht also nicht.

3. Einziges Kriterium ist das Kiffen?

Es gibt einen breiten Kriterienkatalog. Man muss 18 Jahre alt sein, drei Monate in der Stadt Luzern wohnen, sich namentlich registrieren lassen. Frauen dürfen nicht schwanger oder stillend sein und man darf sich nicht in psychiatrischer Behandlung befinden oder Psychopharmaka einnehmen.

4. Dürfen Teilnehmer gratis kiffen?

Nein, man muss den Cannabis selber erwerben, zu einem ähnlichen Preis wie auf dem Schwarzmarkt.

5. Wie ist die Qualität des Cannabis?

Laut Studie wird gutes Material verkauft. Es enthalte weder Pestizide noch Verschmutzungen. Zudem sei der THC-Gehalt bekannt und liege bei 12 Prozent.

6. Trotzdem könnte man sich doch mit diesem Gras auf dem Schwarzmarkt eine goldene Nase verdienen?

Nein, die Studie untersagt es den Teilnehmern, das Cannabis zu verkaufen, zu teilen oder zu verschenken. Es ist auch weiterhin nicht gestattet, im öffentlichen Raum zu kiffen oder unter Einfluss von Cannabis Fahrzeuge zu führen.

7. Ach was, man kann doch gar nicht kontrollieren, ob dieser Stoff auf den Schwarzmarkt gelangt. Oder doch?

Konfisziert die Polizei auf dem Schwarzmarkt Cannabis, so wird mittels High Performance Liquid Chromatography Profiling untersucht, ob es sich um solches von der Studie handelt.

8. Woher kommt das Cannabis?

Es wird von einem anerkannten Schweizer Lieferanten bezogen. Über ein Bio-Label verfügt es jedoch nicht.

9. Wo bekommt man den Stoff?

Die Beteiligten werden nun Apotheken mit ins Boot holen, die an der Studie interessiert sind.

10. Und diese haben nichts dagegen, Cannabis in ihren Geschäften zu «verticken»?

Eine kurze Umfrage von zentralplus zeigt, dass die Apotheker sich durchaus offen für die Studie zeigen – sie zum jetzigen Zeitpunkt einfach über zu wenig Details verfügen würden.

11. Welche Menge kann man beziehen?

Pro Monat werden bis zu 25 Gramm verkauft.

Luzern hat ersten «Coffee-Shop light»

Mit dem El Barrio an der Lädelistrasse gibt es in der Stadt Luzern auch ein erstes Lokal, dass Hanfprodukte verkauft. Dabei handelt es sich um Cannabidiol-Produkte, auch CBD-Produkte genannt. Da das THC-Gehalt bei diesen unter einem Prozent liegt, unterliegen diese nicht dem Betäubungsmittelgesetz – Anbau, Verkauf und Konsum sind also legal.

Ähnlich wie bei den aus den Niederlanden bekannten Coffee Shops kann man im El Barrio aus verschiedenen CBD-Produkten auswählen und diese dort konsumieren. «Bei den Gästen kommt das super an. Viele sind sehr neugierig», sagt Betreiber Tibor Cilurzo gegenüber «20 Minuten». Insgesamt acht verschiedene CDB-Produkte biete er derzeit an. «Die meisten sind von lokalen Anbietern», so Barbetreiber Cilurzo.

12. Was lässt sich die Stadt die Studie kosten?

Die Stadt rechnet mit Kosten von 140’000 Franken. Der Grossteil fällt im ersten Studienjahr an, insbesondere für die Rekrutierung der Teilnehmenden.

13. Warum lanciert die Stadt Luzern keine eigene Studie?

Dies wäre schlicht nicht sinnvoll. Der personelle und finanzielle Aufwand wäre zu gross – zudem wäre es fraglich, ob sich in der Stadt Luzern genügend Kiffer für eine eigene Studie finden würden.

14. Was erhofft sich der Stadtrat von dieser Studie?

Schweizweit geben über 220’000 Personen an, regelmässig Cannabis zu konsumieren. Jeder Dritte über 15 Jahren hat schon einmal gekifft. Stellt sich die Frage, ob die heutige gesetzliche Handhabung der gesellschaftlichen Realität noch entspricht. Der Stadtrat begrüsst es, wenn für gesellschafts- und gesundheitspolitische Fragen neue Wege und Lösungen im Rahmen von wissenschaftlichen Studien getestet werden.

Der Stadtrat befürwortet eine Beteiligung nicht zuletzt aus der Überzeugung, dass es die Initiative und Pionierrolle der Schweizer Städte braucht, um urbane Herausforderungen zu meistern und Innovationen voranzutreiben – unabhängig davon, ob diesem Forschungsprojekt Erfolg beschieden sein wird oder nicht.

Bonus: Darf ich auch 🐬?

 

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


2 Kommentare
  • Profilfoto von Pirelli
    Pirelli, 24.08.2017, 13:05 Uhr

    Läss. Allerdings: Wie werden die Daten geschützt? Man gibt freiwillig eine Haarprobe ab (was manchen von uns gar nicht so leichtfällt, weil es an Haar mangelt), mit der regelmässiger Konsum nachgewiesen wird – und tags darauf meldet sich das Strassenverkehrsamt und nimmt einem das Billett ab?

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
    • Profilfoto von Roman Haeberli
      Roman Haeberli, 24.08.2017, 14:16 Uhr

      Wenn man regelmässig konsumiert, darf man auch nicht Auto fahren. Das ist nun mal ein Delikt. Es liegt doch nicht an der Stadt, mit einer Studie Delinquenten einen Freifahrschein auszustellen.

      👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon