«Technologiecluster Zug» einen Schritt weiter

Zentrum für Technologie und Innovation geplant

Visualisierung des entstehenden Clusters auf dem Areal der V-ZUG.

(Bild: alexander.kneer)

Grosse Pläne im Industriegebiet Zug: Die V-ZUG AG will ihr heutiges Produktionsgelände an der Industriestrasse weiterhin als industrielle Heimbasis nutzen, aber auch für neue Nutzungen öffnen. Der Zuger Stadtrat hat dafür die «Gebietsplanung Technologiecluster Zug» genehmigt und will sie nach den Sommerferien in den Grossen Gemeinderat bringen.

Mit dem «Technologiecluster Zug» wolle die V-ZUG auf ihrem Areal ein Zentrum für Technologie und Innovation zu schaffen, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung des städtischen Baudepartements und der Firma.

Für das Cluster werde die Produktion der V-ZUG «modernisiert und konzentriert». Zusätzliche sollten weitere produzierende Firmen, Start-ups, Ausbildungs- und Forschungsinstitutionen und industrienahe Nutzer aus Gewerbe und Dienstleistung angesiedelt werden.

Stadtrat begrüsst Zielsetzung

Aus dem heute abgeschlossenen Industrieareal soll «ein offenes, vernetztes und qualitativ hochstehendes städtisches Ökosystem» für Innovation und Produktion im Technologiebereich entstehen, heisst es. Auch neuer Wohnraum soll entstehen. Der Stadtrat begrüsst die Zielsetzung des Unternehmens ausdrücklich.

Der Bebauungsplan erstreckt sich von der Baarerstrasse über die Industriestrasse bis zur Oberallmendstrasse sowie von der Göblistrasse über die Ahornstrasse bis zur Grienbachstrasse. Das Areal liegt im Verdichtungsgebiet des kantonalen Richtplans und umfasst eine Fläche von knapp 83’000 Quadratmetern.

Hochhäuser bis 50 Meter, und eines von 60 Metern

Der Bebauungsplan sieht acht Baufelder vor. Dabei werden einerseits für jeden Bereich die Begrenzungslinien und maximal möglichen Höhen definiert, andererseits wird über alle Bereiche zusammen ein maximal mögliches Bauvolumen festgelegt. Dieses beträgt 990’000 Kubikmeter. Davon ist mindestens ein Drittel für Produktion und Logistik reserviert. Zusätzlich sind weitere Nutzungen für Dienstleistungen, Gewerbe und Wohnungen vorgesehen.

Hochhäuser bis zu einer Höhe von 50 Meter sind zulässig. Ein einziges Gebäude an der Baarerstrasse darf eine Höhe von maximal 60 Meter aufweisen. Die Höhen entsprächen dem aktuellen Stand des städtischen Hochbaureglements.

Zwei Lesungen im Stadtparlament

Der Grosse Gemeinderat wird die «Gebietsplanung Technologiecluster Zug» voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in einer ersten Lesung beraten. Die zweite Lesung sei im Frühling 2018 geplant. Dazwischen findet die öffentliche Auflage statt.

Ein Update von Redaktor Markus Mathis folgt

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