33-jähriger darf nicht ausgeschafft werden

Bundesgericht rügt Luzerner Amt für Migration

Das Amt für Migartion des Kantons Luzern darf einen 33-jährigen Kosovaren vorerst nicht ausweisen. Denn: Laut Bunesgericht haben die Luzerner Behörden nicht sorgfältig genug abgeklärt, ob dem Mann in seinem Heimatland möglicherweise Blutrache droht.

Ein 33-jähriger Kosovare, der sich vor dem Luzerner Kriminalgericht wegen mehreren banden- und gewerbsmässiger Diebstähle in Deutschland und der Schweiz – auch in Luzern – verantworten muss, soll nach der Verbüssung der Strafe die Aufenthalsbewilligung für den Schengenraum verlieren. Die Luzerner Staatsanwaltschaft fordert sechs Jahre Freiheitsentzug. Danach droht dem Mann die Auschaffung. Dies schreibt die «Luzerner Zeitung» am Samstag.

Nun hat der Mann, der mit Frau und Kindern in Frankreich gelebt hatte, bis er 2013 verhaftet wurde, vor Bundesgericht geltend gemacht, dass ihm in seinem Heimatland Erniedrigung droht, ja gar der Tod. Der Grund: Seine Schwester wurde von ihrem Mann verlassen und der Vater des Kosovaren hatte diesen Ex-Mann getötet. Jetzt droht dem 33-Jährigen Blutrache – weil die Familie des Ex-Mannes die Tat nicht vergeben habe und Beziehungen zu wichtigen Leuten beim Staat habe, könne ihn die Polizei im Kosovo nicht schützen.

Das Bundesgericht hat das Luzerner Amt für Migration gerügt. Das Amt habe nicht genügend abgeklärt, ob dem Mann bei einer Ausschaffung unmenschliche Behandlung drohe, lautet nun das Verdikt der Lausanner Richter. Gemeinsam mit der Bundespolizei muss das Amt diese Abklärungen nun vornehmen.

Möglicherweise kann der Mann auch nach Frankreich zurückkehren. Dies muss erst abgeklärt werden.

Bundesgericht rügt Luzerner Amt für Migration
Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon