«Politische Fairness» kein Grund für Plakatstopp

Prominenter Staatsrechtler kritisiert Zuger Regierungsräte

Eine Stimme mit Gewicht: Professor Markus Schefer, hier bei einem Interview mit dem Schweizer Fernsehen zur Todesstrafe.

(Bild: Screenshot SRF)

Noch ist offen, wie das Zuger Kantonsgericht im Fall der Plakataffäre abschliessend urteilen wird. Unterdessen äussert ein Professor für Öffentliches Recht Kritik an der Medienmitteilung der Zuger Volkswirtschafts- und Finanzdirektion.

Der Fall der Zuger Polit-Plakate sorgte weit über Zug hinaus für Aufsehen. Interessant wird zu erfahren sein, wie das gerichtliche Urteil in dieser Geschichte dereinst lauten wird. Markus Schefer, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Basel, sagt: «Die Frage, wie weit die Meinungsäusserungsfreiheit in solchen Fällen gehen darf, ist in der Praxis ein altes Thema.»

Wenn’s um Persönlichkeitsverletzungen gehe, so hätten Zivilgerichte eine gewisse Tendenz, «die Meinungsäusserungsfreiheit nicht unbedingt prioritär zu gewichten respektive sich diesbezüglich eine gewisse Zurückhaltung aufzuerlegen». Dies sei in der Literatur schon verschiedentlich kritisiert worden.

Aussage ist in dieser Form falsch

Kaum war die superprovisorische Verfügung vom Kantonsgericht ergangen, reagierte die Zuger Volkswirtschafts- und Finanzdirektion mit einer Medienmitteilung. Diese stand unter dem Titel «Komitee muss Plakatkampagne stoppen». Staatsrechtler Schefer weist in diesem Zusammenhang auf einen wichtigen Punkt hin. In der Medienmitteilung der Zuger Volkswirtschafts- und Finanzdirektion wird nämlich geschrieben, dass eine solche Kampagne die politische Fairness und die Persönlichkeitsrechte verletze. Diese Aussage aber sei in dieser Form falsch, erklärt Rechtsprofessor Schefer.

Aufgrund einer superprovisorischen Verfügung des Kantonsgerichts hängen die Plakate in Zug nun zensiert.

Aufgrund einer superprovisorischen Verfügung des Kantonsgerichts hängen die Plakate in Zug nun zensiert.

(Bild: zvg)

Schreiben suggeriert etwas Falsches

Es sei nicht zulässig, wegen der «politischen Fairness» vorsorgliche Massnahmen gestützt auf das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) zu erlassen. Im konkreten Fall könne einzig eine Verletzung der Persönlichkeit ein Grund für eine solche Massnahme sein.

«Zivilgerichte haben eine Tendenz, die Meinungsäusserungsfreiheit nicht prioritär zu gewichten.»

Markus Schefer, Professor für Öffentliches Recht

In einem Bericht in der «Neuen Zürcher Zeitung» fragt sich Staatsrechtler Schefer gar, ob die Pressemitteilung der Zuger Volkswirtschafts- und Finanzdirektion nicht ihrerseits eine irreführende Intervention – in diesem Falle von amtlicher Seite – in den Abstimmungskampf darstelle. Das Schreiben suggeriere nämlich, das Gericht habe bereits abschliessend über das Vorliegen einer Persönlichkeitsverletzung entschieden.

Noch keine abschliessende Würdigung

Tatsächlich kann beim Lesen der betreffenden Medienmitteilung unter Umständen der Eindruck entstehen, dass die Feststellung, wonach eine solche Kampagne die politische Fairness und die Persönlichkeitsrechte verletze, vom Kantonsgericht selber stammt. Dem ist aber überhaupt nicht so.

Es liegt in der Natur einer provisorischen Verfügung, dass sie keine abschliessende Würdigung eines bestimmten Sachverhalts darstellt. Der besagte Satz gibt entsprechend einfach die Einschätzung der beiden involvierten Direktionen wieder.

«Kein Zitat aus dem Gerichtsentscheid»

Auf Anfrage schreibt die Zuger Volkswirtschaftsdirektion, dass der betreffende Satz kein Zitat aus dem Gerichtsentscheid darstelle. Es handle sich um eine Erklärung, weshalb die beiden Regierungsräte an das Gericht gelangt seien. Und weiter: «Für den Richter haben die beiden Regierungsräte eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte immerhin glaubhaft gemacht – sonst wäre keine superprovisorische Verfügung zum Plakatstopp ergangen.»

Trotzdem stellt sich im Nachhinein die Frage, wieso das alles in der Mitteilung an die Medien nicht deutlicher und unmissverständlicher zum Ausdruck kam.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


1 Kommentar
  • Profilfoto von kurt_heller bluewin.ch
    kurt_heller bluewin.ch, 02.05.2017, 20:20 Uhr

    Oh jeh. Wie mühselig reagieren hier Gericht und Regierung.

    👍0Gefällt mir👏0Applaus🤔0Nachdenklich👎0Daumen runter
Apple Store IconGoogle Play Store Icon