Komitee sammelt Unterschriften für zwei Iraner

1’500 Luzerner wehren sich gegen Ausweisung eines elfjährigen Babel-Strings-Geigers

Taymaz spielt noch einmal die «Ode an die Freude», denn bald geht das Konzert los.

(Bild: zvg)

Das Asylgesuch des 11-jährigen Babel-Strings-Geigers Taymaz Khoshhal und seines Vaters Reza wurde abgelehnt. Nun werden mit einer Petition Unterschriften gesammelt, damit sie dennoch bleiben können. Denn der Junge kennt seine Heimat Iran nur aus den ersten zwei Lebensjahren. 1’500 Luzerner bangen mit ihnen.

Ein aufgeweckter Junge mit viel Energie und viel Talent für die Geige – er spielt Beethovens «Ode an die Freude». so lernt man Taymaz Khoshhal als Teil der Babel-Strings in Lena Mäders Dokumentarfilm «Die Kinder von Babel» kennen. Gemeinsam mit seinem Vater, Reza Khoshhal, lebt er in Luzern. In ihrer Notunterkunft für Sans-Papiers kommen sie beide im Film vor, wie sie gemeinsam Hausaufgaben machen. Der Vater erzieht seinen Sohn alleine, die Mutter verliess die Familie kurz nach der Geburt Taymaz’. Ursprünglich aus dem Iran, leben die beiden seit August 2008 in der Schweiz.

Doch es herrscht kein Grund zur Freude: Es droht den beiden die Wegweisung, denn ihr Asylgesuch wurde abgelehnt. Weil die beiden aber seit neun Jahren in der Schweiz sind, haben sie ein Härtefallgesuch beim Amt für Migration des Kantons Luzern eingereicht. Ist jemand sehr gut integriert, kann der Kanton in Eigenregie eine Aufenthaltsbewilligung erteilen. Eliane Amstad vom Asylnetz Luzern sagt: «Es ist leider überhaupt nicht abwegig, dass das Amt für Migration Luzern sich gegen die Härtefallbewilligung entscheidet.»

Komitee reicht Petition ein

Aus diesem Grund formte sich nun das «Unterstützungskomitee für Taymaz und Reza», welches eine Petition für den Verbleib der Familie in Luzern gestartet hat. Das Asylnetz Luzern gehört zu den Initianten dieser Petition. Eliane Amstad sagt: «Wir wollen damit zeigen, dass die Familie hier integriert ist. Und dass sich viele Leute dafür einsetzen, dass Taymaz und Reza hier bleiben können.»

Dabei pocht das Komitee auf mehrere Argumente. Das wichtigste ist dabei das Wohl des 11-jährigen Taymaz. «Er lebt beinahe seit Geburt in der Schweiz und kennt seine Heimat Iran nur aus den Erzählungen seines Vaters», sagt Amstad. Auch könne er Farsi, den persischen Dialekt Irans, weder lesen und schreiben. «Eine schulische Integration im Iran ist daher schwierig», so das Komitee. Neben den Babel-Strings spielt Tyamaz leidenschaftlich Fussball in einem Verein.

Auch Vater Reza Khoshhal spricht gut Deutsch und hat in den vergangenen neun Jahren in Luzern viele Freunde gefunden. Er wolle endlich wieder arbeiten und sich in der Schweiz eine Zukunft aufbauen. Mit einem negativen Entscheid des Amts für Migration bleibt Khoshhal aber Sans-Papiers. Dadurch wäre ihm weiterhin verboten, einer Tätigkeit nachzugehen.

Rückkehr in Iran wäre Entwurzelung

Reza Khoshhal konvertierte in der Schweiz zum Christentum. Ausserdem ist er aktiv in der «Allianz der demokratisch-iranischen Kräfte Schweiz». Das Komitee schreibt in der Petition: «Eine Rückkehr in sein Herkunftsland Iran hätte schwerwiegende Folgen für ihn wie Gefängnis und Folter.» Amstad sagt: «Eine Ausschaffung in den Iran wäre unmenschlich.»

«Wenn dieses Kind ausgeschafft wird, kommt es zu einer Verletzung der Kinderrechtskonvention.»

Denise Graf, Asylexpertin

Und auch für Sohn Taymaz wäre die Ausschaffung untragbar. Amstad sagt, er sei in der Schweiz aufgewachsen und spreche einwandfrei Deutsch. Inzwischen wohnt auch Taymaz’ Mutter, die ihn nach seiner Geburt verlassen hatte, in der Schweiz. Sie haben wenig Kontakt.

