Wirtschaftskriminelle verurteilt, aber kein Betrug

Statt Energie-Anleihen nur heisse Zuger Luft

Dieses Haus im Berliner Bezirk Steglitz-Zehlendorf gehört den  Anlegern.

(Bild: Screenshot Google Maps)

Sie verkauften fiktive «Energie-Anleihen» über die Zuger Briefkastenfirma Invest Energy Holding AG und nahmen insgesamt 4,9 Millionen Franken ein. Doch dahinter steckte laut Anklage rein gar nichts. Trotzdem hat das Zuger Strafgericht die drei Beschuldigten nicht wegen Betrugs verurteilt.

Der Prozess gegen den vorbestraften Deutschen Gerd N. und seine beiden Schweizer Kollegen ist schneller zu Ende gegangen als geplant. Ursprünglich sollte sich das Verfahren wegen Wirtschaftskriminalität bis im April hinziehen (zentralplus berichtete über den Prozessauftakt).

Den drei Beschuldigten wird zur Last gelegt so genannte Energie-Anleihen in betrügerischer Weise an 179 Anleger vermittelt respektive verkauft zu haben. Das Geld sollte weltweit in den Bau und Betrieb von regenerativen Kraftwerken (Solar- und Windparks) investiert werden. Zweck war, erneuerbare Energie zu produzieren.

Ein grosser Teil der Vertragspartner überwies von 2009 bis 2012 total 4,9 Millionen Franken an die Firma. Doch das Ganze sei ein grosser Bluff gewesen, laut Zuger Staatanwaltschaft hat die Firma weder Land noch Energieanlagen in verschiedenen Ländern besessen.

Nun liegt das Urteil des Strafgerichts Zug bereits vor. Es nennt die Strafen, aber noch keine Begründungen. Das ausführliche Urteil soll in rund einem Monat folgen.

Mutmasslicher Drahtzieher soll 3,5 Jahre hinter Gitter

Gerd N. erhält die höchste Strafe und wird damit klar als Haupttäter und Drahtzieher identifiziert. Er wurde freigesprochen von den Tatvorwürfen des gewerbsmässigen Betrugs, des versuchten Betrugs und der Geldwäscherei.

Das Gericht hat den 67-jährigen Berliner aber wegen der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung und der unbefugten Entgegennahme von Publikumseinlagen zu drei Jahren und sechs Monate Gefängnis verurteilt.

Teilbedingte und bedingte Strafe

Der Schweizer Albert T. wurde ebenfalls von den Vorwürfen des Betrugs und Geldwäscherei freigesprochen. Das Gericht hat den Ex-Geschäftsführer der konkursiten Invest Energy Group wegen vier Delikten verurteilt: Mehrfache ungetreue Geschäftsführung, Unterlassung der Buchführung, mehrfache Urkundenfälschung und unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen.

Dafür soll der 72-jährige Zürcher eine dreijährige Freiheitsstrafe verbüsse. Neun Monate soll er effektiv absitzen. Für den Rest der Strafe erhält er eine Probezeit von zwei Jahren.

Der dritte Anklagte, Daniel W., wurde von den Vorwürfen des Betrugs, der mehrfachen Veruntreuung und der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung freigesprochen.

Das Gericht hat den 54-jährigen Schweizer wegen der unbefugten Entgegennahme von Publikumseinlagen zu einer bedingten Gefängnisstrafe von 12 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt drei Jahre.

Warum kein Betrug?

Interessieren würde, warum die drei Beschuldigten nicht wegen Betrugs verurteilt wurden. Das Strafgericht beantwortet aber keine Fragen zum Prozess, teilte es mit. Es verweist auf das nachfolgende ausführliche Urteil. Auch die Strafverteidiger der drei Beschuldigten wollen sich nicht äussern, ob sie das Urteil weiter ziehen.

