Vier Jahre Gefängnis gefordert

Swissporarena: Böller-Werfer steht vor Bundeskriminalgericht

Beim Fussballspiel des FC Luzern gegen den FC St. Gallen vom 21. Februar landeten Rauch- und Knallpetarden auf dem Spielfeld.

(Bild: freshfocus/Martin Meienberger)

Der Pyrowerfer von Luzern steht vor Bundeskriminalgericht. Der damals 22-jährige Fan des FC St. Gallen hat einen 48-jährigen Mann nachhaltig schwer am Gehör verletzt. Die Bundesanwaltschaft fordert vier Jahre Gefängnis.

Es ist ein Präzedenzfall: Noch nie hatte die Bundesanwaltschaft Anzeige wegen Gewalt in einem Sportstadion eingereicht. Jetzt steht der Böllerwerfer aus der Swissporarena in Bellinzona vor den Richtern. Die Vorwürfe: Mehrfache Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht, schwere Körperverletzung, mehrfache Sachbeschädigung begangen aus Anlass einer öffentlichen Zusammenrottung sowie mehrfache Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.

Der Beschuldigte, ein St. Galler Fan, hatte am 21. Februar 2016 pyrotechnische Gegenstände in die Swissporarena in Luzern geschleust. Der damals 22-Jährige hatte Spreng- und Rauchkörper auf das Spielfeld geworfen. Anhand von Videoaufnahmen der Überwachungskameras konnte die Luzerner Polizei den Chaoten kurz darauf ermitteln. In der Folge entdeckte die Polizei im Kanton Appenzell Ausserrhoden bei einer Hausdurchsuchung rund 100 Kilogramm pyrotechnisches Material. Oder anders gesagt: 1651 Stück illegale Pyros (zentralplus berichtete).

48-jähriger Mann verletzt

Durch den Böllerwurf in der Swissporarena wurde ein unbeteiligter Mann auf der Sitztribüne verletzt. Er musste operiert werden. Er hört seither auf einem Ohr nur noch zehn Prozent, auf dem anderen rund 60 Prozent, schreibt der «Blick». Laut der Bundesanwaltschaft ist der Mann «nachhaltig verletzt».

Gemäss der Bundesanwaltschaft hat der St. Galler Fan den Personen- und Sachschaden in Kauf genommen. Sie erklärt ihre Zuständigkeit für das Strafverfahren damit, welche Sprengkörper verwendet wurden und mit welchem Vorsatz, den Böller dort zu werfen, wo konkret Menschen und Gegenstände Schaden nehmen können.

Für schwere Körperverletzung droht dem Beschuldigten gemäss Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe von bis zu maximal zehn Jahren oder eine Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen. Für die Sachbeschädigung drohen ihm bist zu drei Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft hat eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und eine Busse von 500 Franken gefordert. Dazu kommt: Wer durch Sprengstoffe oder giftige Gase vorsätzlich Leib und Leben von Menschen oder fremdes Eigentum in Gefahr bringt, wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft.

Der Mann hat während des Prozesses von seinem Recht auf Aussageverweigerung gebraucht. Zu Mittätern hat er sich während des ganzen Verfahrens nicht geäussert. Bis zu einem Urteil gilt für den Mann die Unschuldsvermutung.

Verwarnung vor Vorfall – Strafbefehl nachher

Rund fünf Monate vor dem Vorfall in Luzern war der Mann für sein Verhalten an einem Fussballspiel bereits verwarnt worden. Nach dem Spiel in Luzern erhielt der Beschuldigte ein zehnjähriges Stadionverbot für Fussball- und Eishockeyspiele und ein dreijähriges Rayonverbot.

Unterdessen ist gegen den Mann ein weiterer Strafbefehl eingegangen: Am 1. August 2016 hatte der Mann illegale Sprengkörper gezündet. Die regionale Staatsanwaltschaft hat ihn dafür mit einem Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen und einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Diesen Entscheid hat der Beschuldigte angefochten.

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