Bodeninitiative und Gewinn geben zu Reden

Kommission folgt dem Luzerner Stadtrat knapp

Die Geschäftsprüfungskommission des Stadtparlaments genehmigt den Bericht und Antrag «Geschäftsbericht und Jahresrechnung» und unterstützt den Gegenvorschlag zur Bodeninitiative. Dies allerdings nur knapp.

Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) hat an ihrer Sitzung vom 8. Juni den stadträtlichen Geschäftsbericht und die Jahresrechnung beraten. Wie bereits im vergangenen Jahr sorgte wiederum der hohe Gewinn für Diskussionen. Der Stadtrat habe aufgezeigt, dass das erfreuliche Ergebnis vorwiegend durch einmalige und nur schwer zu budgetierende Erträge wie Erbschafts- und Grundstücksgewinnsteuern entstanden sei, teilt die GPK mit.

Die laufende Rechnung schliesst mit einem Überschuss von 37,5 Millionen Franken ab, das sind rund 36,8 Millionen mehr als budgetiert.

Inhaltlich hatte die GPK zum Geschäftsbericht und zur Jahresrechnung keine Anträge. Bei der Gewinnverwendung gab es innerhalb der Kommission unterschiedliche Ansichten. Die Mehrheit der Kommission unterstützte aber alle Gewinnverwendungen insbesondere, weil der Bedarf für die damit vorfinanzierten Projekte inhaltlich nicht grundsätzlich in Frage gestellt wurde. Ein Antrag auf einen Steuerrabatt wurde mehrheitlich abgelehnt. Die Kommission folgt damit den Anträgen des Stadtrats vollumfänglich.

Kommission lehnt Bodeninitiative ab

Zudem hat die GPK hat die «Bodeninitiative – Boden behalten, Luzern gestalten!» der Grünen respektive den Gegenvorschlag beraten. Der Stadtrat ist mit der Bodeninitiative grundsätzlich einverstanden, geht aber weniger weit (zentralplus berichtete). Die Initiative verlangt, dass Grundstücke im Eigentum der Stadt Luzern künftig nicht mehr veräussert werden dürfen, ausser wenn gleichzeitig mit dem Verkauf ein vergleichbares Grundstück gekauft würde.

Das veranlasste den Stadtrat dazu, als Gegenvorschlag ein Reglement über die Abgabe von stadteigenen Grundstücken zu erarbeiten. Dieses Reglement lässt etwas mehr Spielraum und ermöglicht es weiterhin Grundstücke zu verkaufen, wenn innerhalb von fünf Jahren vor dem Verkauf ein vergleichbares Grundstück erworben worden ist.

Die Kommission stimmte für die Gültigkeit der Initiative, lehnte sie aber inhaltlich ab. Eine knappe Mehrheit unterstützte dafür den stadträtlichen Gegenvorschlag.

Kommission folgt dem Luzerner Stadtrat knapp
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