Ein Verteidiger plauderte dennoch mit dem Autor, und wir wollen unseren Lesern seine Sicht der Dinge nicht vorenthalten. Er meinte, das Urteil beweise, dass die drei Männer niemand hätten täuschen wollen. «Sie hatten keine bösen Absichten. Sonst wären sie ja für Betrug oder Geldwäscherei verurteilt worden», so der Verteidiger.

Wer möchte nicht hier wohnen? Das Villenviertel in Berlin, wo sich die Liegenschaft befindet (roter Kreis). Sie gehört der Zuger Firma in Liquidation.

Wer möchte nicht hier wohnen? Das Villenviertel in Berlin, wo sich die Liegenschaft befindet (roter Kreis). Sie gehört der Zuger Firma in Liquidation.

(Bild: Screenshot Google Maps)

Da wär noch ein Haus in Berlin…

«Ich bin froh, dass das Urteil schon vorliegt», sagt Urs Lichtsteiner, der Liquidator der Invest Energy Holding AG, auf Anfrage. Gerd N. wohne in einem Haus in Berlin, welches aus dem Geld der geprellten Anleger gekauft wurde. Das Haus an der Bernhard-Beyer-Strasse 1 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf (Hauptbild) gehört der Firma. Der Mann hat sich aber ein Nutzniessungsrecht auf Lebenszeit im Grundbuch eintragen lassen.

Dagegen führt die Invest Energy Holding AG in Liquidation einen Anfechtungsprozess. Der Berliner macht geltend, dieses Wohnrecht für ausstehende Honorare erhalten zu haben. Das Haus ist offenbar der einzige bekannte Aktivposten der Firma. Laut dem Liquidator sind rund 1,8 Millionen Franken «verschwunden».

Die angekündigten Papiere und Unterlagen, mit welchen Gerd N. am ersten Prozesstag beweisen wollte, dass alles ganz anders war, hat dieser während der Verhandlung nie vorgelegt. Der Berliner hatte am ersten Prozesstag auch angekündigt, die Gläubiger der konkursiten Firma auszuzahlen. Das ist aber bis heute ebenfalls nicht geschehen.

Diverse Vorstrafen in Deutschland

Gerd N. wird in der Schweiz nun zum ersten Mal verurteilt. Er wurde aber in Deutschland wegen einschlägiger Vermögensdelikte und Strassenverkehrsdelikten diverse Male bestraft. Insgesamt hat er ein Vorstrafenregister mit 23 Einträgen. Er war auch derjenige, der den Maserati Quattroporte 4.2 fuhr, den die Invest Energy aus dem Gelder der Anleger kaufte. Für das schnittige Sportauto muss man rund 70’000 Franken hinblättern.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verschiedene Parteien haben Berufung angemeldet, die Sache wird nun ans Obergericht weiter gezogen. Siehe auch unser zweiter Beitrag zum begründeten Urteil.

Der mögliche Strafrahmen

Für Betrug sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahre vor oder Geldstrafen. Für gewerbsmässigen Betrug können Gerichte Strafen bis zehn Jahre verhängen oder ebenfalls Geldstrafen. Die Hürde für die Verurteilung wegen Betrugs sind allerdings in der Schweiz sehr hoch, da man den Beschuldigten zusätzlich zur Täuschung die Arglist nachweisen muss. Ein Mangel im Schweizer Recht, das die Täter schützt, finden Kritiker. Versuche, dies auf parlamentarischem Weg zu ändern, scheiterten bisher immer.

Für die ungetreue Geschäftsbesorgung, mit der das Vermögen geschädigt wird, sieht das Strafgesetzbuch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen vor. Wenn der Täter sich dabei bereichern wollte, kann das Gericht einen Täter sogar zu fünf Jahren Gefängnis verurteilen.

Das zweite Delikt, für das die drei Angeklagten verurteilt werden sollen– die unbefugte Entgegennahme von Publikumseinlagen – ist im Bankengesetz genannt. Darauf steht ebenfalls Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldbusse.

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