Übergangsfinanzierung für Grosse Kulturbetriebe

Luzern nimmt neuen Anlauf für Theaterneubau

Für das Luzerner Theater bedeuten die Kürzungen Planungsunsicherheit.

(Bild: Gabriel Ammon/AURA)

Das kantonale Sparpaket bedrohte auch die kulturellen Leuchttürme in Luzern: Sie müssen mit jährlich 1,7 Millionen Franken weniger rechnen. Doch nun haben Stadt und Kanton Luzern eine Übergangsfinanzierung ausgehandelt. Die Stadt leistet freiwillig einen höheren Beitrag. Und auch ein Theaterneubau wird wieder Thema.

Über den Zweckverband Grosse Kulturbetriebe regeln der Kanton und die Stadt Luzern ihre Beiträge an die fünf grossen Kulturplayer: Verkehrshaus, Luzerner Theater, Luzerner Sinfonieorchester, Lucerne Festival und Kunstmuseum. Und auch sie sind vom kantonalen Sparpaket KP17 betroffen. Der Kanton zahlt ab 2018 jährlich 1,2 Millionen Franken weniger.

Wegen des fixen Verteilschlüssels führt das automatisch zu einer Reduktion der städtischen Beiträge von 0,51 Millionen. Unter dem Strich sollten die fünf genannten Betriebe als 1,7 Millionen Franken weniger aus dem öffentlichen Topf erhalten – also noch 27,5 Millionen.

Die Folgen abfedern

Doch die öffentliche Hand lässt die kulturellen Leuchttürme nicht hängen und will die Folgen der Kürzung zumindest abfedern. Stadt und Kanton einigten sich im März und zahlen jährlich zusätzliche 1 Millionen Franken an den Zweckverband. Sie teilen sich die Kosten je zur Hälfte. Der Kanton spart somit etwas weniger und zieht dafür Lotterie-Gelder zu Hilfe. Die Stadt wiederum leistet freiwillig einen Sondereffort, denn sonst zahlt die Stadt 30 Prozent ans Budget, der Kanton 70.

«Wir sind froh, konnten wir diese Übergangslösung realisieren. In meinen Augen handelt es sich um einen guten Kompromiss.»

Beat Züsli, Luzerner Stadtpräsident

«Der Stadtrat bietet Hand zur freiwilligen, über das kantonale Kulturförderungsgesetz hinausgehenden Finanzierungslösung, weil er einerseits weiterhin auf eine gute Partnerschaft mit dem Kanton Luzern setzt und weil er andererseits dazu beitragen will, das partnerschaftliche Verhältnis mit den betroffenen Kulturinstitutionen wieder auf eine vertragliche Basis zu stellen», heisst es im entsprechenden Bericht und Antrag des Stadtrates.

«Wir sind froh, konnten wir diese Übergangslösung realisieren. In meinen Augen handelt es sich um einen guten Kompromiss», sagt Stadtpräsident Beat Züsli. Und Regierungsrat Reto Wyss, Vorsteher des Bildungs- und Kulturdepartement ergänzt: «Ich denke, das ist eine sehr gute Lösung, insbesondere für die Kulturbetriebe.»

Die Übergangsfinanzierung zählt für die Jahre 2018 bis 2020, damit soll der derzeitige vertragslose Zustand beseitigt werden. Regierungsrat und Stadtrat haben dieses Finanzierungsmodell bereits genehmigt – nun muss noch das Stadtparlament zustimmen. Ab 2021 rechnet die Stadt wieder mit «normalen» Verhältnissen wie vor dem Sparpaket.

Rechtssicherheit schaffen

Mit der jetzige Übergangslösung wollen Stadt und Kanton vor allem Rechtssicherheit schaffen, eine kantonsrätliche Motion forderte eine solche Übergangsfinanzierung, um Härtefälle und Unsicherheiten zu vermeiden. Das ist insbesondere für das Verkehrshaus von Bedeutung, das sich diesen Frühling um die weitere Ausrichtung eines Bundesbeitrags bewerben muss. «Um dies erfolgversprechend tun zu können, müssten verbindliche Subventionssaussagen von Kanton und Stadt Luzern vorliegen», schreibt der Zweckverband am Mittwoch.

«Wir machen also nicht die Sparmassnahme rückgängig, sondern setzen eine parlamentarischen Auftrag um.»

Reto Wyss, Regierungsrat

Die beschlossen Kürzung im Sparpaket «KP17» wird also teilweise rückgängig gemacht. Das sei jedoch gewünscht, so Wyss: «Der Kantonsrat hat uns damit beauftragt, eine Lösung zu finden. Wir machen also nicht die Sparmassnahme rückgängig, sondern setzen eine parlamentarischen Auftrag um.» Und auch dass man die Stadt nun für den Kanton einspringen lasse, lässt er nicht gelten: «Die Stadt Luzern ermöglicht mit ihrem grösseren Engagement die Zahlungen in diesem Umfang an die Kulturbetriebe. Dafür bin ich dankbar.»

