Luzerner Landwirt wegen Veruntreuung verurteilt

Hoch verschuldeter Bauer verkauft fremde Säue

Kein Schwein gehabt: Der Zuger Schweineproduzent wurde verurteilt.

(Bild: Symbolbild Markus Bachmann/AURA)

Er verkaufte über 500 Schweine, die ihm nur zur Mast überlassen waren. Das Luzerner Kriminalgericht hat den Bauern nun wegen mehrfacher Veruntreuung verurteilt. Der bereits zuvor mit rund 1,5 Millionen Franken verrschuldete Bauer zieht das Urteil weiter.

Diese Schweine brachten ihm wahrlich kein Glück: Ein Landwirt aus dem Seetal ist wegen mehrfacher Veruntreuung vom Luzerner Kriminalgericht verurteilt worden. Er hat mehrere hundert Schweine, die er im Auftrag einer Schweinevermarktungs-Firma mästen sollte, kurzerhand weiterverkauft.

Im Sommer 2011 wurden ihm insgesamt über 800 Schweine geliefert. Diese sollte er gemäss einem Mastvertrag vom Juni 2011 mästen, bis sie ihren Gang zur Schlachtbank antreten können. Dafür erhielt er einen Fixpreis pro Schwein plus Geld fürs Futter, die Tiere blieben aber gemäss Vertrag im Besitz der Firma. Das funktionierte anfänglich: 250 Schweine wurden später tatsächlich geschlachtet. Doch bereits fünf Monate nach Start kündigte der Landwirt den Vertrag, womit die Firma einverstanden war.

Was dann folgte, war aber gar nicht mehr im Sinne des Erfinders. Denn der Bauer verkaufte kurzerhand 272 der gemästeten Schweine, die damals noch in seinem Stall ein- und ausgingen – und sackte dafür den stattlichen Betrag von 73’500 Franken ein. Ein gutes Geschäft, dachte sich wohl auch der Landwirt – und schloss kurz darauf erneut einen mündlichen Kaufvertrag für 271 Schweine ab, was ihm rund 50’000 Franken einbringen sollte. Abgewickelt wurde dieser Verkauf dann aber nicht mehr: Die Schweine wurden auf Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vorher abtransportiert und der Besitzerfirma zurückgegeben.

Notlösung angesichts eines Knebelvertrags?

Nun musste sich der Bauer vor Gericht für diese Kaufhandlungen verantworten. Denn, indem er die Tiere verkaufte und das Geld dafür in die eigene Tasche strich, hat er sich gemäss der Staatsanwaltschaft der mehrfachen Veruntreuung schuldig gemacht.

Der Bauer argumentierte hingegen, dass der Vertrag in einer Notsituation zustande gekommen und daher ungültig sei. Er stellte den Vertrag als Ersatz eines älteren Vertrages dar, den er nicht habe einhalten können. Mit dem Verkauf der Schweine habe er sich «aus dem Knebelvertrag» lösen wollen. Ein Vertreter der Firma verneinte hingegen, dass man die Notsituation des Beschuldigten ausgenützt habe. Der Beschuldigte beteuerte zudem bei der Einvernahme, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er Schweine verkauft habe, die nicht ihm gehörten. «Er habe sich dabei nicht viel überlegt», ist in der Urteilsbegründung zu lesen.

Das Gericht beurteilt dies jedoch als Schutzbehauptung. Er habe sehr wohl gewusst, dass er nicht frei über die Tiere verfügen durfte. Auch das Argument des Beschuldigten, wonach die Firma nur das Eigentum an den Ferkeln besessen habe, nicht aber an den schlachtreifen Schweinen, befand das Gericht nicht für stichhaltig. Indem er für die Tiere Kaufverträge abschloss, habe er sich die 543 Schweine angeeignet. Im Vertrag sei aber explizit festgehalten gewesen, dass die Tiere im Eigentum der Firma bleiben. Das habe der Bauer gewusst – und somit vorsätzlich gehandelt. Der Käufer der Schweine seinerseits wusste gemäss eigenen Aussagen nicht, dass er fremde Säue angeboten bekam.

Schulden in Millionenhöhe

Das Motiv war gemäss dem Gericht persönliche Bereicherung. Denn es sei erwiesen, dass der Bauer der Firma den Wert der schlachtreifen Schweine nicht zurückerstatten wollte – und konnte. Gemäss Urteil befand er sich in einer finanziell desolaten Lage. Vor Gericht gab er an, dass Betreibungen von über 1,5 Millionen Franken gegen ihn laufen.

«Zusammenfassend legte der Beschuldigte eine nicht zu bagatellisierende kriminelle Energie an den Tag.»

Aus dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts

Das Gericht stuft das Verschulden des Bauern als knapp mittelschwer ein. Die Deliktsumme beläuft sich – der Wert der Schweine abzüglich des Geldes, das die Firma dem Bauer für die Mästung schuldig war – auf rund 66’000 Franken, gemäss Gericht ein «recht hoher» Betrag. Als leicht mildernd wertet es die Tatsache, dass der Bauer in grossen finanziellen Schwierigkeiten steckte und offenbar keinen anderen Ausweg sah, um seinen Schweinemastbetrieb zu retten. Allerdings sei er bis heute uneinsichtig, was die Strafbarkeit seines Verhaltens betrifft. «Zusammenfassend legte der Beschuldigte eine nicht zu bagatellisierende kriminelle Energie an den Tag», heisst es im Urteil vom 26. Januar.

Verteidiger zieht Urteil weiter

Daher verurteilte das Kriminalgericht den Bauern zu einer Geldstrafe von 300 Tagsätzen à 120 Franken, insgesamt also zu 36’000 Franken. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 4’500 Franken tragen. Die Geldstrafe wurde bedingt ausgesprochen, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Es ist laut Gericht nämlich anzunehmen, dass er aus der «Warnwirkung des Urteils die richtigen Schlüsse zieht» und es zu keinen ähnlichen Vorfällen mehr kommen werde. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Weil der Beschuldigte aber nicht vorbestraft ist, sieht das Gericht von einer Gefängnisstrafe ab.

Der Verteidiger hingegen verlangte einen Freispruch und hat nun gegen das Urteil Berufung angemeldet. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon