Luzerner Regierung will Organisationsgesetz ändern

So viel verdienen Chefs von Luzerner Betrieben – gibt’s bald Klarheit?

Hauptgebäude der Universität Luzern.  (Bild: rew)

Sämtliche Entscheidungen von Verwaltungsräten und Direktoren von Kantonsbetrieben sollen künftig offengelegt werden. Die Luzerner Regierung macht aus der Forderung von SP-Kantonsrat Giorgio Pardini einen Gesetzesvorschlag

Die Luzerner Staatskanzlei verlautbarte am Montag: «Das Organisationsgesetz soll hinsichtlich der Offenlegung der Entschädigungen für die obersten strategischen und operativen Leitungsorgane von kantonalen Anstalten ergänzt werden.»

Will heissen: Was Verwaltungsräte und Management in Staatsbetrieben, oder in Firmen, an denen der Kanton Luzern eine Mehrheitsbeteiligung hält, verdienen, soll öffentlich werden.

Staatsbetriebe «grossmehrheitlich» dafür

Der Anstoss zu dieser Ergänzung geht auf ein Postulat von SP-Kantonsrat Giorgio Pardini zurück. Die Vernehmlassung des Finanzdepartementes habe ergeben, «dass die Parteien und Organisationen mit kantonaler Beteiligung mit der Gesetzesänderung grossmehrheitlich einverstanden sind», teilte der Kanton dazu mit. Der Regierungsrat habe deshalb beschlossen, dem Kantonsrat eine Offenlegungspflicht der Entschädigungen für die strategischen und operativen Leitungsorgane der kantonalen Anstalten im Organisationsgesetz zu beantragen.Was der Kantonsrat dann aus dem Vorschlag macht, ist natürlich eine andere Sache …

Vertreter sollen für Luzerner Standpunkt weibeln

Die Offenlegung soll in den Geschäftsberichten erfolgen und sämtliche Entschädigungen für die obersten Leitungsorgane umfassen. Bei den übrigen Organisationen, namentlich bei den Organisationen mit kantonaler Minderheitsbeteiligung, will man wen möglich die Beteiligungsstrategie des Kantons verankern. Konkret sollen die Vertreter des Kantons Luzern in den entsprechenden Gremien für die Offenlegung der Entschädigungen eintreten.

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