Streit zwischen Linken und Regierung geht weiter

Zuger Jungparteien wehren sich gegen Verfügung

Die Zuger Jungparteien Junge Alternative und die Juso wehren sich gegen die superprovisorische Verfügung. Die Regierungsräte hätten massiv in den Abstimmungskampf eingegriffen und das Recht auf Meinungsäusserung verletzt. Die Anwaltskosten übernehmen Sympathisanten der Jungparteien.

Der Knatsch geht weiter: Die beiden Zuger Jungparteien Junge Alternative und Juso haben mit dem Zuger Komitee für bezahlbaren Wohnraum eine Eingabe gegen die superprovisorische Verfügung des Kantonsgerichts eingereicht (zentralplus berichtete). Damit wollen sie die Aufhebung des Plakatverbots erwirken.

Die Junge Alternative und die Juso schreiben in einer Medienmitteilung, mit der superprovisorischen Verfügung und der Androhung einer hohen Busse, «haben die Regierungsräte nicht nur massiv in den Abstimmungskampf eingegriffen, sondern auch das Recht auf freie Meinungsäusserung verletzt.»

Die Jungparteien schreiben, die Plakataffäre hätte zu einer Welle der Solidarität geführt, sowohl ideell wie finanziell: zahlreiche Private hätten sich an der Übernahme der Anwaltskosten beteiligt. Das bringt die Jungparteien dazu, zu fragen: «Gerne interessiert uns, wie die Übernahme der Kosten auf Seiten der Regierungsräte aussieht.» Die jungen Linken fragen sich, ob der Steuerzahler am Ende die Prozess- und Anwaltskosten zu tragen habe.

Auf Anfrage von zentralplus sagt Frau Landammann Manuela Weichelt-Picard, der Zuger Regierungsrat sei am 2. Mai vom Volkswirtschaftsdirektor Matthias Michel und Finanzdirektor Heinz Tännler über den Stand des Verfahrens zur Plakatkampagne informiert worden. Eine Antwort auf die Frage, wer die Kosten zu tragen hätte, gab Weichelt-Picard mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht.
 

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Hans Peter Roth
    Hans Peter Roth, 09.11.2018, 14:17 Uhr

    Die Plakataffaire ist ein weiteres Beispiel in der langen Geschichte der Zuger Justizskandale. Sie zeigt, wie mit fiesen Methoden (zB finanzielle Schädigungen) oppositionelle Kräfte, die gegen die Allmacht des kapitalistischen Systems aufmucken, mundtot gemacht werden sollen. Weder die «Löhne» der Regierungsräte, noch ihre uns von Wahlplakaten bestens bekannten Grinde, noch ihre ideologietriefenden Meinungen zum Zuger Wohnungsmarkt sind Staatsgeheimnisse. Ergo kann nur die Justiz einer Bananenrepublik zur Auffassung gelangen, Plakate mit diesen Inhalten würden die Persönlichkeitsrechte der beiden hohen Herren verletzen. Während beim Zuger Justizminister ein Verfahren trotz gravierender Verdachtsmomente eingestellt wird, werden die Zuger Jungparteien mit gerichtlichen Folgekosten finanziell grilliert. Nieder mit der Klassenjustiz!

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