Für die Stadt bedeutet die jetzige Lösung, dass sie freiwillig 1,05 Millionen verteilt auf die Jahre 2018, 2019 und 2020 bezahlt. Der Stadtrat beantragt diesen Kredit im Rahmen eines Bericht und Antrags ans städtische Parlament. «Wir bezahlen unseren Teil weiterhin, der Kanton hat seine Sparmassnahmen abgefedert. So gesehen steigt zwar unsere prozentuale Beteiligung etwas, aber wir bezahlen nicht mehr Geld, welches der Kanton seinerseits einspart», erklärt Züsli.

Im Oktober versammelte sich das LSO bei der Rathaustreppe zu einem Protestkonzert.  (Bild: Thomas Plain)

Im vergangenen Oktober protestierte das LSO bei der Rathaustreppe gegen das Sparpaket.  (Bild: Thomas Plain)

Theaterplanung startet wieder

Das ist nicht alles: Stadt und Kanton nehmen jetzt auch die Planung der neuen Theaterinfrastruktur wieder auf. Daher will der Stadtrat mit einer Testplanung auf dem Theaterplatz starten. Stadtpräsident Züsli: «Für uns ist es völlig klar, dass es in Luzern eine neue Theaterinfrastruktur braucht. Das Ziel ist es, das Potential des jetzigen Standortes abzuklären.»

Mit diesen Massnahmen will der Stadtrat auch zwei Motionen aus dem Parlament entgegennehmen: Michael Zeier-Rast (CVP) forderte, dass die Stadt die Neuplanung des Theaterinfrastruktur wieder in Angriff nimmt. Die Fraktionen der SVP und FDP forderten Massnahmen für eine «bedarfsgerechte Infrastruktur» für das Lucerne Festival und das Sinfonieorchester.

In der Debatte um die Salle Modulable habe der Zweckverband festgestellt, dass «die Notwendigkeit einer neuen Theaterinfrastruktur an sich auf eine recht breite Zustimmung stiess», schreibt er. Darum soll jetzt ein weiterer Anlauf für eine neue Theaterinfrastruktur an die Hand genommen werden – dies in enger Abstimmung mit den politischen Instanzen von Kanton und Stadt Luzern.

Standort Theaterplatz im Fokus

«Im Rahmen einer Aussprache zwischen Regierungsrat und Stadtrat im März 2017 einigte man sich im Grundsatz darauf, die Übergangsfinanzierung wie dargestellt sicherstellen und die infrastrukturellen Fragen rund um eine Erneuerung des Theatergebäudes gemeinsam weiterverfolgen zu wollen», schreibt der Luzerner Stadtrat. Der Zweckverband sei nun verantwortlich, die erforderlichen Grundlagen zu schaffen.

Als erstes folgen nun städtebauliche und stadtplanerische Abklärungen zum Standort Theaterplatz. Eine Testplanung rund um den Theaterplatz soll Fragen klären: Welches Gebäudevolumen ist dort verträglich? Und wie wäre es anzuordnen? Ist das heutige Gebäude erhaltenswert, in welchem Zustand ist es und welche An- und Umbauten wären möglich?

Und auch der Kanton Luzern sitzt im Boot: «Wir sind aufgrund der politischen Diskussion überzeugt, dass die Erwartungen für ein neues Theaterprojekt da sind. Es ist ein komplexes Thema aber wir wollen dieses nicht auf die lange Bank schieben», so Reto Wyss.

Vertrag mit Verkehrshaus neu geregelt

Auch für das Verkehrshaus stehen Änderungen an – allerdings nur auf dem Papier: Ein Baurechtsvertrag von 2007 regelt die Nutzung des Grundstücks, das der Stadt gehört. Das Baurecht hat einen Wert von fast 950’000 Franken im Jahr, jedoch nutzte das Verkehrshaus dieses bisher unentgeltlich.

Nun richtet der Bund seine Museumsförderung neu aus und das Verkerhshaus bewirbt sich um zusätzliche Beiträge. Doch unentgeltliche Baurechte gelten als Sachleistungen, die für die maximalen Bundesbeiträge nicht anrechenbar sind. «Darum wurde vereinbart, dass die Stadt Luzern dem Verkehrshaus künftig ein entgeltliches Baurecht gewährt», so der Stadtrat. Dazu ist in der Stadt sogar eine Volksabstimmung nötig.

Im Gegenzug erhält das Verkehrshaus einen Subventionsbeitrag im Wert des Baurechts. «Damit schafft die Stadt Luzern zuhanden des Museums die Voraussetzung, dass der Wert des städtischen Baurechtsgrundstückes bei der Bemessung des Bundesbeitrages zur Anrechnung kommen kann», so der Stadtrat. Ob dies dann tatsächlich zu höheren Bundesbeiträgen führt, ist Sache des Bundes.

Zudem erhält der Zweckerverband Zuwachs: Regierungsrat und Stadtrat wollen künftig auch die Sammlung Rosengart im Rahmen des Zweckverbandes Grosse Kulturbetriebe finanzieren.

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