Zug: Fünf statt sechs Jahre Gefängnis

Gaunerpärchen Käfer: Zuger Obergericht reduziert Strafe

Führten ein Luxusleben mit dem Geld ihrer Anleger: Hans-Jürgen Käfer (r.) mit Ehefrau Karin. Beim Tanken erwischte sie ein SRF-Reporter.

(Bild: Screenshot SRF)

Ein grosser Zuger Betrugsfall ist nach Jahren endlich abgeschlossen worden: Das Obergericht hat sein schriftliches Urteil gegen Hans-Jürgen Käfer, seine Frau Karin sowie drei Mitangeklagte bekannt gegeben. Sie kommen mit milderen Strafen davon als sie die Vorinstanz 2016 ausgesprochen hatte.

zentralplus berichtete mehrmals über den Fall, der die Zuger Justiz und die Öffentlichkeit seit Jahren beschäftigt. Es geht um die sogenannte «Käfer-Truppe», bestehend aus dem Deutschen Hans-Jürgen Käfer, seine Frau Karin, Chef-Telefonverkäufer H.Q. sowie B.L. und E.L. (zentralplus berichtete).

Sie zogen mit Aktien der Firma Max Entertainment AG 292 Anlegern insgesamt sieben Millionen Franken aus der Tasche. Es ging um die Vermarktung und TV-Shows für Martial-Art-Kämpfe in Europa. Der ebenfalls aufs Ohr gelegte Luzerner Kampfsportler Rafael Perlungher hatte das Verfahren mit seiner Strafanzeige ausgelöst.

Das meiste Geld habe sich «in Luft aufgelöst», hiess es am Prozess vor dem Strafgericht. Im Juli 2016 fand die Berufungsverhandlung des Obergerichts statt (zentralplus berichtete). Nun, ein Jahr später, liegt das schriftliche Urteil vor.

Strafen reduziert

Der Hauptbeschuldigte Käfer, der im vorzeitigen Strafvollzug im Bostadel sitzt, bekommt danach eine Strafe von fünf Jahren (statt sechs). Für das Obergericht wäre eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren angemessen, heisst es im Urteil, das zentralplus vorliegt. Das wäre dieselbe Strafe, wie sie das Strafgericht aussprach.

Medienberichte kritisiert

Die Oberrichter attestierten Käfer jedoch, dass er sich in einem gewissen Masse einsichtig gezeigt hätte. Wegen angeblich vorverurteilender Medienberichte, welche vor allem Käfers Verteidiger Reto Steinmann  kritisierte, und ebenso der Verletzung des Beschleunigungsgebots, reduzierten sie das Urteil auf auf 5 Jahre. Zwei Drittel hat Käfer abgesessen. Der Verteidiger will das Urteil nicht weiterziehen.

Weniger streng als Vorinstanz

Die Ehefrau erhält eine Strafe von zwei Jahren und fünf Monaten, von denen sie 12 effektiv absitzen muss (Strafgericht: drei Jahre, davon 18 Monate unbedingt). Die verantwortlichen Leiter des Verkaufsteams H.Q. und B.L. wurden milder mit 18 respektive 15 Monaten bedingt bestraft. Der Geschäftsführer und Verwaltungsrat E.L. mit 14 Monaten bedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein weiterer Bericht dazu erschien in der Handelszeitung.

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