Expertin kritisiert Behörden

Ob dem Vater wirklich Folter oder Gefängnis drohen, sei schwer zu sagen, sagt Asylexpertin Denise Graf. «Es kommt darauf an, ob die iranische Regierung von seinem Engagement oder seiner Konversion zum Christentum Kenntnis hat.» Falls dem so sei, bestehe aber ein reales Risiko für den Vater.

Aber viel entscheidender ist für Graf die Situation von Taymaz. «Ein Kind, das seit neun Jahren in der Schweiz lebt, würde durch die Ausschaffung entwurzelt.» So eine Entwurzelung sei ein extrem traumatisierendes Ereignis, so Graf. «Dabei hat das Kind bereits ein Trauma erlitten, als es von seiner Mutter verlassen wurde.»

«Die Familie wird nicht freiwillig in den Iran zurückreisen.»

Eliane Amstad, Asylnetz Luzern

Graf stellt den Behörden kein besonders gutes Zeugnis aus: «Wenn dieses Kind ausgeschafft wird, kommt es zu einer Verletzung der Kinderrechtskonvention.» Dabei sei dies nichts Unübliches: «Die Schweiz tut sich mit dem Einhalten der Kinderrechtskonvention in Asylfällen öfters schwer.» Nimmt man dem Kind sein Sozialnetz in der Schweiz, werde dem Kindeswohl nicht genug Rechnung getragen.

Alexander Lieb vom Amt für Migration Luzern, an den die Petition gerichtet ist, sagt: «Die Kriterien des Asylgesuchs spielen beim Härtefallgesuch keine Rolle mehr. Diese wurden vom Staatssekretariat für Migration geprüft und abgelehnt.» Zum laufenden Verfahren nimmt er keine Stellung.

Härtefall: Hürden sind sehr hoch

Amstad macht sich aber keine zu grossen Hoffnungen: «Dass eine Person schon neun Jahre in der Schweiz ist, hier die Schule besucht hat, das Heimatland nicht kennt, Deutsch spricht und ein breites Beziehungsnetz hat, stellt für die Behörden meist keinen genügenden Grund dar, um eine Bewilligung zu erteilen.» Die Hürden für einen Härtefall seien sehr hoch, auch weil der Begriff «fortgeschrittene Integration», die Voraussetzung für einen positiven Bescheid, «sehr schwammig und beliebig interpretierbar» sei, so Amstad.

Wird das Härtefallgesuch abgelehnt, so bleiben Reza und Taymaz Khoshhal Sans-Papiers. Zu einer Rückführung in den Iran käme es aber kaum, da es keine Zwangsausschaffungen von der Schweiz in den Iran gibt. Die Familie würde weiterhin Nothilfe beziehen, so Amstad. Zur Einstellung der Khoshhals wählt die Luzernerin klare Worte: «Die Familie wird nicht freiwillig in den Iran zurückreisen.»

Taymaz: Ausbildung ja, Job nein

Doch das Leben der beiden in Luzern wird ohne positiven Bescheid nicht besonders einfach werden. «Im Kanton Luzern besteht die Nothilfe aus zehn Franken pro Tag und Person, Krankenversicherung und der Unterbringung in einer Kollektivunterkunft», erklärt Amstad. Arbeiten dürfe Reza Khoshhal auch weiterhin nicht.

Die Unterstützung für die Familie ist gross.

Die Unterstützung für die Familie ist gross.

(Bild: screenshot)

Auch auf Taymaz kommen etliche Hürden zu: «Er darf zwar in die Schule und er darf mit einer Sonderbewilligung danach eine Lehre absolvieren. Ins Arbeitsleben eintreten darf er als Sans-Papiers allerdings nicht.»

Das Leben in Nothilfe sei geprägt von absoluter Perspektivenlosigkeit, führt Amstad weiter aus. «In den vergangenen Jahren haben nur schon im Kanton Luzern mehrere Betroffene versucht, sich das Leben zu nehmen.» (zentralplus berichtete).

Über 1’300 Unterschriften

Noch bleibt Hoffnung für die Familie. Der Bescheid des Amtes für Migration Luzern wird am 14. August gefällt. Bis am Donnerstag werden weiter Unterschriften für die Petition gesammelt – inzwischen gibt es rund 1’500 Unterstützer für die Familie Khoshhal. Auch Lena Mäder, Regisseurin des SRF-Dok-Films «Die Kinder von Babel», gehört dazu.

Bis die Entscheidung fällt, übt Taymaz fleissig seine «Ode an die Freude».

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