Zum Freispruch der Luzerner Polizeichefs

Fall Malters: Richtiges Urteil einer wichtigen Untersuchung

Gross muss die Erleichterung bei der Polizei und deren Chefs über die Freisprüche im Fall Malters ausgefallen sein. Doch auch wenn der ausserordentliche Staatsanwalt mit seinem Antrag im Fall des Polizeieinsatzes letztendlich unterlegen ist (zentralplus berichtete): Es war richtig und wichtig, dass die strafrechtliche Untersuchung gegen Adi Achermann und Daniel Bussmann geführt wurde.

Immer wieder, auch auf der Facebook-Seite von zentralplus, war der Einwand zu hören, dass man die Polizei doch einfach arbeiten lassen solle und die Chefs schon alles richtig gemacht hätten. Dem war nicht so, ansonsten würde die Frau heute noch leben.

Doch ist dies der Polizei vorzuwerfen? Laut Gericht Nein, zumindest nicht im strafrechtlichen Sinne. Eine zurechnungsfähige Frau nimmt sich in einer Drucksituation das Leben. So tragisch das ist, es war ihre freie Entscheidung. Damit hat sie nicht nur ihren Angehörigen, sondern auch den Einsatzkräften eine schwere Last aufgebürdet.

Zu erwartender Freispruch

Das Urteil war so zu erwarten. Zumindest in dieser Hinsicht konnte das Gericht die beiden Polizeichefs entlasten. Dass die Möglichkeit dazu überhaupt bestand, entspricht glücklicherweise unserem Verständnis von Checks and Balances. Kommen bei einem Polizeieinsatz Menschen zu Schaden, sind die Umstände genau zu klären. Bei Todesfällen gilt diese Maxime erst Recht. Die Polizei verfügt über das Gewaltmonopol. Doch wer Macht hat, muss sich in unserer Gesellschaft auch kritisch auf die Finger schauen lassen.

Was Sicherheitsdirektor Paul Winiker nach der Urteilsbekanntgabe nicht sagte: Mit dem Urteil des Bezirksgerichts lassen sich Zweifel an der Luzerner Polizeiarbeit in diesem Fall wirkungsvoll ausräumen. Denn anders als bei Administrativuntersuchungen, wo in der Regel politische Vorgesetzte als Auftraggeber agieren, werden strafrechtliche Verfahren wirklich unabhängig geführt.

Zumindest ein positiver Aspekt

In diesem Sinne dürften letztendlich auch die beiden Freigesprochenen froh darüber sein, dass die Untersuchung auf dieser Stufe überhaupt geführt wurde. Zu gewichtig wären letzte Zweifel gewesen, das Haus vorschnell gestürmt zu haben. Zumal so gewisse Leitplanken für die Polizeiarbeit gesetzt wurden und Verantwortliche in ähnlichen Situationen nicht dazu verleitet werden, aus Angst vor Konsequenzen nicht vermeidbare Sturmangriffe unnötig aufzuschieben. Auch wenn dieser positive Aspekt ein Menschenleben nie aufzuwiegen vermag.

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