Unsicherheit für 80'000 Luzerner hält an

Oh weh! Ab Oktober wird die Prämienverbilligung ausgesetzt

Auf Ende Jahr geht für viele die Rechnerei wieder los: Wie bezahle ich die Krankenkassen-Prämie?

(Bild: Fotolia/Montage zentralplus)

Bis Ende September werden die Prämienverbilligungen noch provisorisch ausbezahlt, ab Oktober ist Schluss damit. Wie es weitergeht und wie viel Geld danach zur Verfügung steht, weiss man erst nach der Budgetdebatte im Kantonsrat vom September.

Es sind harte Zeiten für Empfänger von Prämienverbilligung im Kanton Luzern. Ab Oktober geht die Unsicherheit wieder von vorne los: Sämtliche Luzerner müssen bis auf weiteres wieder die volle Prämie berappen, ausgenommen sind Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe und von Ergänzungsleistungen der AHV und IV.

Das gab’s schon einmal: Anfang 2017 drohte 80’000 Bezügern, dass sie auf ihre Ermässigung verzichten müssen (zentralplus berichtete). Der Regierungsrat reagierte aber auf politischen Druck und ermöglichte Anfang Februar, dass trotz budgetlosem Zustand die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) provisorisch ausbezahlt werden konnte. Dies zumindest für die Monate Januar bis September und nur dank einer Berechnung auf Grundlage eines provisorischen Budgets (zentralplus berichtete).

Frühestens Ende September Klarheit

Seit dem Nein zur Steuererhöhung am 21. Mai wird alles nochmals komplizierter: Sieben der 20 Millionen Franken, die der Kanton für 2017 zusätzlich sparen muss, fallen bei der IPV weg. Und auch für 2018 wird die Prämienverbilligung wohl nochmals unter die Räder kommen.

Im September wird der Kantonsrat nochmals über das Budget bestimmen. Darum wird man frühestens Ende September wissen, wie es mit der Prämienverbilligung weitergeht. «Erst wenn darüber Klarheit herrscht, kann der Regierungsrat die Verordnung definitiv beschliessen und der ordentliche IPV-Anspruch 2017 abschliessend berechnet werden», teilt der Kanton am Dienstag mit.

Ab Oktober keine Ermässigung mehr

Ab Oktober müssen Bezüger so oder so wieder die vollen Prämien bezahlen – also ohne Abzug der IPV. Dies, weil die Krankenversicherer ihre Prämienrechnungen für den Oktober bereits im August und für den November schon im September erstellen müssen. Ausgenommen sind wiederum Bezüger von wirtschaftlicher Sozialhilfe und von Ergänzungsleistungen der AHV und IV. Das sind etwa 30’000 der insgesamt rund 110’000 Bezüger der IPV im Kanton Luzern.

Frühestens im Herbst – wenn der Kantonsrat das Budget 2017 und die Regierung die Verordnung verabschiedet hat – kann die Ausgleichskasse aufgrund der beschlossenen Vorgaben die definitive Berechnung vornehmen und die Betroffenen informieren. «Erst danach können die Krankenversicherer die auf den neuen IPV-Jahresanspruch angepassten Korrekturrechnungen mit definitiver Berücksichtigung des IPV-Anspruchs für das Jahr 2017 versenden», heisst es von Seiten des Kantons.

Wie entscheidet der Kantonsrat?

Die Unsicherheit hält also an: Was das alles für das Portemonnaie der 80’000 Betroffenen bedeutet, ist noch höchst unklar und hängt vom Budget-Entscheid des Kantonsrates ab. Folgt er der Regierung oder spart er bei der IPV weniger?

Ursprünglich hatte der Kanton Luzern für das laufende Jahr 175 Millionen Franken für die IPV budgetiert, der grösste Teil davon kommt vom Bund. Wenn die Kürzungen, wie von der Regierung vorgesehen, durchs Parlament kommen, stünden für 2017 noch 160 Millionen für die IPV zur Verfügung. Sozialdirektor Guido Graf sagte kürzlich im Interview mit zentralplus dazu: «Dass nun kurzfristig eine Kürzung der Individuellen Prämienverbilligung erfolgen muss, ist nicht im Sinne der Regierung. Aber aufgrund des Nein zur Steuererhöhung musste die Regierung das zusätzliche Sparvolumen definieren.»

Im Notfall nicht zuwarten

Es gibt verschiedene Szenarien, wie es nach der Budgetdebatte mit der IPV weitergeht: Es kann sein, dass betroffene Haushalte und Personen keine weiteren Beträge mehr erhalten oder gutgeschriebene Beiträge sogar ganz oder teilweise zusätzlich in Rechnung gestellt bekommen, informiert der Regierungsrat. Sie müssten also bereits erhaltene Ermässigungen rückerstatten. Aber auch das Gegenteil ist möglich: dass einzelne Haushalte weitere IPV-Beiträge zugesprochen bekommen. Über die Höhe dieser Korrekturbeträge kann der Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen.

Sollten Personen wegen der höheren Prämienrechnung in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollen diese auf keinen Fall einfach zuwarten. Der Kanton empfiehlt ihnen, sich «rechtzeitig mit ihrer Krankenkasse oder mit der Gemeinde in Verbindung zu setzen und gemeinsam nach Möglichkeiten für eine verträgliche Lösung zu suchen».

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1 Kommentar
  • Profilfoto von M. Moser
    M. Moser, 09.08.2017, 11:39 Uhr

    Hmm… dann werden tausende von Prämienbezügern zu Sozialhilfebezügern. Ich denke hier muss der Kanton sofort über die Bücher sollte nicht ein finanzielles Desaster entstehen. Ich hoffe nur, das der Wähler bei der nächsten Kantonsratswahl dann auch die nötigen Konsequenzen daraus zieht.

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